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Neue ABDA-Stellungnahme
PTA-Reform: ABDA warnt Bundesrat vor Ausschussempfehlungen
Drei Ausschüsse des Bundesrates – darunter der federführende Gesundheitsausschuss – haben vergangene Woche umfangreiche Empfehlungen für eine Stellungnahme des Bundesrats zur geplanten PTA-Reform vorgelegt. Am morgigen Freitag wird das Plenum über sie entscheiden. Die ABDA warnt nun eindringlich vor den Empfehlungen der Ausschüsse.
Die PTA-Ausbildung soll modernisiert werden, ebenso das Berufsbild der PTA. So soll der Beruf attraktiver und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Dieses Ziel können wohl alle unterschreiben, denen das Thema wichtig ist. Weniger einig ist man sich über den Weg, auf dem dieses Ziel zu erreichen ist. Das Bundesgesundheitsministerium hat jedenfalls einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, den das Kabinett Ende August in einer nachgebesserten Version auch beschlossen hat. Doch dieser ist Kritik von allen Seiten ausgesetzt.
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So haben zuletzt die zuständigen Bundesratsausschüsse dem – zustimmungspflichtigen – Gesetzentwurf zahlreiche Defizite attestiert. Entsprechend umfangreich sind ihre Empfehlungen für die erste Stellungnahme des Bundesrats, über die das Plenum am 11. Oktober abstimmen wird. Allerdings sind ihre Vorschläge für Nachbesserungen auch nicht auf einer Linie mit den Änderungswünschen der ABDA.
Und so wundert es nicht, dass die ABDA sich kurz vor der Abstimmung im Bundesratsplenum mit einer weiteren Stellungnahme zu Wort meldet. Darin stellt die Standesorganisation klar, dass sie ‒ ungeachtet der aus ihrer Sicht noch zu ändernden Regelungen ‒ nicht die Auffassung der Ausschüsse teilt, der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf werde den gestellten Ansprüchen nicht gerecht. Insbesondere stimmt sie nicht mit ihnen überein, dass er im Hinblick auf Ausbildungsdauer, -struktur und -inhalte, sowie die Regelungen zur Verantwortung der Ausbildung und der Erweiterung der Kompetenzen einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. In der Stellungnahme heißt es:
Aus unserer Sicht führen die Empfehlungen der Ausschüsse nicht zu einer Steigerung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufs der PTA. Wir haben vielmehr die Sorge, dass die Ausbildung der PTA an Stringenz verliert, sie unnötig kompliziert wird und damit für alle Beteiligten aufwändig gemacht wird, ohne dass daraus ein adäquater Zugewinn resultiert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die PTA schon heute ‒ außer der Bewertung der Medikationsanalyse und der Beratung im Rahmen des Medikationsmanagements ‒ alle pharmazeutischen Tätigkeiten durchführen darf. Wir regen daher dringend an, die Vorschläge der Ausschüsse zu überprüfen.“
Knackpunkt Ausbildungsdauer
Dann geht es ins Detail – und gleich zu einem der umstrittensten Punkte: die Ausbildungsdauer. Die ABDA will an den bisherigen 2,5 Jahren nicht rütteln, während die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband PTA schon seit geraumer Zeit eine Verlängerung auf drei Jahre fordern. Auch in den Ausschussempfehlungen wird für eine solche Ausweitung plädiert: Der Stundenumfang der schulischen Ausbildung soll demnach von derzeit 2.600 auf mindestens 3.000 Stunden sowie der Umfang der praktischen Ausbildung von derzeit etwa 1.000 auf mindestens 1.200 Stunden erhöht werden. Außerdem soll die Struktur der Ausbildung geändert werden und einen Wechsel von Abschnitten der schulischen und praktischen Ausbildung vorsehen – so wie bei anderen Gesundheitsberufen. Doch die ABDA findet den Vergleich unpassend und die Empfehlung der Ausschüsse weder sachgerecht noch erforderlich. „Wir bitten daher den Bundesrat dringend, seine Position zu Struktur und Dauer der Ausbildung zu überdenken“, heißt es in der Stellungnahme.
5 Kommentare
Neuregelung notwendig
von Mia am 12.10.2019 um 6:12 Uhr
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PTA-Ausbildung
von Mann am 11.10.2019 um 11:23 Uhr
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Altvorderendenken
von Holger am 11.10.2019 um 8:11 Uhr
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König ABDA?
von Tilo Schneider-Bernschein am 10.10.2019 um 18:37 Uhr
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AW: König ABDA
von Mia am 12.10.2019 um 6:35 Uhr
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