Dosierung auf Rezepten

AMVV-Änderungsverordnung im September im Bundesrat

Berin - 09.08.2019, 17:00 Uhr

Künftig sollen Ärzte auf dem Rezept auch Angaben zur Dosierung machen. ( r / Foto: imago images / Panthermedia)

Künftig sollen Ärzte auf dem Rezept auch Angaben zur Dosierung machen. ( r / Foto: imago images / Panthermedia)


In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause wird der Bundesrat unter anderem die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung beraten. Mit ihr wird unter anderem eine grundsätzliche Pflicht zur Angabe der Dosierung auf einem Humanarzneimittel-Rezept eingeführt. In Kraft treten könnten die Neuregelungen bereits im Oktober – die Dosierungsangabe auf der Verschreibung wird allerdings erst ein Jahr später zur Pflicht.

Der Bundesrat wird in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 20. September offensichtlich mehrere für Apotheken relevante Verordnungen beraten. Da ist zum einen die Änderungsverordnung zu Arzneimittelpreisverordnung und der Apothekenbetriebsordnung, die den Pharmazeuten mehr Geld für Notdienste sowie BtM- und T-Rezepte bescheren soll. Zum anderen werden die Länder sich mit dem mittlerweile ergänzten Entwurf der 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) befassen. 

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Diese Verordnung des Bundesgesundheits- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht unter anderem vor, dass bei der Verschreibung von Humanarzneimitteln künftig grundsätzlich eine Angabe der Dosierung auf dem Rezept erfolgen muss. Es gibt allerdings zwei wesentliche Ausnahmen: Die neue Pflicht besteht nicht, wenn der Patient ohnehin einen Medikationsplan hat oder der Arzt eine anderweitige Dosierungsanweisung mitgegeben hat.

Weiterhin werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff Desfesoterodin der Verschreibungspflicht unterstellt – die AMVV wird insofern der Zulassung angepasst. Außerdem  werden Tierarzneimittel mit den Wirkstoffen Indoxacarb und Permethrin zur Anwendung beim Hund aus der Verschreibungspflicht entlassen. Ferner werden zwei von drei Positionen zu Phospholipiden redaktionell gestrichen und die verbleibende dritte Position wird neu gefasst. Außerdem werden 14 neue Positionen in die Anlage 1 (verschreibungspflichtige Stoffe und Zubereitungen) eingefügt. 

In Ergänzung zum Verordnungsentwurf  aus dem vergangenen Mai wir nun auch noch die bestehende Position zu Distickstoffmonoxid dahingehend präzisiert, dass entsprechende Produkte künftig nur zur inhalativen Anwendung verschreibungspflichtig sind. Auch damit kommt der Verordnungsgeber einer Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach.

Inkrafttreten soll die geänderte Verordnung am 1. Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats – das könnte Anfang Oktober 2019 sein. Eine Ausnahme gilt für die Regelung zur Ergänzung der Dosierung auf dem Rezept: Diese soll erst am 1. Tag des dreizehnten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats – also vermutlich im Oktober 2020 – in Kraft treten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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