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Apothekenreform
BMG: Dreimonatsfrist für höheres Apothekenhonorar
Am 20. September bespricht der Bundesrat erstmals die von
der Bundesregierung beschlossene Apothekenreform. Läuft alles nach Plan, könnte
anschließend ein Teil der Reform in Kraft treten, nämlich eine Sammelverordnung
zur Erhöhung der Notdienstpauschale und der BtM-Vergütung sowie zur Änderung
der Apothekenbetriebsordnung. DAZ.online hatte berichtet, dass die Verordnung
schon Ende September gültig werden könnte. Das Bundesgesundheitsministerium
weist nun aber darauf hin, dass es zumindest für die Regelungen zum
Apothekenhonorar eine dreimonatige Frist gibt.
Berlin – Erstellt am 07.08.2019, 12:00 Uhr

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BMG: Dreimonatsfrist für höheres Apothekenhonorar
Am 20. September bespricht der Bundesrat erstmals die von
der Bundesregierung beschlossene Apothekenreform. Läuft alles nach Plan, könnte
anschließend ein Teil der Reform in Kraft treten, nämlich eine Sammelverordnung
zur Erhöhung der Notdienstpauschale und der BtM-Vergütung sowie zur Änderung
der Apothekenbetriebsordnung. DAZ.online hatte berichtet, dass die Verordnung
schon Ende September gültig werden könnte. Das Bundesgesundheitsministerium
weist nun aber darauf hin, dass es zumindest für die Regelungen zum
Apothekenhonorar eine dreimonatige Frist gibt.
BMG: Dreimonatsfrist für höheres Apothekenhonorar
Am 20. September bespricht der Bundesrat erstmals die von
der Bundesregierung beschlossene Apothekenreform. Läuft alles nach Plan, könnte
anschließend ein Teil der Reform in Kraft treten, nämlich eine Sammelverordnung
zur Erhöhung der Notdienstpauschale und der BtM-Vergütung sowie zur Änderung
der Apothekenbetriebsordnung. DAZ.online hatte berichtet, dass die Verordnung
schon Ende September gültig werden könnte. Das Bundesgesundheitsministerium
weist nun aber darauf hin, dass es zumindest für die Regelungen zum
Apothekenhonorar eine dreimonatige Frist gibt.
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