Gesundheitsausschuss des Bundesrates

Dosis auf Rezept: Bundesrat soll Heilungsmöglichkeit für Apotheker beschließen

Künftig soll auf allen Rezepten eine Dosierungsangabe oder ein Hinweis auf eine vorliegende schriftliche Gebrauchsanweisung oder einen Medikationsplan vermerkt sein. Das sieht die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt nun in diesem Kontext, die Möglichkeiten zur Ergänzung ärztlicher Verschreibungen durch Apotheker zu erweitern.