Notdienste, BtM-Vergütung, ApBetrO

Höheres Apothekenhonorar wohl ab Januar 2020

Berlin - 16.10.2019, 12:30 Uhr

Unter anderem für Notdienste sollen Apotheker mehr Geld bekommen. Das höhere Honorar tritt vermutlich zum 1. Januar in Kraft. (c / Foto: imago images / Peters)

Unter anderem für Notdienste sollen Apotheker mehr Geld bekommen. Das höhere Honorar tritt vermutlich zum 1. Januar in Kraft. (c / Foto: imago images / Peters)


Voraussichtlich ab 1. Januar 2020 wird es für die Apotheker eine höhere Notdienstpauschale sowie eine höhere BtM-Vergütung geben. Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche erneut eine Sammelverordnung beschlossen, die der Bundesrat zuvor mit Änderungswünschen durchgewinkt hatte. Neben den Honoraranpassungen sind darin auch Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung enthalten, die sofort in Kraft treten können, unter anderem geht es um Botendienste und eine Aut-idem-Regelung für den PKV-Bereich.

Während der Entwurfsphase des Apotheken-Stärkungsgesetzes entschied sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG), einige Teile aus der Apothekenreform auszugliedern und in einer Sammelverordnung gesondert zu regeln. Der Vorteil dieses Weges: Die Verordnung muss nicht durch den Bundestag, so konnten die betroffenen Regelungen nach einem Beschluss im Bundesrat in Kraft treten. Aber um welche Anpassungen im Apothekenmarkt ging es überhaupt? Zunächst ums Apothekenhonorar. Konkret sollen die Apotheker künftig eine höhere Notdienstpauschale erhalten (laut Gesetzentwurf insgesamt 50 Millionen Euro) sowie eine höhere Vergütung für die Abgabe von dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (15 Millionen Euro).

Vergütung

Apothekenhonorar

Zweitens enthält die Sammelverordnung Neuregelungen in der Apothekenbetriebsordnung: eine Temperaturkontrolle für Versender, Neuregelungen beim Botendienst und eine Aut-idem-Regelung für PKV-Versicherte und Selbstzahler. Das Bundeskabinett winkte die Verordnung im Juli durch, die Regelungen landeten anschließend im Bundesrat, wo sie nach „Maßgabe“ einiger Änderungswünsche im September beschlossen wurden. Das bedeutet, dass die Bundesregierung die Änderungswünsche der Länder in die Verordnung einarbeiten muss, um sie dann erneut zu beschließen. Und genau das ist nun geschehen: In der vergangenen Woche hat das Kabinett die überarbeitete Verordnung beschlossen. (Hier sehen Sie nochmals alle Änderungswünsche des Bundesrates, die nun beschlossene Sache sind.)

Nach dem erneuten Beschluss des Bundeskabinetts können die Regelungen nun in Kraft treten. Noch ist die Verordnung allerdings nicht im Bundesgesetzblatt erschienen – erst einen Tag nach ihrer Veröffentlichung wird sie wirksam. Hinzu kommt: Zunächst treten nur einige Teile der Sammelverordnung in Kraft, für die Änderungen am Apothekenhonorar hatte die Bundesregierung nämlich eine Dreimonatsfrist in die Verordnung geschrieben. Das heißt: Sie werden am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats wirksam – erfolgt die Verkündung noch im Laufe des Oktober, ist das zum 1. Januar.

Hier nochmals alle Regelungen im Detail mit den möglichen Terminen des Inkrafttretens im Überblick:

Sammelverordnung zur Änderung der AmPreisV und der ApBetrO

Vergütungserhöhungen: Mehr Geld geben soll es über eine Erhöhung des Zuschlags für den Notdienst: Dieser steigt von 16 auf 21 Cent je abgegebener Rx-Packung. Die Notdienstpauschale soll damit laut Gesetzentwurf auf rund 350 Euro ansteigen. Zudem wird der Aufwand bei BtM- und T-Rezepten künftig besser vergütet: Statt derzeit 2,91 Euro soll es hierfür künftig 4,26 Euro geben. Diese beiden Erhöhungen sollen über die Änderungsverordnung erfolgen. Im Gesetzentwurf ist hingegen der neu in der AMPreisVO vorgesehene 20-Cent-Zuschlag für die pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehen. Die Neuregelungen treten am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft, also voraussichtlich zum 1. Januar 2020.

Botendienst: Er soll künftig grundsätzlich auf Kundenwunsch – und nicht mehr nur im Einzelfall – zulässig sein und kann auch nach vorheriger Beratung im Wege der Telekommunikation erfolgen. Wenn die Beratung nicht bereits auf diese Weise oder in der Apotheke erfolgt ist, muss der Botendienst durch pharmazeutisches Personal der Apotheke durchgeführt werden. Das ist auch dann nötig, wenn der Apotheke die Verschreibung noch nicht vorgelegen hat – sie muss das Rezept bei Aushändigung der Arzneimittel prüfen und abzeichnen. Mögliches Inkrafttreten: Direkt nach Verkündung, also wahrscheinlich noch im Oktober 2019.

Temperaturkontrolle: Beim Arzneimittelversand und beim Botendienst müssen die für das Arzneimittel geltenden Temperaturanforderungen während des Transports bis zur Abgabe an den Empfänger eingehalten werden. Bei besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln ist dies gegebenenfalls durch mitgeführte „valide“ Temperaturkontrollen nachzuweisen. Mögliches Inkrafttreten: Direkt nach Verkündung, also wahrscheinlich noch im Oktober 2019.

