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Dosierung auf Rezepten
AMVV-Änderungsverordnung im September im Bundesrat
In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause wird der
Bundesrat unter anderem die 18. Verordnung zur Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung beraten. Mit ihr wird unter anderem eine
grundsätzliche Pflicht zur Angabe der Dosierung auf einem Humanarzneimittel-Rezept
eingeführt. In Kraft treten könnten die Neuregelungen bereits im Oktober – die Dosierungsangabe
auf der Verschreibung wird allerdings erst ein Jahr später zur Pflicht.
Berin – Erstellt am 09.08.2019, 15:00 Uhr

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ABDA: Kein Retax bei fehlender Dosierungsangabe
Die ABDA begrüßt, dass künftig grundsätzlich eine Dosierungsangabe
auf ärztlichen Verordnungen zu vermerken ist. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Änderungsverordnung zur
Arzneimittelverschreibungsverordnung stellt sie aber auch klar: Fehlt die
Angabe, darf dies kein Grund sein, die Apotheke zu retaxieren.
Permethrin und Indoxacarb – für Hunde bald ohne Rezept
„Tierarzneimittel mit den Wirkstoffen Indoxacarb und
Permethrin werden zur Anwendung beim Hund aus der Verschreibungspflicht
entlassen“. Die Verschreibungsfreiheit kommt mit der 18. Verordnung über die
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Bislang war
Permethrin als Tierarzneimittel nur als Ohrclip und für Pferde rezeptfrei,
jetzt zusätzlich für Hunde – wenn der Bundesrat zustimmt. Indoxacarb unterstand zur Anwendung bei Tieren
einer generellen Rezeptpflicht, Hunde bekommen es künftig ohne tierärztliche
Verordnung.
Dosierung soll auf jedes Rezept
„Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine
grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“,
das sieht der Referentenentwurf des BMG zur 18. Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
vor. Rezepte nur noch mit Dosierung – allerdings nicht für alle
Patienten. Liegt ein Medikationsplan vor, entfällt die Dosisangabe auf dem
Rezept. Einen zusätzlichen Aufwand für Apotheken sieht das BMG nicht.
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