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- 18.09.2019
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Kabinett beschließt Paketboten-Schutz-Gesetz
Paketboten sollen vor Ausbeutung geschützt werden
Der Versandhandel boomt, doch Paketzusteller befinden sich häufig in einer prekären Situation. Nun hat das Bundeskabinett das sogeannte Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Es soll verhindern, dass von großen Versandunternehmen beauftragte Subunternehmen Sozialabgaben umgehen. Künftig gilt die im Bau und in der Fleischwirtschaft seit Jahren etablierte Nachunternehmerhaftung somit auch für die Paketbranche und Versandunternehmen müssen Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer aus eigener Tasche nachzahlen.
Immer mehr Menschen nutzen den Versandhandel, auch für Arzneimittel, und sorgen damit für einen Boom in der Paketbranche. Bereits heute liefern laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) Boten in Deutschland jährlich mehr als 3,5 Milliarden Pakete aus, und die Branche rechnet mit einem weiteren kräftigen Wachstum. Manche große Versandunternehmen sind dazu übergegangen, einen Teil ihrer Pakete oder sogar alle von Zustellern ausliefern zu lassen, die bei Subunternehmen angestellt sind. Diese stehen nach Angaben der dpa jedoch in der Kritik, gegen Arbeitsrecht zu verstoßen. Von Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Paketboten ist die Rede. Eine bundesweite Razzia des Zolls im Februar 2019 habe ergeben, dass jedes sechste Beschäftigungsverhältnis fragwürdig gewesen sei, so die dpa und bezieht sich dabei auf Daten des Arbeitsministeriums.
Nachunternehmerhaftung soll fairen Wettbewerb sichern
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will dieser Ausbeutung mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz einen Riegel vorschieben. Heil: „Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche ist so schon länger nicht mehr akzeptabel. Arbeitende Menschen werden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprechen. Dieser üblen Praxis schieben wir mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz einen Riegel vor, indem wir die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge auch für die Paketbranche auf den Weg bringen.“
Dieses Paketboten-Schutz-Gesetz hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschlossen. Es soll neben den Paketboten auch die ehrlichen Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen – durch Nachunternehmerhaftung. Das bedeutet: Der Versandhändler, der Aufträge an ein Subunternehmen vergibt, haftet für die abzuführenden Sozialabgaben. Ist der Subunternehmer folglich säumig, muss sodann der Versandhändler selbst in die Bresche springen.
Wann haftet der Unternehmer nicht für seine Subunternehmer?
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen die Nachunternehmerhaftung umgehen – indem sie mit seriösen Subunternehmen zusammenarbeiten. Hat ein Subunternehmen bislang ordnungsgemäß Sozialabgaben abgeführt, können Krankenkassen und Berufsgenossenschaften diesem eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Und was wenn dieses Subunternehmen die Abgaben dann doch nicht abführt? Wurde das Subunternehmen geprüft und dessen „Unbedenklichkeit“ bescheinigt, dann ist der auftraggebende Versandhändler aus dem Schneider, er ist von der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge befreit, selbst wenn das Subunternehmen die Beiträge wider Erwarten doch nicht abführt.
Praxisfern oder längst überfällig?
Das parlamentarische Verfahren soll bald anlaufen. Die Arbeitgeber kritisierten den Gesetzentwurf schon jetzt als „praxisfernes Regelwerk“. „Das Gebot der Stunde sollte nicht mehr Bürokratie sein, sondern weniger", sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Mittwoch. Heils Pläne seien „lediglich ein Versuch, sich mit einem bürokratischen, aber praxisfernen Regelwerk aus der Verantwortung zu stehlen“.
SPD-Fraktionsvizechefin Katja Mast sieht dies anders. Sie kann die Kritik nicht nachvollziehen. Das Gesetz stärke die ehrlichen Anbieter in der Branche. „Unser Ziel ist, dass die Paketauslieferung zu Weihnachten schon unter dieses Gesetz fällt“, so Mast.
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