Gleichpreisigkeit, Abgabeautomaten

Bayern will im Bundesrat gegen die Apothekenreform protestieren

Berlin - 02.09.2019, 11:00 Uhr

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) will sich im Bundesrat gegen Teile der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Apothekenreform aussprechen. (m / Foto: imago images / Zuma Press)

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) will sich im Bundesrat gegen Teile der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Apothekenreform aussprechen. (m / Foto: imago images / Zuma Press)


Der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplanten Apothekenreform droht nicht nur auf EU-Ebene ein holpriger Weg. Auch im Bundesrat könnte sich Widerstand ergeben. Das bayerische Gesundheitsministerium von Ministerin Melanie Huml (CSU) hat jetzt angekündigt, in zwei wichtigen Punkten Einspruch einlegen zu wollen: Bayern fordert weiterhin die Gleichpreisigkeit auch für PKV-Versicherte und will kein Hintertürchen für Abgabeautomaten, die von Versendern betrieben werden.

Beim Apotheken-Stärkungsgesetz wird es in den kommenden Tagen ernst. Einerseits dürften die Beratungen zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und der EU-Kommission stattfinden. Zur Erinnerung: Das BMG hatte eingewilligt, das Vorhaben auf EU-Ebene abzustimmen, weil andere Ministerien das „neue“ Rx-Boni-Verbot im SGB V für europarechtswidrig halten. Andererseits kommt am Mittwoch dieser Woche der Gesundheitsausschuss des Bundesrates zusammen, um erstmals über die zweigliedrige Reform (Verordnung und Gesetz) zu beraten.

Die Sammelverordnung, mit der unter anderem die Notdienstpauschale angepasst und die Apothekenbetriebsordnung geändert wird, muss im Bundesrat eine wichtige Hürde nehmen. Denn wenn die Länderkammer die Verordnung beschließt, kann sie direkt in Kraft treten – der Bundestag ist hier nicht beteiligt. Beim Apotheken-Stärkungsgesetz sind die Eingriffsrechte der Bundesländer begrenzt. Das Gesetz muss zwar zweimal im Bundesrat besprochen werden, es ist aber nicht zustimmungspflichtig. Das heißt: Der Bundesrat kann über Stellungnahmen an die Bundesregierung zwar Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann im Bundestag allerdings überstimmt werden.

Mehr zum Thema

Apotheken-Stärkungsgesetz und Sammelverordnung

Kabinett beschließt Apothekenreform

Huml kündigt Widerstand an

Ob das bei der Apothekenreform so geschieht, steht noch in den Sternen. Allerdings zeigt sich nun, dass Bayern – mit sechs Stimmen in der Länderkammer eines der gewichtigsten Länder – unzufrieden ist mit den Plänen von Minister Spahn. Konkret geht es um den Vorschlag, die Rx-Preisbindung ins Sozialrecht zu überführen und dabei den PKV-Markt auszusparen. Gegenüber der Apotheker Zeitung (AZ) erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), dass sie weiterhin für die komplette Gleichpreisigkeit einstehe und eigentlich immer noch das Rx-Versandverbot favorisiere. Huml wörtlich:


Um das flächendeckende Netz an öffentlichen Apotheken weiterhin zu erhalten, ist eine auskömmliche Vergütung und Chancengleichheit unerlässlich. Das gilt für den regionalen und überregionalen Wettbewerb, insbesondere aber auch im Wettbewerb mit ausländischen Versandapotheken. Deshalb ist die Gleichpreisigkeit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – auch für ausländische Arzneimittelversender – unabdingbar. Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016 ist die überregionale Chancengleichheit und Gleichpreisigkeit nicht mehr gegeben, da die deutsche Regelung, nach der die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken gilt, vom EuGH für rechtswidrig erklärt wurde. Nach unserer Auffassung würde ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unions- und verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen und wäre eine rechtsklare Lösung, um die Gleichpreisigkeit von Arzneimitteln in Deutschland sicherzustellen und die wirtschaftliche Benachteiligung inländischer öffentlicher Vor-Ort-Apotheken zu beenden. Im Übrigen ist auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ein solches Verbot enthalten. Leider setzt der vorgelegte Gesetzentwurf den Koalitionsvertrag in diesem Punkt nicht um.“

