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Bundesdatenschutzbeauftragter
Kelber: Keine Abstriche bei Auswahlfunktionen in der E-Patientenakte!
Arzneimittel-Verordnungen, Röntgenbilder, Laborwerte und andere Gesundheitsdaten sollen Versicherte bald auch digital in der elektronischen Patientenakte (ePA) einsehen können. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drückt in der Sache aufs Tempo. Allerdings stellt sich die Frage: Wer darf welche Informationen in der ePA einsehen? Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt davor, zum geplanten Start der E-Patientenakte 2021 Abstriche bei Auswahlfunktionen zu machen.
Kelber betonte die Bedeutung der Auswahlfunktionen für Patienten in der ePA. „Dass das Vorhaben jetzt beschleunigt werden soll, kann ich gut verstehen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Aber es kann nicht beschleunigt werden auf Kosten von Rechten der Patientinnen und Patienten.“ Es müsse von Anfang an möglich sein, auch nur einzelne Bestandteile zur Einsicht für Ärzte freizugeben – anders als in der ersten Version bisher vorgesehen.
Konkret kann es um sensible Fragen gehen: Soll die Hautärztin oder der Chirurg in der E-Akte sehen können, weswegen man sonst überall noch in Behandlung ist? Es müsse von vornherein ein hohes Vertrauen und echte Freiwilligkeit geben, mahnte Kelber. Dazu gehöre, nicht vor ein „Alles oder nichts“ gestellt zu werden. Wenn Patienten etwa eine Zweitmeinung einholen wollten, benötige der neue Arzt Zugriff auf bestimmte vorherige Ergebnisse. „Wenn man dann nur entscheiden kann, dass dieser Arzt alles sehen darf oder gar nichts, ist das eine Einschränkung für die Patienten“, sagte der oberste Datenschützer. „Sie wären dann nicht mehr Herr des Verfahrens. Das ist falsch.“
Eine Rolle spielt dabei auch die Zeit. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nach jahrelangem Gezerre Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen machen. Fest steht schon länger: Alle Versicherten haben ab dem 1. Januar 2021 die Möglichkeit, eine ePA zu nutzen. Allerdings ist eine etwas „abgespeckte“ erste Version vorgesehen. Dabei sollen Patienten bereits festlegen können, welche Daten überhaupt hineinkommen und welcher Arzt darauf zugreifen darf. Differenzierte Zugriffe je nach Arzt nur für diese oder jene Dokumente sind demnach bis 2021 aber nicht zu schaffen und sollen „zügig anschließend“ ermöglicht werden.
1 Kommentar
Einsehbarkeit / Verschlüsselungsniveau
von Andreas P. Schenkel am 06.08.2019 um 20:01 Uhr
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