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Kabinettsbeschluss
BVpta beschwert sich bei Gesundheitsministerien über PTA-Reform
Etwas überraschend hat das Bundeskabinett Ende August einen Entwurf für eine PTA-Berufsreform beschlossen. In einer ersten Reaktion hatten sich schon kurz nach dem Kabinettsbeschluss die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband PTA (BVpta) kritisch zu Wort gemeldet. Nun wehrt sich der bundesweit und regional agierende BVpta in einer Mitteilung an die Gesundheitsminister/-innen der Bundesländer ausführlicher gegen die derzeitige Version der Reform.
In dem Schreiben an die Gesundheitsministerien der Länder erläutert der BVpta die aus seiner Sicht notwendigen Änderungen, die im Kabinettsentwurf nicht bedacht wurden. Hierzu gehören:
- die Widerspiegelung der erforderlichen Ausbildungsinhalte in Struktur und Inhalt der Ausbildung gemäß dem neuen Berufsbild und dem im Berufsgesetz neu formulierten Ausbildungsziel,
- eine unumgängliche Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren sowie
- die staatliche Reglementierung des Berufsabschlusses PTA für diejenigen Tätigkeiten, die in Delegation des Apothekers von PTA zukünftig übernommen werden sollen.
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Der Gesetzentwurf des Kabinetts zum PTA-Reformgesetz setze damit die Wurzeln für Risiken und Gefahren in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Es fehlten zudem elementare Ausbildungsinhalte, die schon heute im Apothekenalltag Standard sind. Eine Zukunftsgerichtetheit des Gesetzentwurfes lasse sich ebenfalls nicht finden.
Wissenschaftlich begleitete Modellausbildungen, die in anderen Gesundheitsfachberufen Standard für die Weiterentwicklung von Ausbildung und Beruf sind, seien im aktuellen Gesetzentwurf nicht enthalten. Zukünftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen könne so nicht Rechnung getragen werden.
So wie das Apotheken-Stärkungsgesetz muss die PTA-Berufsreform nun zunächst erstmals im Bundesrat besprochen werden. Die Länder können dann eine Stellungnahme an die Bundesregierung abgeben. Danach startet die Besprechung der Reform im Bundestag.
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