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Pro Generika
Apotheker sollen E-Rezept-Infos in die E-Patientenakte einspeisen
Der
Branchenverband Pro Generika begrüßt das Vorhaben des Gesetzgebers, die Chancen
der Digitalisierung im Gesundheitssektor zu nutzen und den Patienten
beispielsweise das elektronische Rezept zeitnah zur Verfügung zu stellen. Aus Sicht der Generika-Hersteller müssen
jedoch einige zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um den größtmöglichen
Nutzen sicherzustellen. Das geht aus einem Positionspapier des Verbandes hervor, das DAZ.online exklusiv vorliegt.
Auch Arzneimittelhersteller beobachten gespannt die Entwicklung in Sachen E-Rezept. Der Branchenverband Pro Generika hat seine Positionen zum elektronischen Rezept und zur elektronischen Patientenakte (ePA) jetzt in einem Papier festgehalten. Darin begrüßen die Generikahersteller, die laut ihrem Verband 78 Prozent der Arzneimittelversorgung sichern, die diesbezüglichen Pläne des Gesetzgebers. Allerdings meinen sie: Die Neuerung bringe erst dann den maximalen Nutzen, wenn weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Zum einen müssten die Informationen des E-Rezeptes in die ePA implementiert werden. Und zwar die Verordnungen sowohl von Arzneimitteln als auch die von Hilfsmitteln. Es müsse daher sichergestellt sein, dass das E-Rezept für Arzneimittel und verordnungsfähige Hilfsmittel parallel eingeführt wird, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Patienten sollen in ihrer ePA tagesaktuell einsehen können, was ihnen verordnet beziehungsweise an sie abgegeben wurde. Arzneimittel sollen mit Handels- und Wirkstoffnamen, Dosierung, Anzahl und Darreichungsform verzeichnet sein.
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Datenhoheit muss beim Patienten liegen
„Dies kann nur gelingen, wenn der Apotheker / Leistungserbringer bei der Abgabe diese Information tagesaktuell in die ePA einspeist“, heißt es im Pro Generika-Papier. Momentan sei in den bekannten ePA-Systemen häufig vorgesehen, dass es die Abrechnungsdaten sind, die Aufschluss darüber geben sollen, welche Medikamente der Patient einnimmt und welche Hilfsmittel er anwendet. Auf diese Weise kämen die Informationen aber mit bis zu einem halben Jahr Verzögerung ins System – und das bringt aus Sicht von Pro Generika keine Therapieverbesserung. Weiterhin sollten Patienten aus Sicht des Verbandes auch andere apothekenpflichtige Arzneimittel in ihre ePA eintragen lassen können. Wichtig sei zudem, dass die Datenhoheit beim E-Rezept und bei der ePA nur in der Hand der Patienten liegt.
Darüber
hinaus plädiert der Verband für eine technische Schnittstelle zwischen den
Arzneimittelangaben in der Medikationshistorie der ePA und dem digitalen
Beipackzettel. Schon jetzt suchten Patienten
Informationen über ihre Arzneimittel häufig in digitalen Medien. Über die
Einrichtung einer solchen Schnittstelle könnten perspektivisch von den Herstellern
auch Anwendungshinweise in Videoformat etwa bei einem Asthmaspray zur Verfügung
gestellt werden.
1 Kommentar
Datenhoheit
von Karl Friedrich Müller am 20.08.2019 um 11:36 Uhr
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