Lizenzgebühren, Preissteigerungen

Software-Gebühren für Apotheker werden erhöht

Berlin - 25.10.2019, 12:30 Uhr

Apotheker müssen in den kommenden Monaten mit Preissteigerungen bei der Apotheken-Software rechnen. Grund dafür ist unter anderem, dass die Avoxa ihre Lizenzgebühren für die Nutzung eines Interaktionsmoduls erhöht. (Foto: s / imago images / Panthermedia)

Apotheker müssen in den kommenden Monaten mit Preissteigerungen bei der Apotheken-Software rechnen. Grund dafür ist unter anderem, dass die Avoxa ihre Lizenzgebühren für die Nutzung eines Interaktionsmoduls erhöht. (Foto: s / imago images / Panthermedia)


Die Apotheker müssen in den kommenden Monaten wohl mit einer Steigerung ihrer Software-Gebühren rechnen. Nach Informationen von DAZ.online geht es dabei insbesondere um eine Preissteigerung bei der Avoxa, die die Softwarehäuser an die Apotheker durchreichen. Konkret stellt die Avoxa über die ABDA-Datenbank ein erneuertes Interaktionsmodul zur Verfügung und verlangt dafür höhere Lizenzgebühren. Kunden von CGM Lauer müssen wegen einer weiteren Kostenerhöhung allerdings noch tiefer in die Tasche greifen.

Die Avoxa bietet den Apotheken-Softwareanbietern über die ABDATA Arzneimittelinformationen, die die Softwarehäuser für eine Lizenzgebühr beziehen und in ihre jeweiligen Systeme einpflegen und regelmäßig aktualisieren. Ein Teil der ABDA-Datenbank ist das sogenannte CAVE-Modul, das Apothekern hilft, Arzneimittelinteraktionen, unbekannte Risiken oder mögliche Wechselwirkungen zu erkennen. Nach Informationen von DAZ.online wurde dieses Modul nun ausgebaut und umstrukturiert. Die patientenindividuellen Arzneimittelchecks sollen erweitert werden, außerdem soll es zusätzliche Infos geben, etwa zu neuen Stoffgruppen.

Die Avoxa wird diese Neuerungen am CAVE-Modul in den kommenden Monaten in die ABDA-Datenbank integrieren. Ab dem 1. Januar 2020 fallen daher höhere Lizenzpreise an, die die Avoxa ihren Kunden berechnet. Die Softwarehäuser müssen die Änderungen in ihre Systeme einbauen, was wiederum Aufwand und Kosten verursacht. „Die Integration der neuen Funktionalitäten und die Zusammenführung der Datenbankstrukturen erfordern (…) aufwändige Anpassungen in unseren Warenwirtschaftssystemen“, heißt es beispielsweise in einem Schreiben der Awinta an ihre Kunden. Daher werde eine „deutliche“ Erhöhung der Nutzungsgebühren nicht vermeidbar sein, heißt es weiter.

Zur Höhe der Kostenanpassung erklärte ein Awinta-Sprecher gegenüber DAZ.online: „Die Auswirkung ist abhängig von den bisher genutzten Lizenzen. Deshalb wird Awinta ihren Kunden die kundenindividuellen Preise wie angekündigt Anfang Dezember mitteilen.“ Grundsätzlich würden aber auf alle Kunden gesteigerte Kosten zukommen, so der Sprecher.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

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von Anita Peter am 25.10.2019 um 13:18 Uhr

Tja so schnell sind die Brösel die uns Spahn hingeworfen hat wieder weg. Gut gemacht ABDA.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: .

von Heiko Barz am 26.10.2019 um 11:13 Uhr

Anita, welche Brösel? Meinen Sie die „möglich“ Minimalerhöhung der NN-Dienste und dieser BTM-Gebühr?
Peanauts wahrlich! Das wird unsere Betriebe trefflich finanziell stabilisieren!

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