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Kommentar zu pharmazeutischen Dienstleistungen
Wichtige Aufgaben viel zu weich formuliert
Rund 150 Millionen Euro stellt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Apothekern für pharmazeutische Dienstleistungen in Aussicht. Gleichzeitig soll mit dem „Apothekenstärkungsgesetz“ aber auch die Arzneimittelpreisverordnung in ihrer jetzigen Form der Vergangenheit angehören. Wird das Dienstleistungshonorar also in Zukunft der Königsweg sein? Prof. Dr. Harald Schweim, ehemaliger Präsident des BfArM, warnt in seinem Kommentar vor zu viel Euphorie, denn auch andere Berufsgruppen wie die Ärzte sind seit Jahrzehnten Spielball der Honorarpolitik. Außerdem sollten sich die Apotheker seiner Meinung nach vielmehr über Alleinstellungsmerkmale definieren.
Das Honorar der Apotheker war bis zum Systemwechsel im Jahre 2004 bekanntlich vom Preis des abgegebenen Arzneimittels abhängig. Das Kombimodell soll seitdem bewirken, dass die Apotheken bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln zu Lasten der GKV einerseits (zu rund 90 Prozent) mit einem „fixen“ Honorar vergütet und andererseits (zu rund 10 Prozent) für ihre kaufmännische Tätigkeit (Bestellung, Lagerung etc cetera) entlohnt werden. Das Fixhonorar soll die Position der Apotheker als „Heilberufler“ stärken, was von den Apothekern auch gerne und praktisch gelebt wird.
Doch mit dem Systemwechsel von 2004 haben die Apotheker auch ein Problem „geerbt“, nämlich das der Anpassung ihrer Honorare an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Erst nach acht Jahren des absoluten Stillstands hat der Verordnungsgeber eine Anpassung (von 8,10 Euro auf 8,35 Euro) ab dem 1. Januar 2013 beschlossen. Das entspricht einer Anhebung um gerade einmal 3 Prozent.
Während die Apotheker auf regelmäßige, verlässliche und an festen Kriterien ausgerichtete Anpassungen drängen, wollen die Krankenkassen das Honorar am liebsten kürzen. Und dabei liefert ihnen die Politik, unter gleichzeitiger Zerstörung des „Fundaments der gesicherten Arzneimittelversorgung“, mit einem fachlich fragwürdigen Honorargutachten auch noch Munition. Und wir Apotheker „werkeln“ durch Unschärfe kräftig daran mit, bei Fragen wie „Was ist pharmazeutische Betreuung?“ oder „Welche Dienstleitungen wollen wir eigentlich erbringen?“.
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In diesem Zusammenhang ist es besonders bemerkenswert, dass der Rohertrag aus der kaufmännischen Komponente fast dreieinhalb Mal schneller gestiegen ist als derjenige aus dem Fixhonorar. Und es geht bekanntlich weiter: Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes am 19. Oktober 2016 steht die Arzneimittelpreisverordnung mittlerweile politisch komplett zur Disposition.
Ist ein Dienstleistungshonorar also in Zukunft der Königsweg? Offensichtlich scheinen einige führende Standesvertreter davon überzeugt zu sein. Caveat! Die „Gruppenmacht“ der Ärzte, sich gegen die ein oder andere pharmazeutische Dienstleistung zu wehren, ist mit etwa 393.000 zu 64.000 rund sechsmal größer als die der Apotheker. Dennoch sind auch die Ärzte seit Jahrzehnten Spielball in der Honorarpolitik. Wie wird es da nur den Apothekern ergehen? Wann wurden die Honorarsätze je auskömmlich an die Preisentwicklung angepasst? Wir sind vielmehr eine „quantité négligeable“, schauen Sie sich am besten als abschreckendes Beispiel das Spahnsche „Apothekenstärkungsgesetz“ an, richtiger wohl „Apothekenvernichtungsgesetz“.
3 Kommentare
In Aussicht !
von ratatosk am 24.09.2019 um 18:45 Uhr
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Honorierte Dienstleistungen . . . nice to have - mehr leider nicht
von Uwe Hansmann am 24.09.2019 um 13:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Honorierte Dienstleistungen . . . nice
von Ulrich Ströh am 24.09.2019 um 14:26 Uhr
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