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Petition für Rx-Versandverbot
Petitionsausschuss bittet Apotheken um Originalunterschriften
Am 13. August endete die Mitzeichnungsfrist für die Petition für ein Rx-Versandverbot des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler aus Karlsruhe. Seitdem ist der Petitionsausschuss damit beschäftigt, die eingereichten Unterschriftenbögen zu sichten und zu zählen. Nun wendet sich der Ausschuss mit einem Schreiben an die Apotheken, die die Bögen elektronisch oder per Fax eingereicht haben. Sie sollen die Bögen im Original einsenden.
Zahlreiche Apotheken, die Unterschriftenlisten für die Petition für das Rx-Versandverbot gefaxt oder gemailt hatten, erhielten in den letzten Tagen ein Schreiben des Deutschen Bundestages mit dem Betreff „Arzneimittelpreise Pet 2-19-15-723-024634“. Hierin fordert der Petitionsausschuss die Apothekerinnen und Apotheker auf, zur „abschließenden Auswertung der Petition“ die Originale der Unterschriftenlisten zu übersenden. Eine Frist, bis wann dies geschehen soll, wird nicht genannt.
Verwirrung um Aktenzeichen
Einige Kollegen zeigen sich in den sozialen Netzwerken von dem Betreff des Schreibens irritiert, ist die Petition von Bühler doch unter der ID 94089 im „Petitions-Forum“ eingestellt. Bühler erklärte gegenüber den Kollegen von PTAheute.de jedoch, dass alles seine Richtigkeit hat. Bei dem Betreff handle es sich um das Aktenzeichen des Petitionsausschusses. „Ich bitte die Apotheker, die Unterschriftenbögen möglichst zeitnah an den Petitionsausschuss zu senden, damit wir bald ein Endergebnis bekommen können“, so Bühler.
Nach Abschluss der Auswertung wird Benedikt Bühler die Chance bekommen, sein Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen. Allerdings: Stimmen zwei Drittel der Ausschussmitglieder gegen eine Anhörung des Petenten, kann diese auch entfallen. In jedem Fall kann der Ausschuss das Anliegen beraten und der Bundesregierung eine Empfehlung ausstellen, die sie aber nicht umsetzen muss.
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Die Anzahl der eingesammelten Unterschriften ist nicht zu unterschätzen. Der Petent Benedikt Bühler hatte die vor Ort eingesammelten Unterschriften ausgezählt und kam auf 389.375 gültige Unterschriften für seine Petition. Dazu kommen direkt an den Petitionsausschuss geschickte sowie die Online-Mitzeichner. Seit 2007 gibt es die Online-Petitionen beim Bundestag, vorher waren nur haptische Unterschriftensammlungen möglich. Mit der Einführung der E-Petition beim Bundestag ist die Zahl der Petitionsteilnehmer aber deutlich angestiegen. Das nötige Quorum von 50.000 haben seit 2007 erst 26 Petenten erreicht, Bühler ist der 27.
Die Rekordzahl an Unterschriften hatte bislang eine Petition zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erreicht, in der sich Heilberufler gegen das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetz aussprachen. Rund 203.000 Bundesbürger unterschrieben dieses Anliegen im vergangenen Jahr.
4 Kommentare
Wert der Petitionen??
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