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Telematikinfrastruktur
Bundesdruckerei darf Institutionsausweis für Apotheken herstellen
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigen Apotheken unter anderem einen Institutionsausweis, die sogenannte SMC-B-Karte. Die Bundesdruckerei ist nun zugelassener Anbieter der SMC-B für den Apothekensektor. Laut einer Pressemitteilung ist der Ausweis ab sofort bestellbar – bei der Bundesdruckerei selbst oder bei einem der Vertriebspartner, zum Beispiel dem Deutschen Apotheker Verlag. Die Zulassung für den Heilberufsausweis (HBA) für Apotheker erwartet die Bundesdruckerei für Ende September.
Die Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) soll bis 30. September 2020. vollzogen sein. Um mit der „Datenautobahn“ des Gesundheitswesens verbunden zu werden, müssen die Apotheken aufrüsten. Sie benötigen einen Konnektor, also eine Art Router, sowie Kartenlesegeräte. Zudem braucht jede Apotheke einen Institutionsausweis, die sogenannte SMC-B. Sie dient als Identitätsnachweis der Apotheke innerhalb der TI. Außerdem brauchen Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis. Die SMC-B dient, genauso wie der HBA, als Zugangsschlüssel zu den Patientendaten. Die Zugriffsrechte der SMC-B einer Apotheke sind praktisch gleich denen eines HBA des Apothekers. Der Zugriff auf die Patientendaten ist allerdings nur möglich, wenn zuvor eine entsprechende Legitimation durch den Apotheker erfolgt ist.
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Deutscher Apotheker Verlag als Vertriebspartner
Hergestellt werden dürfen H-BA und SMC-B nur von speziell dafür zugelassenen Anbietern. Die Bundesapothekerkammer und die Gematik haben der Bundesdruckerei die Zulassung für die SMC-B für den Apothekensektor erteilt. Laut einer Pressemitteilung kann der Ausweis sofort bestellt werden – entweder online bei der oder alternativ bei einem der Vertriebspartner, der CompuGroup Medical Deutschland (CGM) oder dem Deutschen Apotheker Verlag.
Jeder Antrag wird von den zuständigen Landesapothekerkammern geprüft. Produziert, personalisiert und ausgeliefert wird die Karte dann von der D-Trust, einer Tochter der Bundesdruckerei. Für Ende September erwartet die Bundesdruckerei zudem die Zulassung des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für Apotheker. Die Verträge mit den Landesapothekerkammern und der Bundesdruckerei als Anbieter der SMC-B werden zurzeit geschlossen.
Die Bundesdruckerei hat in diesem Bereich bereits Erfahrung, weil sie bereits Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Psychotherapeuten mit SMC-B beziehungsweise HBA versorgt.
Refinanziert über Förderpauschale
Für HBA und die SMC-B sind jeweils fünf Jahre gültig. Die laufenden Kosten werden über die zwischen Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband ausgehandelte Förderpauschale refinanziert, jeweils über eine kumulierte Einmalzahlung für fünf Jahre. Für die SMC-B sind das , für den HBA des Inhabers 378,15 Euro.
Korrektur: In einer ursprünglichen Version des Artikels hieß es, die Bundesdruckerei sei der erste zugelassene Anbieter.
1 Kommentar
ist ja toll
von Karl Friedrich Müller am 12.09.2019 um 16:11 Uhr
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