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So manche Gesundheitspolitiker(innen) halten noch immer glühende Reden pro Rx-Versandverbot (RxVV). Den Wassereimer zum Löschen bringt das Hause Spahn mit: Seine Staatssekretärin schüttet ihn über die bedröppelten Apothekers aus: Das Bundesjustizministerium hält ein RxVV für nicht durchsetzbar. Schluss, aus. Da hilft auch das positive Votum des Bundesrats pro RxVV nicht, es wird letztlich in der Tonne landen. Aber bei der geplanten Sammelverordnung, die unsere Honorarerhöhung bringt, da zählt die Stimme der Länder: Der Bundesrat will Änderungen! Sonst gibt’s nichts. Und nun?
16. September 2019
Nein, es ist ja nicht alles schlecht, was Spahn da auf den Weg gebracht hat in Richtung Apothekenreform. Immerhin, er hat das unsägliche Gutachten des Wirtschaftsministeriums in der Schublade gelassen und hat was auf den Weg gebracht, das nach seiner Ansicht die Apotheke vor Ort stärken, dem EuGH-Urteil gerecht werden soll und gleichzeitig unsere Gleichpreisigkeit erhalten soll. Klingt nach einer Quadratur des Kreises – und die ist noch keinem geglückt. Dei Gleichpreisigkeit von Rx-Arzneimitteln erhalten, aber nur für GKV-Versicherte und für alle anderen nicht, mein liebes Tagebuch, das ist halt keine echte Gleichpreisigkeit und schafft nicht wirklich faire Wettbewerbsbedingungen. Das hätte es nur mit dem Rx-Versandverbot gegeben. Aber davon hält unser Bundesgesundheitsminister nichts, dem gab er keine Chancen. Und so wird wohl das Apotheken-Stärkungsgesetz in der Spahnschen Version kommen mit allen Unwägbarkeiten für die Zukunft. Das Witzige dabei: Gesundheitspolitiker wie Georg Nüßlein, der stellvertretende Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, erklärt dazu im Bundestag: „Wir sind an einem Punkt, an dem man deutlich sehen kann, was der Onlinehandel aus dem Einzelhandel gemacht hat…“ Sehenden Auges, was mit den Apotheken passieren wird, versucht man da eine Reform schönzureden, die am Ende nicht halten kann, was ihr angedichtet wird. Mein liebes Tagebuch, gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.
Wenn sich das Tohuwabohu bei der Shop-Apotheke so zugetragen hat, wie es ein Bericht der „Nordwest-Zeitung“ aufzeigt, dann Gute Nacht Rx-Versand! Die Shop-Apotheke räumt ein, dass sie einen Kunden gleich mehrfach falsch beliefert hat: Falsche Arzneimittel für den Patienten – wäre der Kunde nicht selbst Arzt gewesen, hätte das schlimm ausgehen können. Mein liebes Tagebuch, klar, da sagen Versandliebhaber, das mag ein Einzelfall sein, Rückschlüsse auf „den“ Versand sind nicht möglich und auch bei stationären Apotheken passieren Fehler. Tja, mag sein, aber wenn solche Fehler in einer Vor-Ort-Apotheke passieren würde, dann hätten alle einen sofortigen Zugriff auf diese Apotheke, der Patient, der Arzt, die Kammer, die Behörden, die Judikative. Und wer ist für den Versender in den Niederlande zuständig? Die deutsche Kammer und die deutschen Behörden jedenfalls nicht…
14 Kommentare
RX-Versandverbot
von Dr. Radman am 22.09.2019 um 12:12 Uhr
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Unschuldig
von Bernd jas am 22.09.2019 um 11:35 Uhr
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AW: Unschuldig
von DAZ.online am 22.09.2019 um 14:31 Uhr
Europarecht nur da wo abkassiert werden kann
von Bernd Jas am 22.09.2019 um 11:32 Uhr
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Quadratur des Kreises oder Danaergeschenk ...
von Christian Timme am 22.09.2019 um 9:33 Uhr
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Schmidt
von Conny am 22.09.2019 um 9:23 Uhr
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Falsch
von Anita Peter am 22.09.2019 um 8:33 Uhr
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AW: Falsch
von Karl Friedrich Müller am 22.09.2019 um 8:51 Uhr
Boniverbot mit Dienstleistungen
von Ulrich Ströh am 22.09.2019 um 8:33 Uhr
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AW: Boniverbot mit Dienstleistungen
von Anita Peter am 22.09.2019 um 8:42 Uhr
AW: Boniverbot mit Dienstleistungen
von Dirk Krüger am 23.09.2019 um 8:32 Uhr
Digitalisierung
von Karl Friedrich Müller am 22.09.2019 um 8:31 Uhr
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AW: Digitalisierung
von Felix Maertin am 22.09.2019 um 15:34 Uhr
AW: Digitalisierung und andere Bauernfängerei
von Bernd Jas am 22.09.2019 um 16:01 Uhr
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