E-Rezept-Themenwoche

Wie ist der aktuelle Stand beim E-Rezept?

Berlin - 19.08.2019, 07:00 Uhr

Apotheker sollen E-Rezepte künftig in ihrer Apothekensoftware aufrufen können. Aber was muss noch passieren, damit E-Rezepte nicht nur in Modellprojekten, sondern auch flächendeckend angewendet werden können? (s / Foto: imago images / Panthermedia)

Apotheker sollen E-Rezepte künftig in ihrer Apothekensoftware aufrufen können. Aber was muss noch passieren, damit E-Rezepte nicht nur in Modellprojekten, sondern auch flächendeckend angewendet werden können? (s / Foto: imago images / Panthermedia)


Für die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes gibt es noch keinen festen Termin. Allerdings kristallisiert sich anhand mehrerer Fristen und Marktentwicklungen immer mehr heraus, wie der Fahrplan auf dem Weg zu digitalen Verordnungen ist. Als Einstieg in die DAZ.online-Themenwoche zum E-Rezept sind wir grundlegenden Fragen nachgegangen: Wie funktioniert das E-Rezept überhaupt? Wo befinden wir uns derzeit auf dem Weg der Einführung und was muss noch passieren, damit flächendeckend E-Rezepte ausgestellt werden können?

Wie funktioniert das E-Rezept? Um zu verstehen, wie der aktuelle technische Stand beim Aufbau der digitalen Infrastruktur ist, ist zunächst ein grundsätzlicher Blick auf das Prinzip des E-Rezeptes wichtig: Wie funktionieren digitale Verordnungen eigentlich? In Deutschland gibt es bislang jeweils ein Modellprojekt für den GKV- und für den PKV-Bereich. Eine festgelegte, einheitliche Funktionsweise gibt es also noch nicht.

 Allerdings zeigt sich jetzt schon ein Grundmuster: Ärzte werden künftig in ihrer Praxis-Software die Auswahlmöglichkeit haben, ob sie ein Rezept ausdrucken oder digital erzeugen. Entscheiden sie sich für die digitale Variante, wird das E-Rezept auf einem Server verschlüsselt gespeichert. Gleichzeitig erhält auch der Patient ein Zugriffsrecht auf das E-Rezept, es wird ein Zugriffscode bzw. Schlüssel erstellt (zum Beispiel ein 2D-Code), mit dem nur der Patient selbst auf seine Verordnung zugreifen kann. Diesen Code benötigt der Patient, um die Apotheke seiner Wahl zu befähigen (beispielsweise mittels einer Handy-App), auf dieses digitale Rezept zuzugreifen. Der Apotheker benutzt den vom Patienten mitgebrachten Schlüssel (oder scannt den 2D-Code), sieht die Verordnung dann in der Apothekensoftware und kann das passende Arzneimittel beliefern. Auf dem Server ändert sich der Status des E-Rezeptes, es gilt als beliefert. Die Apotheke übermittelt die Verordnung digital an das Rechenzentrum, von da aus gelangt es weiter zur Krankenkasse.

Was muss technisch aufgebaut werden, damit E-Rezepte verschickt werden können? Damit E-Rezepte sicher und verschlüsselt von der Arztpraxis über den Server zum Patienten und dann in die Apotheke gelangen können, ist neben dem oben genannten Rezeptserver eine Datenautobahn nötig. Diese wird seit Jahren – auch für andere Anwendungen – aufgebaut und nennt sich „Telematikinfrastruktur“. Noch vor dem E-Rezept sollen Ärzte und Apotheker in diesem Jahr anfangen, innerhalb dieser Infrastruktur E-Medikationspläne auszutauschen. Für den Aufbau dieser „TI“ ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen (Gematik) zuständig, in der neben den Leistungserbringern (Apotheker, Ärzte, etc.) auch das Bundesgesundheitsministerium und die Krankenkassen sitzen. Innerhalb der Gematik gibt es einzelne Fachprojekte, die Apotheker sind für das Projekt „E-Rezept“ federführend zuständig.

Aber zurück zur Telematikinfrastruktur. Die Ärzte mussten diese Struktur schon vor den Apothekern auf ihrer Seite aufbauen und sich vernetzen – was ihnen nur einigermaßen gut gelang, denn etwa ein Drittel der Praxen hat die Frist zur Anbindung an die TI verstreichen lassen. Mit dem Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) will die Bundesregierung für die Apotheker nun auch eine Frist zur Anbindung etablieren: Bis Ende September 2020 sollen demnach alle Apotheker an die Infrastruktur angebunden sein.

Was benötigt man als Apotheker, um sich an die TI anzubinden? Die Apotheker müssen in der Offizin mehrere neue Geräte installieren und bekommen neue Zugangskarten. Hier ein Überblick:

1. Die Apotheker brauchen einen sogenannten Konnektor, um sich technisch ans Netz anzubinden. Der Konnektor ist das Verbindungsgerät, also ein Router, in der Telematikinfrastruktur.

2. Zur persönlichen Identifizierung brauchen die Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), mit dem sie sich als Heilberufler im Netzwerk identifizieren. Die Apotheker brauchen ihn, um Zugang zu Anwendungen zu erhalten, in denen Patientendaten eine Rolle spielen – wie etwa der E-Medikationsplan. Die Landesapothekerkammern verteilen die HBAs an die einzelnen Apotheker.

3. Damit jede Apotheke als Institution an das digitale Netz angeschlossen werden kann, benötigt der Inhaber eine sogenannte Institutionenkarte, auch „SMC-B-Karte“ genannt. Diese Karte ist notwendig, um die Apotheke über den Konnektor beim TI-Netz anzumelden. Auch diese Karten werden von den Kammern ausgegeben.

4. Außerdem benötigen die Apotheken neue Kartenlesegeräte, in die der HBA, die SMC-B-Karte aber auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten eingesteckt werden können.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

ERezept

von Förster am 27.08.2019 um 13:36 Uhr

E Rezept

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