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Wegfall des Fernverordnungsverbots
Wie sollen Apotheker mit Fernverordnungen umgehen?
Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde auch das Fernverordnungsverbot gekippt. Das heißt: Ab sofort dürfen Ärzte auch nach einem nicht-direkten Patientenkontakt, beispielsweise nach einer Online-Beratung, Rezepte ausstellen. Ihren Mitgliedern hat die ABDA nun erklärt, wie Apotheker mit solchen, zumeist digital ausgestellten, Verordnungen umgehen sollten. Die ABDA stellt fest: Es gibt noch keinen festen Termin, zu dem die Apotheker E-Rezepte beliefern müssen.
Berlin – Erstellt am 23.08.2019, 15:55 Uhr

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