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Diskussion um Förderfähigkeit
TI-Hardware: Jetzt zuschlagen oder abwarten?
Bis 30. September 2020 müssen Apotheken sich an die Telematikinfrastruktur anbinden. Dazu benötigen sie unter anderem Konnektoren und Kartenlesegeräte. Einige Anbieter dieser Hardware bewerben derzeit massiv „Frühbucherangebote“. Der Deutsche Apothekerverband rät den Apothekern hingegen noch zu warten. Die derzeit verkauften Geräte seien nicht für den Zuschuss der GKV qualifiziert, heißt es. Laut dem Hersteller CompuGroup Medical (CGM) und GKV Spitzenverband lässt sich dieses „Manko“ aber mit einem Update beheben.
Vor kurzem hat das Bundeskabinett das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Apotheker sich bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden müssen. Dazu benötigen sie einen elektronischen Heilberufsausweis, den sie von der Kammer bekommen. Hinzu kommt eine Institutionen-Karte, die alle Apotheken benötigen, um auf das System zugreifen zu können. Und es braucht bestimmte Hardware, nämlich Konnektoren und Kartenlesegeräte. Das kostet natürlich alles Geld. Apotheker und Kassen wurden deshalb gesetzlich dazu aufgefordert, eine „Vereinbarung zum Ausgleich der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten, die den Apothekeninhabern in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie der Kosten, die den Apothekeninhabern im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen“ zu treffen. Und das haben sie auch getan. Konkret sollen die Apothekeninhaber zunächst einmalige Ausstattungs- und Einrichtungspauschalen für die TI-Anbindung erhalten. Aus den neuen Anlagen zum Rahmenvertrag geht hervor, dass sie unter anderem ein sogenanntes „Erstausstattungsbundle“ in Höhe von 1362 Euro abrechnen können. Damit abgedeckt werden die Kosten für den Konnektor, zwei Kartenterminals sowie eine SMC-B-Karte. Dazu kommt eine Aufwandsentschädigung und es können unter Umständen Pauschalen für weitere Terminals abgerechnet werden.
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DAV rät abzuwarten
Den GKV-Zuschuss gibt es allerdings nicht für jeden beliebigen Konnektor – es muss ein sogenannter „E-Health-Konnektor“ sein. Für die derzeit im Rahmen von Frühbucherangeboten angebotenen VSDM-Konnektoren gibt es die Förderung nämlich laut Aussage des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nicht. Die Zulassung stehe noch aus. Zwar könnten jetzt gekaufte VSDM-Konnektoren entsprechend zu E-Health-Konnektoren upgegradet und auch später benutzt werden, für den GKV-Zuschuss seien sie aber dennoch voraussichtlich nicht qualifiziert. Und so lautet die Empfehlung des DAV an die Apotheker: Abwarten bis es die Konnektoren mit entsprechender Zulassung gibt, dann ist der GKV-Zuschuss sicher.
Dementsprechend wurden nun auch die Verbände informiert, die die Informationen an ihre Mitglieder weitergeben. In dem Schreiben, das vom Abteilungsleiter TI/Telematik unterzeichnet ist, heißt es, dass die Refinanzierung dieser VSDM-Konnektoren nicht von der mit dem GKV-Spitzenverband geschlossenen Vereinbarung erfasst sei, sondern lediglich für E-Health-Konnektoren mit den bereits implementierten Fachmodulen NFDM, eMP / AMTS und QES, gelte. Man rate deswegen von der Bestellung der derzeit angebotenen Konnektoren ab.
2 Kommentare
Ist es nicht nett,
von Karl Friedrich Müller am 05.08.2019 um 7:40 Uhr
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AW: Ist es nicht nett
von Karl Friedrich Müller am 05.08.2019 um 7:48 Uhr
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