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Monovalente Impfstoffe nicht empfohlen
Masern: Die Impfpflicht kommt – aber kein Einzelimpfstoff in Sicht?
Läuft alles nach
Plan, tritt das Masernschutzgesetz, das am 17. Juli 2019 im Kabinett
beschlossen wurde, am 1. März 2020 in
Kraft. Doch angesichts wiederkehrender Impfstoff-Lieferengpässe fragt
sich mancher Apotheker, ob es mit Eintritt der Masern-Impfpflicht überhaupt
genügend Masern-Impfstoff geben wird. Hinzu kommt die Frage, wie Patienten
beraten werden sollen, die nur ihrer Masern-Impfpflicht nachkommen, aber keine andere
Impfung erhalten möchten? Einen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt es in
Deutschland nämlich nicht – und wird es nach Recherchen von DAZ.online wohl
auch in naher Zukunft nicht geben.
Stuttgart – Erstellt am 20.08.2019, 07:00 Uhr

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Bis Ende Juli 7,8 Millionen Botendienste abgerechnet
In der Pandemie wurden Botendienste zu einem großen Thema und das brachte den Apotheken ein Honorar für diese Mühe ein. Nach den jüngsten Daten von IQVIA wurden bis Ende Juli bundesweit etwa 7,8 Millionen Botendienste abgerechnet. Im Mai, Juni und Juli waren es jeweils gut 2,4 Millionen honorierte Lieferungen, meist für Ältere. Seltener wurde der Botendienst in Stadtstaaten abgerechnet.
Minister winken Masern-Impfpflicht durch
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch neben der
Apothekenreform auch ein Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern beschlossen.
Ab dem kommenden Jahr sollen Kita-Kinder, Schüler und auch bestimmte Erwachsene
nachweisen müssen, dass sie geimpft sind. Ansonsten drohen Bußgelder, und
ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden. Außerdem
enthält das Gesetz einen Passus, der es Apothekern grundsätzlich ermöglicht,
Schutzimpfungen vorzunehmen.
Masern-Impfpflicht ab März 2020
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) drückt bei seinen
Gesetzen weiter auf die Tube: Vergangene Woche war das Digitale
Versorgung-Gesetz im Kabinett, diese Woche soll das Apotheken-Stärkungsgesetz folgen. Zudem soll am kommenden Mittwoch das
Masernschutzgesetz beschlossen werden. Dieses baut schon einmal für den Fall
vor, dass künftig auch Apotheken Schutzimpfungen übernehmen könnten.
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