KVen zum Neuen Rahmenvertrag

So sollen Ärzte auf „vermehrte Rückfragen aus der Apotheke“ reagieren

Stuttgart - 02.08.2019, 17:45 Uhr

Rücksprache mit dem Arzt? Oft gar nicht so leicht, schließlich muss man an der Helferin vorbei. (s / Foto: Christoph Hähnel /stock.adobe.com)                                         

Rücksprache mit dem Arzt? Oft gar nicht so leicht, schließlich muss man an der Helferin vorbei. (s / Foto: Christoph Hähnel /stock.adobe.com)                                         


Immer nur das billigste verordnen, Ärger über Rückfragen aus der Apotheke – das sind Indizien, die darauf hindeuten, dass die Ärzteschaft zumeist nicht über den neuen Rahmenvertrag Bescheid wusste. Einige der Kassenärztlichen Vereinigungen haben nun nachgelegt und ihre Mitglieder mehr oder weniger umfassend aufgeklärt.

Apotheker sind derzeit genervt: Vieles ist nicht lieferbar – und wenn der Rabattartikel sowie alle günstigen Präparate, die unter den Preisanker fallen, fehlen, ist die Rücksprache mit dem Arzt unerlässlich. Denn schließlich darf das abgegebene Mittel nicht teurer sein als das verordnete. Dass es vielleicht nichts anderes gibt, ist dabei unerheblich. Und je günstiger das verschriebene Mittel, desto kleiner wird die Auswahl. Die Ärzte haben leider nicht immer Verständnis für die Anrufe aus der Apotheke – vermutlich auch, weil sie die Hintergründe nicht kennen.

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Sachsen: Wirkstoffverordnung beste Möglichkeit, Rückfragen zu vermeiden

Einige der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben nun versucht, ihre Mitglieder aufzuklären, warum es so viele Rückfragen gibt. So schreibt zum Beispiel die KV Sachsen auf ihrer Homepage, dass mit Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags Apotheken manche Unklarheiten, die bislang per persönlicher Gegenzeichnung des Arztes behoben wurden, künftig telefonisch klären können. Weiter heißt es, der Arzt, der ein Arzneimittel verordnet, könne sicher sein, dass in der Apotheke kein Arzneimittel abgegeben werde, das teurer ist, als das verordnete. Vorrangig sei jedoch die Abgabe eines Rabattarzneimittels. Wenn allerdings kein preiswerteres Produkt verfügbar sei, müsse die Apotheke telefonisch darüber informieren. Die beste Möglichkeit, Rückfragen zu vermeiden, sei die Wirkstoffverordnung, die beispielsweise im Modellvorhaben ­ARMIN möglich ist.

BaWü: So reagieren Sie bei Nachfragen zum Rezept

Die KV in Baden-Württemberg überschreibt ihre Info mit „So reagieren Sie bei Nachfragen zum Rezept“. Es wird erklärt, dass es durch die neuen Regelungen, unter anderem den Preisanker („den durch die Verordnung definierten Maximalpreis“), derzeit vermehrt zu Anrufen von Apotheken in den Praxen komme. Dann wird ausführlich die Abgaberangfolge erklärt und dass sich durch den gesetzten Preisanker die Auswahlmöglichkeit für die Apotheke reduzieren kann. Wörtlich heißt es: „Wird das günstigste Arzneimittel verordnet, kann nur dieses oder ein Arzneimittel mit dem gleichen Preis abgegeben werden. Ist dieses nicht lieferfähig, muss die Apotheke mit der Praxis Rücksprache halten und diese dokumentieren.“ Auch hier folgt der Hinweis auf die Wirkstoffverordnung: „Bei einer Wirkstoffverordnung gibt es keinen Preisanker. Es kommen nur die vier preisgünstigsten Arzneimittel infrage.“



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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4 Kommentare

ineffektiver Schwachsinn

von Uwe am 04.08.2019 um 14:29 Uhr

Politiker müssten längst wissen, dass Ärzte und Äpotheker längst am Limit arbeiten, und dass Telefonate um Centbeträge völlig unwirtschaftlich sind. Warum also dieser Irrsinn?

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Rabatt-Buerokratie auch wieder Killer der Grundversorger

von Haiko Reuter am 03.08.2019 um 9:07 Uhr

Die Namensänderung auf Rezept ist mit der Praxissoftware irre zeitraubend und irritierend für Patienten. Kann doch der Apotheker übernehmen.

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Politiker wollen es so, Apotheker und Arzt in Geiselhaft

von Alfons Neumann am 03.08.2019 um 1:31 Uhr

also erstmal pragmatisch mit Doctores versuchen zu regulieren (-> klappt vor Ort sogar manchmal): Wenn KraKa-Rabattkrams nicht lieferbar, dann Generalvollmacht zur Abgabe oberhalb Preisanker ok - da muß erstmal auch eine (Pseudo-Arzt-)Helferin mal den Chef fragen ...
Aber wenn Ärztin/Arzt generell mauert/nicht spurt... gut, dann kommt sie/er auf schwarze Liste von wegen besonders pinselig, Patient/in muß dann eben leider zur Rezeptänderung zurück in Praxis, weil Doc es so will, wir haben versucht, das Problem zu lösen, aber Doc will es ja nicht ...
Wäre schön, wenn Apotheker/Arzt-Zusammenarbeit doch mal ohne Standesdünkel so einfach funktionieren würde !

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Ärzte

von Conny am 02.08.2019 um 18:16 Uhr

Hätte alles nicht sein müssen , wenn keine -Deppen darf ich nicht schreiben- unglückliche agierende Menschen verhandelt hätten

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