Originale im Generikamarkt

Auch Importeure für Nachbesserung im Rahmenvertrag

Berlin - 11.09.2019, 10:15 Uhr

Zwei wirkstoffgleiche patentgeschützte Originale und ihre Importe werden nach dem neuen Rahmenvertrag in den Generikamarkt einsortiert. Ohne Rabattvertrag muss eines der vier preisgünstigsten Mittel abgegeben werden. Und das ist in vielen Fällen ein Import. (m / Foto: imago images / Westend61)

Zwei wirkstoffgleiche patentgeschützte Originale und ihre Importe werden nach dem neuen Rahmenvertrag in den Generikamarkt einsortiert. Ohne Rabattvertrag muss eines der vier preisgünstigsten Mittel abgegeben werden. Und das ist in vielen Fällen ein Import. (m / Foto: imago images / Westend61)


Das Problem, dass zwei parallel vermarktete wirkstoffgleiche Originale dem Generikamarkt zuzuordnen sind und deswegen ohne Rabattvertrag eines der vier günstigsten Mittel zur Abgabe kommen muss, ist bislang nicht gelöst. Nicht nur den Apothekern wäre es lieber, wenn der Rahmenvertrag hier eher früher als später nachgebessert würde. Auch die Importeure, die möglicherweise sogar davon profitieren, wünschen sich eine Änderung.

Zwei wirkstoffgleiche patentgeschützte Originale (Co-Marketing) und ihre Importe werden nach dem neuen Rahmenvertrag in den Generikamarkt einsortiert – eine Regelung, die unbeabsichtigt dort hineingeraten sein soll. Nun ist sie aber da und führt dazu, dass ohne Rabattvertrag eines der vier preisgünstigsten Mittel abgegeben werden muss. Und das ist in vielen Fällen ein Import. Die Abgabe des Originals hingegen ist in den meisten Fällen nicht möglich. Der Verdacht, dass der Anstieg der Importpackungszahlen im Juli, der deutlich über dem üblichen Zuwachs zum Quartalsbeginn lag, zumindest teilweise damit zu tun hat, liegt nahe.

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Importeure und Industrie wünschen sich Änderung

Anfang August hieß es seitens des DAV, dass unter anderem dieser Problemfall angegangen werden soll. Bislang ist aber noch nichts passiert. Und nicht nur die Apotheker sind unglücklich damit. Auch Industrieverbände haben die Regelung kritisiert und eine schnelle Behebung des Fehlers gefordert. Die rahmenvertragsbedingte verpflichtende Importabgabe sei de facto eine zweite „Importförderklausel“, heißt es aus Industriekreisen. Vor dem Hintergrund der Debatte um eine mögliche Abschaffung der Importförderklausel aus Sicherheitsgründen sei das ein Widerspruch.

Und auch die Importeure, die offenbar sogar von der Regelung profitieren, sind nicht glücklich. So erklärt Jörg Geller, Geschäftsführer von Kohlpharma, gegenüber DAZ.online: „Was die unechten Generika betrifft, teilen die Importeure die Kritik der Industrie an der Zuordnung zum generischen Markt. Zwar betrifft das lediglich zwei Hände voll von Produkten, stellt aber die Importeure in diesen Fällen vor die unlösbare Herausforderung, bis zu 100 Prozent des Marktes zu bedienen. Wir haben die Vertragsparteien aufgefordert, eine Änderung der Regelung ins Auge zu fassen.“


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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