CSU-Ministerin Melanie Huml




Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


6 Kommentare

Selbst ist das Apothekerlein

von Dirk Krüger am 03.09.2019 um 19:00 Uhr

Die ABDA versagt. Also selbst tätig werden!
Hier z,K. mein Brief an MP Daniel Günther, Gesundheitsminister Garg, MdB Bernstein und MdL Brockmann in Schleswig-Holstein:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Günther,
sehr geehrter Herr Minister Garg,
sehr geehrte Fau Bundestagsabgeordnete Bernstein,
sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Brockmann,

gerne möchte ich Sie für die im Betreff genannten Themen sensibilisieren. Obwohl die Thematik sehr komplex ist, versuche ich, Ihnen diese möglichst pregnant zu schildern. Gleichwohl ist der Zeitaufwand für das Lesen nicht ganz gering. Daher danke ich Ihnen bereits an dieser Stelle dafür, dass Sie sich die Zeit nehmen.

Die Anzahl der Schließungen von Apotheken in Schleswig-Holstein steigt ständig. Innerhalb eines Jahres haben in Plön zwei Apotheken aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen, eine jetzt gerade in Ahrensbök, nur um Beispiele aus meiner unmittelbaren Umgebung zu nennen. Mit Ihnen, Frau Bernstein, als “meine” MdB stehe ich als CDU-Mitglied bereits länger im Kontakt und danke Ihnen an dieser Stelle nochmals für Ihr Engagement für ein Versandverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel ( “Rx” ) als einzige rechtssichere Möglichkeit zum Erhalt der Gleichpreisigkeit. Diese ist als gesundheits- und ordnungspolitisches Instrument Gesetzeslage. Sie soll in dem hochsensiblen Bereich der ärztlich verordneten, oft auch mit Risiken behafteten Arzneitherapie einen Wettbewerb über Preise verhindern. Gleichzeitig sichert dieses Instrument die wirtschaftliche Grundlage für die als Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens zu Recht mit hohen Auflagen versehenen Apotheken. Diese sind auch aus dem Grund des Patienten- und Verbraucherschutzes dem Zugriff von Aktiengesellschaften und anderen fachfremden “Playern” des Marktes entzogen ( Fremdbesitzverbot ).
Welche Folgen ein Fremdbesitz mit überwiegend merkantilen Interessen haben kann, zeigen die Medizinischen Versorgungszentren der Zahnärzte. ( Kieler Nachrichten vom 2.9.2019 Seite 6 ).
Die inhabergeführte Präsenzapotheke ist die Säule der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Dienstleistungen. Es ist für ihren Erhalt unabdingbar notwendig ( besonders im Fächenland Schleswig-Holstein ), dass der Wettbewerb “mit gleich langen Spießen” erfolgt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die aus dem europäischen Ausland, vornehmlich den Niederlanden, nach Deutschland versendenden Internetapotheken.
In Folge eines Urteils des EuGH aus 2016 ist der § 78 Abs. 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (AMG ) “Die Arzneimittelpreisverordnung, die auf Grund von Satz 1 erlassen worden ist, gilt auch für Arzneimittel, die gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden” nicht mit EU-Recht vereinbar. Bundesgesundheitsminister Spahn plant daher, diesen Satz zu streichen und statt dessen eine Regelung zur Gleichpreisigkeit der Rx-Arzneimittel im SGB V zu verankern.
Abgesehen davon, dass damit nur zu Lasten der GKV verordnete Rx-Arzneimittel erfasst würden und der absehbar ruinöse Preiswettbewerb bei privat verordneten Präparaten beginnen würde, ist überhaupt nicht sicher, dass dieser “Trick” nicht auch vom EuGH für unzulässig erklärt würde. Diesbezügliche Klagen interessierter Kreise sind absolut sicher.
Der einzig rechtssichere Weg, die Gleichpreisigkeit und damit die Chancengleichheit für die Vor-Ort-Apotheken zu gewährleisten, ist ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dieses gibt es übrigens ohne “EU-Beanstandung” in nahezu drei Vierteln der Staaten der EU.
Ich bitte Sie, sich der Meinung der bayerischen Staatsregierung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates anzuschließen ( siehe unten stehenden Link ). Auch wenn der Ausschuss im Gesetzgebungsverfahren zum “Apothekenstärkungsgesetz” nur beratende Funktion hat und vom Bundestag überstimmt werden kann, so ist die Positionierung des Flächenlandes Schleswig-Holstein im Bundesrat diesbezüglich von großer Bedeutung. Eine weitere Ausdünnung der Apothekendichte wäre mit unbilligen Härten für die Bevölkerung verbunden. Sie wäre zukünftig auf den Versandhandel angewiesen. Die wertvollen Dienstleistungen der Präsenzapotheken, die Internetapotheken nicht anbieten können, wie persönliche Beratung, Rücksprache mit den verordneten Ärzten, Anfertigung von Individualrezepturen innerhalb weniger Stunden, Nacht- und Notdienst und viele mehr ( siehe Apothekenbetriebsordnung ) wären für sie nahezu unerreichbar.
Bitte setzen Sie sich für einen Erhalt der flächendeckenden Versorgung mit Arzneimitteln durch “Ihre” Vor-Ort-Apothekerinnen und Apotheker ein. Der Gesetzentwurf des BMG, der als Regierungsentwurf nun auch in den Bundestag kommen wird, kann dies nicht leisten! Sorgen Sie bitte für Veränderungen im genannten Sinne getreu dem Spruch “Ein Gesetz wird nie so beschlossen wie es in das parlament eingebracht wurde”.
Vielen dank für Ihre Aufmerksamkeit.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/09/02-09-2019/bayern-will-im-bundesrat-gegen-die-apothekenreform-protestieren?utm_campaign=kurzNach6&utm_source=20190902&utm_medium=newsletter&utm_keyword=article