Erweitertes Aut-idem: Verordnete Arzneimittel, die an PKV-Versicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler abgegeben werden, sollen künftig ebenfalls in der Apotheke unter den bekannten Bedingungen substituiert werden können – sofern der verordnende Arzt dies nicht ausgeschlossen hat und die Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, einverstanden ist. Mögliches Inkrafttreten: Direkt nach Verkündung, also wahrscheinlich noch im Oktober 2019.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Honorar, welches Honorar??

von Heiko Barz am 16.10.2019 um 20:46 Uhr

Wir sollten den „Geldverteilern“ einmal den Unterschied zwischen Honorar und Aufwandsentschädigung klarmachen.
Die letzte Honorarerhöhung war wohl die Aufwertung unserer Beratungsgebühr von 8.10 € auf 8.35 € - ich glaube 2007. Die damaligen Schlagzeilen in der „Bild“: der Staat genehmigt den Apothekern einen kräftigen Schluck aus der Finanzpulle. Ich mag mir nicht vorstellen, welche Wortkombinationen die Medien und die KKassen Führer - siehe letzte Äußerungen der DAK und AOK „Größen“ - erfinden werden, um uns wieder als geldgeile und unverantwortlich gierige Schubladenschubser darzustellen.
Die Ernsthaftigkeit, unser Berufsbild adäquat darzustellen, ist durch unsere „Führung“ massiv erschüttert worden. Wir müssen Zwangsgelder an einen Personenkreis abdrücken, der uns eigentlich vernichten will. Es ist ähnlich einer Vorstellung in der die Deliquenten ihren Todes-Strick für den Galgen auch noch selbst in bar entrichten müssen.
Makaber ist nun kaum noch ein passender Begriff.
Mir wird immer noch schlecht beim „Einknicken“ der meisten Delegierten zum DAT als J. Spahn drohte, die Apotheker fallen zu lassen, wenn sie seinen Irrwegen nicht folgen würden. Um bei Würde zu bleiben, ich meine, das ist unfassbar würdelos.
Einen 800 jährigen erfolgreichen und und anerkannten Heilberuf von maßlosen Diletanten vernichten zu lassen, grenzt schon an widerwärtige Gemeinheit. Und unsere „Führung“ läßt diesen Wahnsinn geschehen mit einer Offensichtlichkeit für die man keine Worte mehr finden kann.
Auch wenn man den ganzen Personenkreis, der für diese Schande verantwortlich zeichnet, verabschiedet, wird ein motivierter Neuanfang die eingebrannte Schande nicht mehr rückgängig machen können. Es würden tiefe Wunden und breite Narben zurückbleiben.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Beratungsgebühr?

von Andreas Grünebaum am 25.10.2019 um 0:02 Uhr

Es gibt keine „Beratungsgebühr“, sondern eine Packungsbezogene Pauschale. Ansonsten dürfen Sie demnächst den Chroniker nach einem freundlichen „Heute bitte ohne Beratung“ mit einem Aufschlag von 3% auf den AEK plus Mwst. verabschieden!

lächerlich

von Karl Friedrich Müller am 16.10.2019 um 13:07 Uhr

was für eine Erhöhung? Auch wird das "Honorar" nicht erhöht, sondern Bürokratie ein wenig weniger defizitär.
Schon die Schlagzeile ist eine Lüge.
bei mir sind das 175€ pro Monat "MEHR"
Ein WITZ!!!!
Dafür eine Riesenschlagzeile!
Das ist ein Armutszeugnis für die Arbeit unserer Zertretung.
Ich bin schon wieder auf 180

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: lächerlich

von Karl Friedrich Müller am 16.10.2019 um 15:18 Uhr

Das Geld, mehr als das, ist durch den neuen zusätzlichen Aufwand, den wir haben, längst verbraten. Dann kommt noch die TI.
Verarschen kann ich mich selbst

AW: Lächerlich plus Eigen-Tooooor

von Bernd Jas am 17.10.2019 um 10:29 Uhr

Also,... lieber Herr Müller, welch´ eine Wortwahl wieder?!
Aber genau das habe ich heute Morgen auch schon gedacht, als ich den Retax-Newsletter mit der Laktose-Retaxation gelesen habe. 2€eppes für die Herstellung (mit Kontrahierungszwang) von 5 x 50 g Laktose und kompletter Doku (Arbeitsplatz-Hygiene, Einmalbehältnisse, Vieraugen, Abwiegerei der PTA auf´s mg genau, Prüfprtotkoll,Herstellungsprotokoll und Freigabe durch Apotheker) ... auch lächerlich!

"Witziger"..., nein trauriger Weise bin ich auch auf Ihre errechneten 175,- € gekommen ..... lächerlich!

Und die validierte Temperaturkontrolle als Eigen-Tooooor, zum in Schach halten der Päckchenpacker, wird noch teuer für uns werden.

NÄ, nä, .... also verarschen kann ich mich selbst, was mit zunehmend schwerer fällt weil es Anderen mehr und mehr legal erlaubt wird, und das gefesselt ohne Anästhesie, dabei nahm ich mich eigentlich gerne mal selbst auf den Arm.
Es wird immer bierernster. Und Selbstironie können wir dann in Zukunft im Keller pflegen.

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