Apotheken-Stärkungsgesetz

Länder wollen das „Makeln“ von E-Rezepten durch Drittanbieter verhindern

Berlin - 23.09.2019, 11:30 Uhr

Die Bundesländer haben am vergangenen Freitag mehrere Änderungsvorschläge für das Apotheken-Stärkungsgesetz beschlossen. (m / Foto: imago images / Kneffel)

Die Bundesländer haben am vergangenen Freitag mehrere Änderungsvorschläge für das Apotheken-Stärkungsgesetz beschlossen. (m / Foto: imago images / Kneffel)


Am vergangenen Freitag hat sich der Bundesrat erstmals mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz befasst. Statt eines Rx-Boni-Verbots im Sozialrecht, wie es die Bundesregierung beschlossen hatte, fordern die Länder ein Rx-Versandverbot. Doch das Verbot ist nicht der einzige Vorschlag, den die Länder für das Gesetz haben. In ihrer Stellungnahme an die Bundesregierung empfehlen sie noch einige andere Maßnahmen: Unter anderem soll das „Makeln“ von E-Rezepten durch Drittanbieter verhindert und exklusive Rabattverträge verboten werden.

Das von der Bundesregierung im Juli beschlossene Apotheken-Stärkungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Das heißt: Der Bundesrat kann sich zwar mit dem Vorhaben befassen und der Bundesregierung auch Stellungnahmen dazu abgeben, es aber nicht verhindern. Die erste Besprechung des Vorhabens im Plenum des Bundesrates fand am vergangenen Freitag statt. Im zentralen Punkt des Gesetzes, dem „Transport“ der Rx-Preisbindung aus dem Arzneimittelgesetz in das SGB V, sind die Bundesländer anderer Meinung als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Ein Boni-Verbot ist aus ihrer Sicht juristisch angreifbar und ungerecht, sie fordern daher das Rx-Versandverbot.

Aber das Plenum des Bundesrates hat noch weitere Änderungsvorschläge beschlossen, die der Gesundheitsausschuss der Länderkammer zuvor formuliert hatte. Dazu gehören:

  • Bezüglich der Einführung des E-Rezeptes fordern die Länder, dass das „Makeln“ digitaler Verordnungen auch Dritten – also beispielsweise externen Dienstleistern – verboten wird. Bislang heißt es im Gesetz lediglich, dass Ärzte und Versender E-Rezepte nicht untereinander zuweisen dürfen, das „Lenken“ der Patienten hin zu Versandhändlern soll so verhindert werden. Von Drittanbietern, die sich in eine mögliche „Vermarktung“ der digitalen Verordnungen einmischen, ist im Entwurf bislang keine Rede, dies ist aber eine wichtige Forderung der ABDA. Die Länder fürchten, dass ohne eine solche Regelung das Zuweisungsverbot umgangen werden könnte.
  • Um Arzneimittel-Lieferengpässe zu reduzieren, sollen bei der Vergabe von Rabattverträgen künftig Hersteller bevorzugt werden, die in Europa produzieren. Außerdem fordern die Bundesländer, dass Rabattverträge nicht mehr exklusiv nur an einen Hersteller, sondern mehrfach vergeben werden, um besser auf Engpässe reagieren zu können.
  • Apotheken sollen künftig andere Apotheken damit beauftragen dürfen, alle parenteralen Zubereitungen herzustellen. Bislang sind solche Aufträge nur für Zytostatikazubereitungen möglich.
  • Die Länder haben einige Änderungsvorschläge zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen automatisierten Abgabestationen: Sie verlangen, dass die Klausel aus der Reform gestrichen wird, dass Versandhändler unter gewissen Bedingungen auch solche Abgabeautomaten betreiben dürfen.
  • Die Länder wollen es ahndungswürdig machen, wenn Apotheken Tätigkeiten wie beispielsweise das Stellen oder Verblistern in Räumlichkeiten betreiben, die sie vorher nicht der Behörde gemeldet haben. Das Ziel: Diese Tätigkeiten sollen weiterhin der Überwachung unterliegen. Außerdem wird gefordert, dass die Apothekenbetriebsordnung an einer Stelle auf die Version vor 2012 zurückgeführt wird. Konkret geht es um die Verwendung von angebrochenen Behältnissen mit Ausgangsstoffen ohne Prüfprotokoll.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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