Anträge zum DAT

Dienstleistungen: Vergütung soll Niveau eines akademischen Heilberufs haben

Stuttgart - 13.08.2019, 13:30 Uhr

In sechs Wochen wird beim Deutschen Apothekertag unter anderem über Anträge zu den pharmazeutischen Dienstleistungen abgestimmt. (s / Foto: Schelbert)

In sechs Wochen wird beim Deutschen Apothekertag unter anderem über Anträge zu den pharmazeutischen Dienstleistungen abgestimmt. (s / Foto: Schelbert)


In ziemlich genau sechs Wochen findet der Deutsche Apothekertag statt – dieses Mal in Düsseldorf. Die Anträge zur Hauptversammlung liegen DAZ.online nun vor. Wenig überraschend drehen sich diese auch um die pharmazeutischen Dienstleistungen, die im Apotheken-Stärkungsgesetz festgezurrt werden sollen. Allerdings geht es dabei weniger um Inhaltliches, sondern vor allem um Honorarfragen.

Wie aus den letzten Jahren gewohnt, sind die Anträge für den Deutschen Apothekertag, die der Redaktion in ihrer vorläufigen Fassung vorliegen, in fünf Blöcke unterteilt: Sicherstellung der Versorgung, Pharmazeutische Kompetenz, Digitalisierung, Rahmenbedingungen der Berufsausübung und Berufsständische Organisation. Erwartungsgemäß sind auch die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen ein Thema. Und zwar ganz konkret das Honorar. Dieses soll nämlich auf dem Niveau eines akademischen Heilberufs erfolgen, so ist es in einem Leitantrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands und der Apothekerkammer Nordrhein zu lesen. Wörtlich heißt es dort:  


Die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker begrüßt, dass mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken Versicherte einen Anspruch auf zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen haben sollen, die über die Information und Beratung nach § 20 Apothekenbetriebsordnung hinausgehen. Sie fordert den Gesetzgeber auf, dieses Vorhaben der Bundesregierung zu unterstützen. Es sind die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die in vielen Projekten des Berufsstandes entwickelten und gut erprobten pharmazeutischen Dienstleistungen als langfristiger Bestandteil der apothekerlichen Leistungen durchsetzen. Diese Leistungen sind auf dem Niveau eines akademischen Heilberufes zu vergüten.“  

Leitantrag zum DAT


Dynamisierung ist erst in der Begründung ein Thema

Von Dynamisierung ist allerdings im Antrag keine Rede, die wird erst in der Begründung erwähnt. Dort ist dann zu lesen, dass die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um solche honorierten Dienstleistungen zu erbringen, ein wichtiger Schritt sei, unter anderem um die Arzneimitteltherapie- und damit die Patientensicherheit noch weiter zu erhöhen. Dieses Ziel könne man aber nur erreichen, wenn die die notwendigen Rahmenbedingungen langfristig angelegt werden und eine morbiditätsbedingte Dynamisierung beinhalten.

In einem Antrag der Landesapothekerkammer Thüringen wird es dann etwas detaillierter. Dort geht es um hochspezialisierte pharmazeutische Dienstleistungen für die Betreuung von besonderen Patientengruppen (pharmazeutische Homecare-Dienstleistungen) mit dem Fokus auf schwerstkranke beziehungsweise Orphan-Disease-Patienten. Zum einen möchte die Kammer aus Thüringen Umfang und Inhalt dieser Dienstleistungen definieren – im Rahmen des Apotheken-Stärkungsgesetzes. Zum anderen soll mit dem GKV-Spitzenverband eine adäquate Vergütung für diese Spezial-Dienstleistungen verhandelt werden. Dynamisierung wird aber auch hier nicht explizit erwähnt. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Traurig

von Jan Kusterer am 13.08.2019 um 14:35 Uhr

Lässt leider tief blicken, wenn man extra unterstreichen muss, dass eine pharmazeutische Dienstleistung auf dem Niveau eines akademischen Heilberufes bezahlt werden soll.

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