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Krüger


Schloss - Apotheke
Dirk Krüger
Apotheker für Allgemeinpharmazie
Markt 15
24306 Plön

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Alle Achtung Frau Huml!

von Heiko Barz am 03.09.2019 um 13:13 Uhr

Was sollen die Zweifler auf der politischen Bundesebene an Spahns irrationalem Arzneimittelverständnis bemängeln, wenn sogar selbst unsere „Führungsgarde“ sich längst Spahns Plänen opportunistisch unterworfen hat.
Muß jetzt schon die *standhafte* Frau Huml unserer Riege der manipulierten Feudalherren erklären, was den Deutschen Apotheken als ein Sicherheitssystem für die Patientenschaft zu bedeuten hat?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

trojanisches Pferd

von ratatosk am 02.09.2019 um 18:38 Uhr

Für Spahn ist die Nichtgleichpreisigkeit der PKV das trojanische Pferd und alles stürzen zu lassen, Dann kann er den doofen sagen, daß er es nicht wollte !. Die Abgabeautomaten erfüllen den gleichen Zweck. Im Osten haben die vormaligen "Volksparteien " ihre Quittlung bekommen, da aber die Interessen des Großkapitlas weiter Vorrang haben, gibt es auch keine Lerneffekte mehr. Der Rest ist das Schielen auf dien Anschlußverwendung nach Abwahl oder schon jetzt die Pfründe des Kapitals als sog. Beraten etc.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Frau Huml

von Dr.Diefenbach am 02.09.2019 um 12:56 Uhr

...ist ihren Aussagen treu geblieben.UND??WO bleibt-wieder einmal-eine Spontanreaktion aus der Leitungsebene,Namen nenne ich schon gar nicht mehr.Es ist bizarr:Andersberufliche setzen sich mehr FÜR den Stand ein(und wie oft erlebt man das in der Politik?) als die die sich wählen ließen und dafür auch bezahlen lassen??Ich danke der Ministerin an dieser Stelle für ehrliches Auftreten.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Beide Dauemn hoch

von Anita Peter am 02.09.2019 um 12:11 Uhr

Beide Daumen hoch für Frau Huml. Das nennt sich Rückgrat. Nicht so eine Umfallerin und Opportunistin wie ein Herr Hennrich. Der hat sich mit ABDA und DAV als Schosshündchen von Spahn erwiesen.
Als Tiger gestartet und Bettvorleger geendet....

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Letzte Chance !

von Mathias Mallach am 02.09.2019 um 11:42 Uhr

So, also, wenn jetzt die ABDA Frau Hummel, die wohl als einzige Politikerin des Pudels Kern erkannt hat, im Stich läßt und nicht sofort auf den Zug aufspringt, werde ich wirklich zur Furie !!!
Arsch hoch jetzt !!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.