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Nahrungsergänzungsmittel aus Jettingen-Scheppach
St. Martins-Apotheke soll mit „sofortiger Vollziehung“ schließen
Dass selbst hergestellte Procain- und „Roter-Reisschalen-Extrakt“-Kapseln aus der St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach nicht eingenommen werden sollen, ist schon seit Anfang September bekannt. Die Kapseln werden aufgrund ihrer Dosierung als gesundheitlich bedenklich eingestuft, die strafrechtlichen Ermittlungen laufen noch. Nun hat das Landratsamt aber die sofortige Schließung der Apotheke angeordnet, allerdings nicht aufgrund der bedenklichen Inhaltsstoffe.
Am 3. September 2019 rief das Landratsamt Günzburg dazu auf, selbst hergestellte Procain- und „Roter-Reisschalen-Extrakt“- Kapseln aus der St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach nicht mehr einzunehmen. Auch auf der Internetseite der Apotheke wurde die Warnung prominent auf der Startseite veröffentlicht. Selbiges gilt für die Rathausapotheke in Jettingen-Scheppach. Auf der Internetseite der Stauden-Apotheke in Langenneufnach ist aber keine solche Warnung zu sehen, doch auch sie vertrieb offenbar die vermeintlichen Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die nun im Zentrum strafrechtlicher Ermittlungen stehen. Das Landratsamt war laut einem Bericht der Augsburger Allgemeinen Zeitung nach Hinweisen aus der Bevölkerung aktiv geworden. Es solle sich um ein Ehepaar und den Schwager des Inhabers der Martins-Apotheke handeln.
Von der Warnung im September waren ausdrücklich keine Fertigarzneimittel betroffen. Kunden der St. Martins Apotheke und Rathaus Apotheke aus Jettingen-Scheppach sowie der Stauden-Apotheke aus Langenneufnach sollten lediglich noch vorhandene, in den Apotheken selbst hergestellte (Defekturarzneimittel) bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle abgeben. Dennoch berichtete die Augsburger Allgemeine am vergangenen Donnerstag, dass die St. Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach nach derzeitigem Stand komplett schließen muss – also nicht nur keine Rezeptur oder Defektur mehr betreiben darf.
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Dem Bericht zufolge hat das Landratsamt Günzburg bereits am 20. September die Betriebserlaubnis widerrufen. Ein Sprecher des Landratsamts Günzburg erklärte DAZ.online gegenüber, dass der Apothekeninhaber zwar Klage gegen den Bescheid erhoben habe, sodass das Verwaltungsgericht nun über die Rechtmäßigkeit des Widerrufs und damit der Schließung der Apotheke zu entscheiden hat. Allerdings ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Apotheke nach einer sechswöchigen Abwicklungsfrist ab Erhalt des Bescheids zunächst schließen muss. Die Klage des Apothekers habe im konkreten Fall nämlich keine aufschiebende Wirkung, erklärt der Sprecher des Landratsamts. Weil ein besonderes öffentliches Interesse bestehe, sei eine sofortige Vollziehung des Bescheids angeordnet worden.
Allerdings: Das Landratsamt rechnet mit einem Eilantrag des Apothekers gegen den Sofortvollzug. Würde das Gericht diesem stattgegeben, müsse die Apotheke doch nicht schließen beziehungsweise könnte wieder öffnen.
2 Kommentare
Apotheker
von Ingrid manhardt am 19.10.2019 um 21:04 Uhr
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AW: Apotheker
von Cornelius Zink am 21.10.2019 um 15:27 Uhr
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