- DAZ.online
- News
- Politik
- AMVV-Änderungsverordnung...
Dosierung auf Rezepten
AMVV-Änderungsverordnung im September im Bundesrat
In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause wird der Bundesrat unter anderem die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung beraten. Mit ihr wird unter anderem eine grundsätzliche Pflicht zur Angabe der Dosierung auf einem Humanarzneimittel-Rezept eingeführt. In Kraft treten könnten die Neuregelungen bereits im Oktober – die Dosierungsangabe auf der Verschreibung wird allerdings erst ein Jahr später zur Pflicht.
Der Bundesrat wird in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 20. September offensichtlich mehrere für Apotheken relevante Verordnungen beraten. Da ist zum einen die Änderungsverordnung zu Arzneimittelpreisverordnung und der Apothekenbetriebsordnung, die den Pharmazeuten mehr Geld für Notdienste sowie BtM- und T-Rezepte bescheren soll. Zum anderen werden die Länder sich mit dem mittlerweile ergänzten Entwurf der 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) befassen.
Mehr zum Thema
Änderung der Verschreibungsverordnung
Dosierung soll auf jedes Rezept
Stellungnahme zur AMVV-Änderungsverordnung
ABDA: Kein Retax bei fehlender Dosierungsangabe
Diese Verordnung des Bundesgesundheits- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht unter anderem vor, dass bei der Verschreibung von Humanarzneimitteln künftig grundsätzlich eine Angabe der Dosierung auf dem Rezept erfolgen muss. Es gibt allerdings zwei wesentliche Ausnahmen: Die neue Pflicht besteht nicht, wenn der Patient ohnehin einen Medikationsplan hat oder der Arzt eine anderweitige Dosierungsanweisung mitgegeben hat.
Weiterhin werden Arzneimittel mit dem Wirkstoff
Desfesoterodin der Verschreibungspflicht unterstellt – die AMVV wird insofern
der Zulassung angepasst. Außerdem werden
Tierarzneimittel mit den Wirkstoffen Indoxacarb und Permethrin zur Anwendung
beim Hund aus der Verschreibungspflicht entlassen. Ferner werden zwei von drei
Positionen zu Phospholipiden redaktionell gestrichen und die verbleibende
dritte Position wird neu gefasst. Außerdem werden 14 neue Positionen in die
Anlage 1 (verschreibungspflichtige Stoffe und Zubereitungen) eingefügt.
Änderung der AMVV
Permethrin und Indoxacarb – für Hunde bald ohne Rezept
Geplante AMVV-Änderung
Internisten: Dosierung auf dem Rezept hilft Patienten nicht
In Ergänzung zum Verordnungsentwurf aus dem vergangenen Mai wir nun auch noch die
bestehende Position zu Distickstoffmonoxid dahingehend präzisiert, dass
entsprechende Produkte künftig nur zur inhalativen Anwendung
verschreibungspflichtig sind. Auch damit kommt der Verordnungsgeber einer Empfehlung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach.
Inkrafttreten soll die geänderte Verordnung am 1. Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats – das könnte Anfang Oktober 2019 sein. Eine Ausnahme gilt für die Regelung zur Ergänzung der Dosierung auf dem Rezept: Diese soll erst am 1. Tag des dreizehnten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats – also vermutlich im Oktober 2020 – in Kraft treten.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.