Günter Wältermann

AOK-Chef: „Lasst die Apotheker gegen Grippe impfen!“

Der Chef der AOK Rheinland/Hamburg, Günter Wältermann, hat sich mit einem überraschenden Vorstoß in die aktuelle apothekenpolitische Diskussion eingemischt: Wältermann erklärte in einem Interview mit der „Rheinischen Post“, dass er es begrüßen würde, wenn Apotheker Grippeschutzimpfungen verabreichen könnten. Eine im eigenen AOK-Lager abgestimmte Position scheint dies aber nicht zu sein. Denn der AOK-Bundesverband sieht Impfungen in der Apotheke sehr viel kritischer.

AOK-Chef: „Lasst die Apotheker gegen Grippe impfen!“

In der vergangenen Woche wurde im Bundestag erstmals über das Masernschutzgesetz diskutiert. Quasi in letzter Minute vor der ersten Lesung im Parlament hatten die Regierungsfraktionen noch einen Änderungsantrag an das Gesetz angehängt, der auch für die Apotheker relevant ist: Die ursprünglich für das Apotheken-Stärkungsgesetz vorgesehenen Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken sollen nun im Masernschutzgesetz geregelt werden. In dieser Woche findet die Anhörung zu dem Gesetz statt, noch vor Weihnachten soll es nach den Wünschen der Großen Koalition beschlossen werden.

Etwas überraschend hat sich nun Günter Wältermann, Chef der AOK Rheinland/Hamburg, zu den Modellvorhaben in Apotheken geäußert. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ wird Wältermann darauf hingewiesen, dass in Frankreich Apotheker impfen dürfen. Seine Antwort: „In der Schweiz auch. Lasst Apotheker gegen Grippe impfen, wenn wir so die Durchimpfungsrate erhöhen und viele Grippetote vermeiden können. Die Grippewelle 2017/2018 kostete über 25.000 Menschen in Deutschland das Leben.“

Angesprochen auf den Widerstand der Ärzte gegen diese Regelung, sagt Wältermann, dass es gut sei, dass vorerst Modellvorhaben gestartet werden sollen. Ärzte und Apotheker würden „gewiss“ ein Verfahren verabreden, „um Haftungsfragen zu klären und sicherzustellen, dass die notwendigen medizinischen Standards eingehalten werden“. Andere Impfungen sollten die Pharmazeuten vorerst aber nicht anbieten. Man solle erst einmal mit dem Grippeschutz starten, so der AOK-Chef.

Unterschiedliche Meinungen im AOK-Lager

Interessant ist, dass die Meinung der politischen Interessenvertretung der AOKen in Berlin (AOK-Bundesverband) hierzu anders ist. In einer Stellungnahme des Kassenverbandes zum Apotheken-Stärkungsgesetz wird lediglich die Niedrigschwelligkeit des neuen Versorgungsangebotes als „positiv“ bewertet. Ansonsten sieht der AOK-Verband sehr viele Probleme, unter anderem geht es um Haftungsfragen und die Finanzierung der Leistung. Hier einige Auszüge aus der Stellungnahme:

Ob die Schaffung von Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung und das Impfen in der Apotheke geeignete Maßnahmen sind, die Impfquoten zu erhöhen, wäre noch zu belegen. Inwieweit eine solche grundsätzlich delegationsfähige Leistung auch ohne anwesenden Arzt für die Patientinnen und Patienten mit der gebotenen Sicherheit erbracht werden kann, wäre kritisch zu hinterfragen. Positiv wäre zu vermuten, dass ein entsprechendes Versorgungsangebot der Apotheken niederschwelliger ist und somit ggf. einen breiteren Kreis erreicht als die Beschränkung auf Ärzte. (…) Die Übertragung einer bisher auf medizinische Fachkreise beschränkten Dienstleistung auf die Apothekerinnen und Apotheker dürfte zudem ggf. zu Unmut in der Ärzteschaft sorgen, wenn diese das ergänzende Angebot nicht als Entlastung, sondern als Konkurrenz ansieht. (…) Die laut Referentenentwurf vorgesehenen ärztlichen Schulungen der Apothekerinnen und Apotheker werden zudem zusätzliche Kosten verursachen. Eine Finanzierung der benötigten Fortbildungen durch die Versichertengemeinschaft ist strikt abzulehnen.“

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes

Etwas aufgeschlossener reagierte der GKV-Spitzenverband auf die Apotheken-Impfungen. Man befürworte Bestrebungen, die Impfquoten zu erhöhen. „Bei dem vorgesehenen Weg handelt es sich um den Versuch, ein niederschwelliges Angebot für die Versicherten zu schaffen. Die vorgesehenen regionalen Modellvorhaben sind ein interessanter Ansatz“, heißt es weiter. Allerdings hat auch der GKV-SV einige Bedenken. Unter anderem steht in der Stellungnahme zur Apothekenreform: „Inwieweit hier die Patientensicherheit (bspw. bei anaphylaktischen Reaktionen) gewährleistet werden soll und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen mögliche Impfschäden für den Apotheker nach sich ziehen, ist nicht geklärt.“

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