Apothekenreform

BMG: Dreimonatsfrist für höheres Apothekenhonorar

Am 20. September bespricht der Bundesrat erstmals die von der Bundesregierung beschlossene Apothekenreform. Läuft alles nach Plan, könnte anschließend ein Teil der Reform in Kraft treten, nämlich eine Sammelverordnung zur Erhöhung der Notdienstpauschale und der BtM-Vergütung sowie zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung. DAZ.online hatte berichtet, dass die Verordnung schon Ende September gültig werden könnte. Das Bundesgesundheitsministerium weist nun aber darauf hin, dass es zumindest für die Regelungen zum Apothekenhonorar eine dreimonatige Frist gibt.