Satzungsleistungen

Spahn zu Homöopathie auf Kassenleistung: „Das ist okay so“

Berlin - 18.09.2019, 09:00 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich entschieden: Aus seiner Sicht ist es okay, wenn Kassen Homöopathie als Satzungsleistung bezahlen. (s / Foto: imago images / Ortmann)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich entschieden: Aus seiner Sicht ist es okay, wenn Kassen Homöopathie als Satzungsleistung bezahlen. (s / Foto: imago images / Ortmann)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will umstrittene Kostenübernahmen für homöopathische Arzneimittel durch die Krankenkassen nicht antasten. Er verwies darauf, dass die Kassen bei Arzneimittelausgaben von rund 40 Milliarden Euro im Jahr etwa 20 Millionen Euro für Homöopathie zahlten. Darüber könne man emotional diskutieren und dabei vielen vor den Kopf stoßen. Oder man könne sich fragen, ob es das angesichts der gesamten Größenordnung wert sei. Er habe sich entschlossen, es sei „so okay“. Damit ist das Thema aber noch lange nicht vom Tisch.

In Frankreich sollen homöopathische Arzneimittel ab 2021 nicht mehr erstattet werden. Das hatte Gesundheitsministerin Agnés Buzyn kürzlich entschieden, nachdem die oberste Gesundheitsbehörde des Landes zahlreiche Homöopathie-Studien analysiert hatte. Auch in Deutschland wird schon seit Jahren über die sogenannten Satzungsleistungen diskutiert. Derzeit können sich die Verwaltungsräte der Kassen individuell dafür entscheiden, homöopathische Beratungen und Homöopathika selbst zu finanzieren. Bei Kindern bis zwölf Jahren (bis 18 Jahren bei Entwicklungsstörungen) erstatten die Kassen ohnehin alle nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel, so auch Homöopathie-Rezepte.

Am gestrigen Dienstagabend beim „Berliner Salon“ des Redaktionsnetzwerks Deutschland diskutierte Spahn über diese Regelungen. Wenige Tage davor hatte er auch in einer Facebook-Diskussion seine Meinung durchblicken lassen: Er erklärte, dass die 20 Millionen Euro Homöopathie-Ausgaben „ein sehr, sehr kleiner Anteil“ an den Gesamtausgaben für Arzneimittel sind. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich zuletzt mehrfach gegen die Kostenübernahme ausgesprochen. Wer solche Mittel haben wolle, solle sie erhalten, „aber bitte nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft“, hatte der KBV-Chef Andreas Gassen gesagt. Er verwies auf nicht ausreichende wissenschaftliche Belege für die Wirksamkeit.

Mehr zum Thema

Mit Spahns persönlicher Entscheidung ist die Debatte aber noch lange nicht vorbei. Denn natürlich könnte der Bundestag eine Klausel zur Streichung der Homöopathie-Kostenübernahme als Änderungsantrag zu einem laufenden Gesetz einbringen. Und das ist nicht unwahrscheinlich: Denn schon in der eigenen Fraktion stößt Spahn auf Widerstand. Erwin Rüddel (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, hatte kürzlich erklärt, dass er die Regelungen schon bald abschaffen wolle.

Und auch beim Koalitionspartner sieht man die Angelegenheit anders. Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, hat als Reaktion auf Spahns Aussagen am gestrigen Dienstagabend getwittert: „Das sehe ich definitiv nicht so!“


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


3 Kommentare

ok so

von ratatosk am 18.09.2019 um 18:28 Uhr

Klarer Kauf von Wählerstimmen, Fakten sind bei Spahn und Konsorten nicht mehr wichtig - und zahlen tuns andere. 20 Millionen - geschenkt , wir sollten uns daran erinnern, wenn um Cents gefeilscht wird, natürlich nur bei Apotheken

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Erstattung homöopathischer Arzneimittel

von Hermann Eiken am 18.09.2019 um 10:09 Uhr

Spahn hat recht. 20 Mio für homöopathische Arzneimittel entsprechen 0.05% der Ausgaben von 400 Mrd Gesundheitsausgaben. Und dafür so ein Hype? Wenn die Erstattung verboten wird, fürchte ich, dass auch andere Satzungsleistungen wie die Teilerstattung sinnvoller Phytotherapeutica verboten wird. Wir haben doch gesehen, dass seit 2004 mit der generellen Herausnahme der Erstattung die weiche Arzneimitteltherapie außerordentlich geschwächt wurde. Die Folge: Übermäßige Antibiotikaverschreibung und "Kanonen auf Spatzen Therapie". Ist das sinnvoll? --- Die Erstattung von Phytotherapie und sinnvoller apothekenpflichtiger OTC-Arzneimittel sollte im Gegenteil unbedingt wieder erlaubt werden, wobei es wieder feste Preise dafür geben sollte!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Korrektur

von M Kunz am 18.09.2019 um 9:53 Uhr

"Bei Kindern bis zwölf Jahren (bis 18 Jahren bei Entwicklungsstörungen) erstatten die Kassen ohnehin alle nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel, so auch Homöopathie-Rezepte."

Dis ist so nicht richtig. Alle werden sicher nicht übernommen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.