DAZ-Themenwoche E-Rezept

Wie läuft's beim E-Rezept-Projekt von Teleclinic und apotheken.de?

Stuttgart - 22.08.2019, 11:30 Uhr

Zeit für ein Zwischenfazit bei der Kooperation der Online-Arztpraxis Teleclinic und apotheken.de: Über 2000 Rezepte wurden in den letzten knapp zwei Jahren ausgestellt und an Vor-Ort-Apotheken übermittelt. Teleclinic will sich nun auch „deutschen Versandapotheken“ öffnen. (Foto: Yakobchuk Olena / stock.adobe.com)

Zeit für ein Zwischenfazit bei der Kooperation der Online-Arztpraxis Teleclinic und apotheken.de: Über 2000 Rezepte wurden in den letzten knapp zwei Jahren ausgestellt und an Vor-Ort-Apotheken übermittelt. Teleclinic will sich nun auch „deutschen Versandapotheken“ öffnen. (Foto: Yakobchuk Olena / stock.adobe.com)


Bereits 2017 hat die Online-Arztpraxis Teleclinic ein gemeinsames Projekt mit dem Apothekendienstleister apotheken.de gestartet: Patienten werden zunächst per Video ärztlich beraten, anschließend kann ein E-Rezept ausgestellt werden. Wie sieht es nach zwei Jahren Kooperation aus? Nutzen das Online-Angebot vorwiegend jüngere oder ältere Patienten und eher im ländlichen oder städtischen Raum? Das Projekt war nur für Privatpatienten angelegt und nur Apotheken vor Ort dürfen partizipieren – bislang. Denn Teleclinic will sich nun auch „deutschen Versandapotheken“ öffnen. DAZ.online hat mit Teleclinic und apotheken.de gesprochen.

Bereits seit knapp zwei Jahren zeigen Ärzte und Apotheker in Baden-Württemberg, dass Fernbehandlungen und Online-Rezepte im niedergelassenen Bereich funktionieren. Waren Ärzten bis vor kurzem reine Fernbehandlungen per Telefon oder Internet verboten und durften auch Apotheker keine Rezepte beliefern, die erkennbar ohne direkten Arzt-Patienten-Kontakt ausgestellt worden waren, so erlaubt die Muster-Berufsordnung der Ärzte mittlerweile die ausschließliche Fernbehandlung von Patienten. Beim Ärztetag 2018 in Erfurt hatten die Ärzte den berufsrechtlichen Weg dafür geebnet und § 7 Abs. 4 MBO-Ä (Muster-Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte) neu gefasst. Nach Änderung von § 48 Absatz 1 AMG (Arzneimittelgesetz) ist auch Apotheken inzwischen die Dispensierung von Rezepten nach rein fernmündlicher Behandlung ebenfalls erlaubt.

Apotheker vor Ort sammeln erste Erfahrung mit E-Rezept

Noch vor den gesetzlichen Änderungen war Baden-Württemberg Vorreiter bei E-Verordnungen durch Online-Arztpraxen (Teleclinic) und dem Einlösen von E-Rezepten in Vor-Ort-Apotheken (apotheken.de). Das süddeutsche Bundesland ließ bereits 2016 zu, Fernbehandlungen im Rahmen eines Modellprojektes zu erproben – für Privatpatienten und Selbstzahler. Die Online-Arztpraxis Teleclinic hatte damals die Ausschreibung der Ärztekammer gewonnen und kooperiert seither mit apotheken.de, dem Online-Service des Deutschen Apotheker Verlages, der für das Übermitteln der E-Rezepte an bislang ausschließlich Vor-Ort-Apotheken zuständig ist. Durch die Partnerschaft von Teleclinic und apotheken.de erhalten Patienten im Bedarfsfall eine medikamentöse Behandlung, die über die App und eine teilnehmende Apotheke abgewickelt wird. Die Patienten bekommen bei Teleclinic nach fachkundiger ärztlicher Diagnose ein digitales E-Rezept per App aufs Handy, das sie in über 7000 Apotheken von apotheken.de auf digitalem Weg einlösen können. Wie genau der Prozess der Verordnung und Arzneimittelabgabe abläuft, lesen Sie hier.

Mehr zum Thema

Wie sieht es nach knapp zwei Jahren Teleclinic-apotheken.de-Kooperation aus? Nutzen Patienten das Angebot überhaupt, und sollen künftig vielleicht auch Versandapotheken ins Boot geholt werden? DAZ.online hat im Rahmen der DAZ-Themenwoche zum E-Rezept mit Thomas Koch von apotheken.de und der Teleclinic gesprochen.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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