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DAT-Anträge zur Digitalisierung
Boni-Verbot für E-Rezept-Übermittlung
Viele Rahmenbedingungen für die Digitalisierung sind noch offen. Darum zielen viele Anträge zum Deutschen Apothekertag darauf, die Weichen dafür richtig zu stellen. Diese Anträge zeigen zugleich, vor welchen großen Herausforderungen die Apotheker bei der Digitalisierung stehen. Besonders gefährlich erscheint ein möglicher Wettbewerb um die Übermittlung von E-Rezepten. Dagegen sollen ein umfassendes Makelverbot und Verbot von Zuwendungen für die Übermittlung helfen.
Die bisher vorliegenden Anträge zum Deutschen Apothekertag werden voraussichtlich auf der Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes am Donnerstag besprochen. Daraufhin sind noch Änderungen und Ergänzungen möglich. Wie das Antragsheft zum Apothekertag aussehen wird, steht damit noch nicht genau fest. Doch die bisher vorliegenden Anträge zeigen: Die Digitalisierung wird ein zentrales Thema der Antragsdebatte.
Mehr zu den DAT-Anträgen 2019
Digitalisierung vorantreiben
Der erste Antrag im Kapitel „Digitalisierung“ stammt vom geschäftsführenden ABDA-Vorstand und stellt primär nur die grobe Zielrichtung klar. Demnach soll die Digitalisierung „im deutschen Apothekensektor“ vorangetrieben werden. Der Antrag bestätigt das bestehende Netz der Apotheker in enger Anlehnung an die gematik und verweist auf eine „mögliche Migration“ in Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur. Das soll offenbar den eingeschlagenen Kurs der ABDA bekräftigen. Konkret wird der Antrag nur bei einer Aufforderung an den Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen „für die Umsetzung digital unterstützter, honorierter pharmazeutischer Dienstleistungen in der Apotheke“ zu schaffen. Dabei bleibt offen, ob damit weitere honorierte Dienstleistungen über das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren hinaus gemeint sind. Recht weit gefasst ist auch der Antrag der Apothekerkammer Nordrhein, der Gesetzgeber solle „eindeutige und justiziable Rahmenbedingungen für das E-Rezept“ schaffen, die die Autonomie der Patienten bei der freien Apothekenwahl auch künftig garantieren.
Makelverbot auch für Dritte
Die weiteren Anträge zur Digitalisierung erscheinen konkreter. Sie zeigen deutlich, wo künftig Gefahren für das Versorgungssystem und für die Apotheken lauern. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe und der Apothekerverband Schleswig-Holstein möchten den Gesetzgeber auffordern, das Makelverbot für E-Rezepte durch den Zusatz „und durch Dritte“ „auf alle Beteiligten zu erweitern, die nicht Ärzte oder Krankenkassen sind“. Denn neben dem Wettbewerb unter Apotheken dürfe es keine weitere Wettbewerbsebene um den Zugriff auf E-Rezepte geben. Die Antragsteller erläutern, dass Apotheken sich sonst mit hohen Kosten den Forderungen Dritter beugen müssten. „Das würde zu einem ruinösen, unkalkulierbaren Wettbewerb führen und somit die flächendeckende Versorgung durch Vor-Ort-Apotheken extrem gefährden“, heißt es in der Begründung.
5 Kommentare
Übermittlung von wem zu wem oder wie wir im §´en-Dschungel verloren gegangen sind
von Bernd Jas am 13.08.2019 um 22:03 Uhr
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AW: Übermittlung von wem zu wem oder wie ...
von Christian Timme am 14.08.2019 um 7:12 Uhr
Boni Verbot?
von Karl Friedrich Müller am 13.08.2019 um 19:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: AW: Boni Verbot
von Bernd Jas am 13.08.2019 um 22:12 Uhr
Schmidt
von Conny am 13.08.2019 um 18:12 Uhr
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