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- 18.09.2019
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PTA-Reform im Bunderat
ABDA bleibt beim „Nein“ zur gelockerten PTA-Aufsicht
Am 25. September wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit der PTA-Reform befassen. Im Vorfeld hat die ABDA eine neue Stellungnahme zum kürzlich beschlossenen Regierungsentwurf vorgelegt. Darin bekräftigt sie abermals, dass sie nichts davon hält, die Beaufsichtigungspflicht für PTA zu lockern.
Ende August hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) beschlossen. Nächste Station für das Gesetzesvorhaben ist der Bundesrat. Am 25. September wird sich zunächst der Gesundheitsausschuss der Länderkammer mit ihm befassen und Empfehlungen für das Bundesratsplenum aussprechen. Diese werden durchaus von Relevanz sein – denn es handelt sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz.
Grund genug für die ABDA, nochmals Stellung zu den Plänen zu beziehen. Bereits im Mai hatte sie eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Reformgesetz vorgelegt. Doch der nunmehr beschlossene Regierungsentwurf weist einige Unterschiede gegenüber dem ersten Aufschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf. An der einen oder anderen Stelle hat man auch Anregungen der ABDA aufgegriffen. Die Forderung der Apotheker-Standesorganisation, die Ausbildungsdauer nicht anzutasten, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) allerdings schon von Anfang an vorgesehen. Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband BVpta, die eine Verlängerung der Schulzeit um ein halbes Jahr gefordert hatten, hatten hier das Nachsehen.
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Auch sonst unterstützt die ABDA grundsätzlich das gesetzgeberische Anliegen, das Berufsbild und die Ausbildung der PTA zu überarbeiten – in den vergangenen Jahrzehnten haben sich die beruflichen Anforderungen in der Apotheke doch erheblich verändert. In der ausführlichen Stellungnahme sind daher auch zahlreiche Punkte zu finden, die die ABDA begrüßt – selbst wenn sie an einigen Stellen für weitere Ergänzungen oder Klarstellungen plädiert. Zum Beispiel: Dass die PTA-Ausbildung künftig auch in Teilzeit zu absolvieren sein soll, findet die ABDA gut. Dies stelle die Apotheke bei der praktischen Ausbildung voraussichtlich nicht vor Probleme. Für die PTA-Schulen könnte die Neuerung aber eine organisatorische Herausforderung sein. Denn dann könnte ein Schulplatz bis zu vier Jahre von einem einzigen Schüler belegt sein. Dies muss man aus ABDA-Sicht bedenken.
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