Notdienste, BtM-Vergütung

Bundesrat: Höheres Apothekenhonorar nur unter Auflagen

Berlin - 20.09.2019, 15:29 Uhr

Höhere Pauschalen für Apotheken-Notdienste kann es nur geben, wenn die Bundesregierung einige Maßgaben der Bundesländer umsetzt. (Foto: imago images / future image)

Höhere Pauschalen für Apotheken-Notdienste kann es nur geben, wenn die Bundesregierung einige Maßgaben der Bundesländer umsetzt. (Foto: imago images / future image)


Die Apotheker müssen noch etwas warten, bevor sie für Notdienste und die BtM-Abgabe mehr Geld erhalten. Der Bundesrat hat einer Sammelverordnung zur Änderung der Arzneimittelpreis- und der Apothekenbetriebsordnung zwar zugestimmt – allerdings nur unter der Auflage, dass die Bundesregierung an den Verordnungen nochmals einige Regelungen ändert. Die Bundesregierung hat nun die Wahl diese Maßnahmen der Bundesländer zu übernehmen oder die Verordnungen möglicherweise ganz fallenzulassen.

Der Bundesrat hat am heutigen Freitagnachmittag einer Sammelverordnung zur Änderung der Arzneimittelpreis- und der Apothekenbetriebsordnung unter Maßgaben zugestimmt. Der Verordnung zufolge sollen die Apotheker pro Jahr 65 Millionen Euro mehr erhalten. Konkret sollen die Apotheker künftig eine höhere Notdienstpauschale erhalten (laut Gesetzentwurf insgesamt 50 Millionen Euro) sowie eine höhere Vergütung für die Abgabe von dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (15 Millionen Euro). Des Weiteren sind in der Apothekenbetriebsordnung eine Temperaturkontrolle für Versender, Neuregelungen beim Botendienst und eine Aut-idem-Regelung für den PKV-Bereich geplant.

Wie geht es nun weiter?

Die Sammelverordnung könnte nach dem heutigen Beschluss im Bundesrat eigentlich recht zügig in Kraft treten – in den Bundestag muss das Papier nicht mehr eingebracht werden. Die Änderungen an der ApBetrO könnten dann schon bald in Kraft treten, die Änderungen am Apothekenhonorar haben eine Dreimonatsfrist und könnten gegen Ende des Jahres in Kraft treten.

Allerdings hat der Bundesrat gleichzeitig Maßgaben beschlossen. Konkret heißt das, dass die Verordnung nur in Kraft treten kann, wenn die Bundesregierung die Vorschläge der Bundesländer umsetzt und sie dann erneut im Kabinett beschließt. Ein Anruf des Vermittlungsausschusses wäre nicht möglich. Entweder setzt die Bundesregierung die Maßgaben also um, lässt die Verordnung ganz fallen oder bringt eine komplett neue Verordnung auf den Weg.

Die Bundesländer fordern von der Bundesregierung die folgenden Änderungen an der Verordnung:

  • Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde geregelt, dass in der Apotheke hergestellte Fertigarzneimittel  die platzsparende Abkürzung „verw.bis“ tragen dürfen. Die Länder fordern, dies auch für Rezepturen einzuführen.
  • Mit der Verordnung sollen Versender verpflichtet werden, Temperaturkontrollen einzuführen. Der Bundesrat wünscht sich, dass diese Kontrollverfahren im Rahmen der behördlichen Arzneimittelüberwachung auf Plausibilität überprüft werden können.
  • Die Bundesländer bitten die Bundesregierung, eine Erhöhung des Großhandelsfixums zu prüfen. Diese Prüfbitte ist allerdings nicht Teil der Verordnung und muss daher nicht umgesetzt werden.

Botendienst-Einsprüche abgelehnt

Mit der Verordnung will die Bundesregierung erstmals den Botendienst gesetzlich regeln und gewissermaßen definieren. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte gerade bei dieser Regelung aber noch mehrere Änderungswünsche. Unter anderem meinten die Gesundheitsexperten der Länder, dass eine Auslieferung durch Fachpersonal nicht nötig ist, wenn der Apotheke im Vorfeld eine schriftliche Verschreibung vorlag und die Beratung sichergestellt ist. Außerdem müsse die Beratungspflicht im Botendienst auch für OTC-Arzneimittel gelten. Das Bundesratsplenum hat diese Wünsche des Ausschusses allerdings nicht realisiert, es gab keine Mehrheit dafür. (Hier kommen Sie zu den gesamten Ausschussempfehlungen

Meldepflichten für Apotheker wieder zurückschrauben

Angenommen wurde hingegen ein Antrag des Landes Berlin. In dem Antrag bitten die Bundesländer die Bundesregierung, mit dem Gesetz für mehr Arzneimittelsicherheit (GSAV) eingeführte Meldepflichten für Apotheker gegenüber Ärzten erneut zu überprüfen. Konkret geht es um Meldepflichten, die beispielsweise Hämophilie-Produkte oder Blutzubereitungen betreffen. Hier müssen die Apotheker dem Arzt gleich mehrere Angaben machen, zusätzlich zu den ohnehin schon geltenden Dokumentationspflichten. 


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Falscher Ausdruck

von Karl Friedrich Müller am 20.09.2019 um 20:26 Uhr

Erhöhung der Notdienstpauschale und BTM Pauschale sind KEINE Honorarerhöhung.
Sondern eine Anpassung, bei der diese Leistungen ein wenig weniger defizitär werden. Ein Notdienst ist dann immer noch nahe des Mindestlohns.
Mit den paar Kröten von Erhöhung zu sprechen, ist geradezu unverschämt.
Unser Honorar erhalten wir aus der Packungspauschale, die seit 15 Jahren nicht erhöht wurde

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AW: Falscher Ausdruck

von Heiko Barz am 21.09.2019 um 12:48 Uhr

Wir sollten doch den Versuch starten, die IHK mit ins Boot zu holen. Ich habe ein Apothekerarbeitsleben lang die Beiträge „abdrücken müssen“. Diese Kammer hat für uns noch nie auch nur einen Finger gerührt. Da es sich beim RXVV um einen wesentlichen Finanzsektor handelt und die IHK nicht unwesentlich daran partizipiert, sollten diese Herrschaften bei ihrer Verpflichtung zum Schutz - in diesem Fall - der Apothekenwirtschaftlichkeit mal Lösungsansätze aufzeigen.
Leider glaube ich, dass diese „Institution“ mit Apothekenrecht überhaupt nichts anzufangen weiß, sich aber jährlich Zwangsgelder einzuverleiben für eine seit Jahrzehnten offenbarten „Nullleistung“, ist an Irrationalität wohl nicht mehr zu überbieten.
Halt, stopp, es gab mal eine Diskussion bei der Frage, ob die Zwangs-Zugehörigkeit und Beitragsverpflichtung der Apotheken als verfassungsgerecht zu bewerten sei. Zu einer „Diskussion“ kam es erst gar nicht, weil sofort, ich glaube vom Wirtschaftsministerium, unkommentiert abgeschmettert.

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