Pauschale im 2. Quartal 2019

Apotheken bekommen 284 Euro für jeden Vollnotdienst

Berlin - 11.09.2019, 13:45 Uhr

Weniger als im Quartal zuvor, aber mehr als im Vergleichquartal des Vorjahres: Für jeden Notdienst im zweiten Quartal 2019 bekommen Apotheken 284,34 Euro. (c / Foto: ABDA)

Weniger als im Quartal zuvor, aber mehr als im Vergleichquartal des Vorjahres: Für jeden Notdienst im zweiten Quartal 2019 bekommen Apotheken 284,34 Euro. (c / Foto: ABDA)


Apotheken erhalten für jeden im zweiten Quartal 2019 geleisteten Vollnotdienst eine Pauschale von 284,34 Euro. Das hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes auf seiner Sitzung am gestrigen Dienstag beschlossen.

Im zweiten Quartal 2019 haben 19.185 Apotheken insgesamt 100.532 Vollnotdienste geleistet. Nun hat der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes die Notdienstpauschale für diesen Zeitraum festgesetzt: 284,34 Euro erhalten die Apotheken pro geleistetem Notdienst. Das ist weniger als im ersten Quartal dieses Jahres, in welchem die Pauschale 291,88 Euro betrug. Laut Nacht- und Notdienstfonds (NNF) liegt dies daran, dass die Packungsabgabemengen der für die Notdienstpauschale relevanten Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal – erwartungsgemäß – um 1,58 Prozent gesunken sind und es einen Notdiensttag mehr gab. Die aktuelle Pauschale fällt aber höher aus als im Vergleichsquartal des Vorjahres (279,53 Euro).

NNF

Ab dem kommenden Jahr werden die Zuschüsse für die Nachtdienste nochmals höher ausfallen. Der derzeit dem Bundesrat vorliegende Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung sieht eine Erhöhung des Zuschlags für den NNF von derzeit 16 auf dann 21 Cent je abgegebenem verschreibungspflichtigen Arzneimittel vor. Laut Verordnungsgeber soll die Pauschale dann auf rund 350 Euro steigen. An diesem Plan haben die Länder nichts auszusetzen  – auch wenn das Bundesratsplenum bei seiner Sitzung am 20. September möglicherweise noch Änderungswünsche zum Verordnungsentwurf anmeldet. Diese betreffen allerdings nicht die Notdienstpauschale.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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