Petition für Rx-Versandverbot

Petitionsausschuss bittet Apotheken um Originalunterschriften

04.09.2019, 11:30 Uhr

Vor gut drei Wochen hatte Benedikt Bühler symbolisch die Unterschriften der Petition für ein Rx-Versandverbot übergeben, viele Apotheken hatten aber auch direkt an das BMG gefaxt oder gemailt. Sie sollen nun die Listen im Original nachreichen. (m / Foto: PTAheute.de)

Vor gut drei Wochen hatte Benedikt Bühler symbolisch die Unterschriften der Petition für ein Rx-Versandverbot übergeben, viele Apotheken hatten aber auch direkt an das BMG gefaxt oder gemailt. Sie sollen nun die Listen im Original nachreichen. (m / Foto: PTAheute.de)


Am 13. August endete die Mitzeichnungsfrist für die Petition für ein Rx-Versandverbot des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler aus Karlsruhe. Seitdem ist der Petitionsausschuss damit beschäftigt, die eingereichten Unterschriftenbögen zu sichten und zu zählen. Nun wendet sich der Ausschuss mit einem Schreiben an die Apotheken, die die Bögen elektronisch oder per Fax eingereicht haben. Sie sollen die Bögen im Original einsenden. 

Zahlreiche Apotheken, die Unterschriftenlisten für die Petition für das Rx-Versandverbot gefaxt oder gemailt hatten, erhielten in den letzten Tagen ein Schreiben des Deutschen Bundestages mit dem Betreff „Arzneimittelpreise Pet 2-19-15-723-024634“. Hierin fordert der Petitionsausschuss die Apothekerinnen und Apotheker auf, zur „abschließenden Auswertung der Petition“ die Originale der Unterschriftenlisten zu übersenden. Eine Frist, bis wann dies geschehen soll, wird nicht genannt.

Verwirrung um Aktenzeichen

Einige Kollegen zeigen sich in den sozialen Netzwerken von dem Betreff des Schreibens irritiert, ist die Petition von Bühler doch unter der ID 94089 im „Petitions-Forum“ eingestellt. Bühler erklärte gegenüber den Kollegen von PTAheute.de jedoch, dass alles seine Richtigkeit hat. Bei dem Betreff handle es sich um das Aktenzeichen des Petitionsausschusses. „Ich bitte die Apotheker, die Unterschriftenbögen möglichst zeitnah an den Petitionsausschuss zu senden, damit wir bald ein Endergebnis bekommen können“, so Bühler.

Nach Abschluss der Auswertung wird Benedikt Bühler die Chance bekommen, sein Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen. Allerdings: Stimmen zwei Drittel der Ausschussmitglieder gegen eine Anhörung des Petenten, kann diese auch entfallen. In jedem Fall kann der Ausschuss das Anliegen beraten und der Bundesregierung eine Empfehlung ausstellen, die sie aber nicht umsetzen muss.

Erfolgreichste Online-Petition beim Bundestag

Die Anzahl der eingesammelten Unterschriften ist nicht zu unterschätzen. Der Petent Benedikt Bühler hatte die vor Ort eingesammelten Unterschriften ausgezählt und kam auf 389.375 gültige Unterschriften für seine Petition. Dazu kommen direkt an den Petitionsausschuss geschickte sowie die Online-Mitzeichner. Seit 2007 gibt es die Online-Petitionen beim Bundestag, vorher waren nur haptische Unterschriftensammlungen möglich. Mit der Einführung der E-Petition beim Bundestag ist die Zahl der Petitionsteilnehmer aber deutlich angestiegen. Das nötige Quorum von 50.000 haben seit 2007 erst 26 Petenten erreicht, Bühler ist der 27. 

Die Rekordzahl an Unterschriften hatte bislang eine Petition zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) erreicht, in der sich Heilberufler gegen das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingebrachte Gesetz aussprachen. Rund 203.000 Bundesbürger unterschrieben dieses Anliegen im vergangenen Jahr.


Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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4 Kommentare

Wert der Petitionen??

von Heiko Barz am 05.09.2019 um 11:59 Uhr

Wenn nun jede Petition vom „Ausschuß“ in dieser Weise behandelt wird, dann frage ich mich, was dieser „demokratische“ Apparat noch soll? Ein scheindemokatischer und höchst überflüssiger Umstand!

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Demaskierung über Petition?

von Christian Timme am 05.09.2019 um 1:02 Uhr

Es ist wirklich erstaunlich welches „Eigenleben“ dieser Petitionsausschuss entwickelt. Warfen die bereits bekannten „Vorereignisse“ einen Schatten auf diese Petition ... so verfestigt sich jetzt der Eindruck einer bereits eingetretenen Überforderung, eines von mir bereits totgeglaubten, verbeamteten Demokratieverständnisses. Wenn eine Petition zur „Belästigung“ degradiert wird ... hat dieser Ausschuss bereits sein Ziel übererfüllt ... weitere juristische Schritte eingeschlossen ...

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Eine Frechheit

von Dr.Diefenbach am 04.09.2019 um 13:11 Uhr

...ist diese Forderung.Ich stimme vollends mit dem Kollegen Jas überein.Dass man den eigenen miesen Stil dem Berufsstand auch unterschiebt,egal wie man die Sache rechtlich dreht,das lässt einen weiter an demokratischen Regeln zweifeln und eigentlich will man mit einer FORMALIE das Begehren abschmettern.Wetten?

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Reines Kalkül

von Bernd Jas am 04.09.2019 um 12:19 Uhr

Das ist zwar eine bodenlose Unterstellung, aber diese Forderung ist mehr als Grenzwertig. Wer klaubt jetzt noch die schon lange per Fax oder Online übermittelten Unterschriften aus dem Müll und findet sie überhaupt wieder?
Das ist KEINE Demokratie mehr, das ist Absicht, beleidigend und herabwürdigend.
Wer steckt dahinter? Gesundheits- und Finanzministerium?

Nä´, Herr Bühler, das haben Sie nicht verdient!

S..... Bürokraten.


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