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- 02.09.2019
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Gleichpreisigkeit, Abgabeautomaten
Bayern will im Bundesrat gegen die Apothekenreform protestieren
Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Apothekenreform droht nicht nur auf EU-Ebene ein holpriger Weg. Auch im Bundesrat könnte sich Widerstand ergeben. Das bayerische Gesundheitsministerium von Ministerin Melanie Huml (CSU) hat jetzt angekündigt, in zwei wichtigen Punkten Einspruch einlegen zu wollen: Bayern fordert weiterhin die Gleichpreisigkeit auch für PKV-Versicherte und will kein Hintertürchen für Abgabeautomaten, die von Versendern betrieben werden.
Beim Apotheken-Stärkungsgesetz wird es in den kommenden Tagen ernst. Einerseits dürften die Beratungen zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und der EU-Kommission stattfinden. Zur Erinnerung: Das BMG hatte eingewilligt, das Vorhaben auf EU-Ebene abzustimmen, weil andere Ministerien das „neue“ Rx-Boni-Verbot im SGB V für europarechtswidrig halten. Andererseits kommt am Mittwoch dieser Woche der Gesundheitsausschuss des Bundesrates zusammen, um erstmals über die zweigliedrige Reform (Verordnung und Gesetz) zu beraten.
Die Sammelverordnung, mit der unter anderem die Notdienstpauschale angepasst und die Apothekenbetriebsordnung geändert wird, muss im Bundesrat eine wichtige Hürde nehmen. Denn wenn die Länderkammer die Verordnung beschließt, kann sie direkt in Kraft treten – der Bundestag ist hier nicht beteiligt. Beim Apotheken-Stärkungsgesetz sind die Eingriffsrechte der Bundesländer begrenzt. Das Gesetz muss zwar zweimal im Bundesrat besprochen werden, es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Das heißt: Der Bundesrat kann über Stellungnahmen an die Bundesregierung zwar Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann im Bundestag allerdings überstimmt werden.
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Ob das bei der Apothekenreform so geschieht, steht noch in den Sternen. Allerdings zeigt sich nun, dass Bayern – mit sechs Stimmen in der Länderkammer eines der gewichtigsten Länder – unzufrieden ist mit den Plänen von Minister Spahn. Konkret geht es um den Vorschlag, die Rx-Preisbindung ins Sozialrecht zu überführen und dabei den PKV-Markt auszusparen. Gegenüber der Apotheker Zeitung (AZ) erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), dass sie weiterhin für die komplette Gleichpreisigkeit einstehe und eigentlich immer noch das Rx-Versandverbot favorisiere. Huml wörtlich:
Um das flächendeckende Netz an öffentlichen Apotheken weiterhin zu erhalten, ist eine auskömmliche Vergütung und Chancengleichheit unerlässlich. Das gilt für den regionalen und überregionalen Wettbewerb, insbesondere aber auch im Wettbewerb mit ausländischen Versandapotheken. Deshalb ist die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – auch für ausländische Arzneimittelversender – unabdingbar. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016 ist die überregionale Chancengleichheit und Gleichpreisigkeit nicht mehr gegeben, da die deutsche Regelung, nach der die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken gilt, vom EuGH für rechtswidrig erklärt wurde. Nach unserer Auffassung würde ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unions- und verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen und wäre eine rechtsklare Lösung, um die Gleichpreisigkeit von Arzneimitteln in Deutschland sicherzustellen und die wirtschaftliche Benachteiligung inländischer öffentlicher Vor-Ort-Apotheken zu beenden. Im Übrigen ist auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ein solches Verbot enthalten. Leider setzt der vorgelegte Gesetzentwurf den Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht um.“
6 Kommentare
Selbst ist das Apothekerlein
von Dirk Krüger am 03.09.2019 um 19:00 Uhr
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Alle Achtung Frau Huml!
von Heiko Barz am 03.09.2019 um 13:13 Uhr
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trojanisches Pferd
von ratatosk am 02.09.2019 um 18:38 Uhr
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Frau Huml
von Dr.Diefenbach am 02.09.2019 um 12:56 Uhr
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Beide Dauemn hoch
von Anita Peter am 02.09.2019 um 12:11 Uhr
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Letzte Chance !
von Mathias Mallach am 02.09.2019 um 11:42 Uhr
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