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Gleichpreisigkeit im Gesamtvorstand
Die ABDA und die Apothekenreform – Ein Tanz auf dem Drahtseil
Am gestrigen Donnerstag kamen die Spitzen der 34 Apothekerkammern und -verbände zu einer Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes zusammen. Unter anderem ging es um die geplante Apothekenreform. Offiziell bleibt die ABDA bei ihrer Forderung, die Gleichpreisigkeit auch für den PKV-Bereich zu erhalten. Die ABDA-Spitze soll allerdings deutlich gemacht haben, dass für die Rettung der Rx-Preisbindung im Arzneimittelgesetz wenig Hoffnung besteht. Die Entscheidung, weiter auf die Rechtssicherheit des Apotheken-Stärkungsgesetzes zu setzen, ist ein Tanz auf dem Drahtseil für die Apotheker, denn dabei kann ziemlich viel schief gehen.
Die ersten Bundesratstermine für die Apothekenreform stehen fest und auch im Bundestag zeichnet sich ab, dass das Apotheken-Stärkungsgesetz erstmals im Oktober beraten werden könnte. Es geht also in die „heiße Phase“ im Gesetzgebungsverfahren: In den kommenden Wochen und Monaten wird sich entscheiden, über welche Inhalte der Bundestag im Spätherbst entscheiden wird. Kern des Gesetzes ist das Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Sozialgesetzbuch V etablieren will. Gleichzeitig soll das bisherige Boni-Verbot aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen werden – so wie es die EU-Kommission in ihrem Vertragsverletzungsverfahren verlangt.
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Bei ihrer gestrigen Gesamtvorstandssitzung bekräftigten die Spitzen der 34 Kammern und Verbände ihre Haltung zu diesem Punkt: Die Apotheker bestätigten die Beschlusslage der letzten ABDA-Mitgliederversammlung, dem wichtigsten Entscheidungsgremium der ABDA. Die MV hatte festgelegt, dass man das Gesetz zwar positiv begleiten wolle, aber weiterhin den Erhalt des AMG-Satzes zur Gleichpreisigkeit einfordert. Denn die größte Sorge der Apotheker ist und bleibt, dass mit seiner Streichung und der „Aufgabe“ des PKV-Bereichs die gesamte Rx-Preisbindung kippt.
Hört man sich im Apothekerlager um, gab es aber genau zu diesem Punkt einmal mehr intensive Diskussionen unter den Kammer- und Verbandschefs. Denn die ABDA-Spitze um Präsident Friedemann Schmidt soll versucht haben, die ABDA-Mitglieder davon zu überzeugen, diese Forderung zu relativieren. Denn: Wenn das Gesetz in Kraft tritt und beklagt wird, sei es wichtig, vor dem EuGH mit der Bundesregierung „eine einheitliche Linie“ zu haben, argumentiert die ABDA-Spitze. Heißt konkret: Wenn sich die Apotheker und die Bundesregierung gemeinschaftlich hinter das geplante Gesetz und das Rx-Boni-Verbot im SGB V stellen, sei die Chance höher, dies auch zu verteidigen. Die ABDA erinnerte zudem erst kürzlich in einem Rundscheiben an ihre Mitglieder, dass man viele Verbesserungen gegenüber dem ersten Referentenentwurf erwirkt habe. Dazu gehöre unter anderem, dass ein Hinweis auf das neue Rx-Boni-Verbot im Sozialrecht auch in § 7 des Heilmittelwerbegesetzes – dem Zugabeverbot – etabliert werden soll.
8 Kommentare
Apothekenbefragung fällig?
von Christian Timme am 16.08.2019 um 22:23 Uhr
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von Reinhard Rokitta am 16.08.2019 um 18:48 Uhr
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von Bernd Jas am 20.08.2019 um 20:58 Uhr
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von Karl Friedrich Müller am 16.08.2019 um 15:55 Uhr
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