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- Fake News von der AOK
Es überrascht nicht, dass die großen Kassenverbände die GKV-Versicherten am liebsten ohne Vor-Ort-Apotheken mit Arzneimitteln versorgen würden. Die Aufwertung des Versandhandels, eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes und Honorarstreichungen – alles bekannte Forderungen der Kassenverbände. Die jüngste Kommentierung aus der Versorgungsabteilung (!) des AOK-Bundesverbandes hat aber deswegen ein neues Niveau erreicht, weil in vielen Fällen Fakten verdreht werden, um einen Versorgungspartner ins politische Abseits zu drängen.
Der AOK-Bundesverband ist einer der angesehensten Fachverbände im Gesundheitswesen. Für jeden einzelnen Versorgungsbereich gibt es in der politischen Vertretung der elf AOKen in Berlin ein ganzes Experten-Team. Die Teams arbeiten an Stellungnahmen zu Gesetzen, erarbeiten eigene Positionierungen und konzeptionieren teils auch eigene Versorgungsmodelle. Auch für den Arzneimittelbereich gibt es beim AOK-Bundesverband ein solches Team, das von einer Apothekerin, Sabine Beckmann, geleitet wird. Beckmanns Chefin ist die Leiterin der Versorgungseinheit im AOK-Verband, Dr. Sabine Richard. Richard ist Vertragsexpertin: Sie konzipierte unter anderem die Verträge der AOKen mit den Zyto-Apothekern, die der Gesetzgeber inzwischen wieder abgeschafft hat.
Weil die Apothekenreform derzeit noch in der Schwebe ist, haben sich Richard und Beckmann vorgenommen, das Vorhaben noch zu ihren Gunsten zu beeinflussen. In der von der AOK kontrollierten Fachzeitschrift „Gesundheit und Gesellschaft“ (G+G) bekommen beide Expertinnen mehrere Seiten Platz, um ihre eigenen „Rezepte für eine Apothekenreform“ unkommentiert aufzuschreiben. Weil von der AOK selbst kein Kommentar dazu zu erwarten ist, haben wir uns einige Aussagen aus diesem Beitrag angeschaut. Dabei fällt auf: Die beiden Versorgungsexpertinnen haben es hier und da nicht so mit der Wahrheit und verdrehen Fakten zu ihren Gunsten. Ein aussagenbezogener Überblick:
Im Juli winkte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf ‚Zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken‘ durch. Doch der lässt wesentliche Fragen offen: Dürfen Patienten auch künftig ihre rezeptpflichtigen Medikamente bei Versandapotheken bestellen – und wenn ja, zu welchen Bedingungen?“
Kommentierung: Schon in der Einleitung liegen Richard/Beckmann falsch. Denn: An keiner Stelle geht es in Spahns Reform darum, den Versandhandel einzuschränken. Die Frage des Rx-Versandverbots ist vom Tisch, mehrfach hat Jens Spahn das dargestellt – aus juristischen Gründen sei es nicht machbar. Insofern ist die Frage, „ob“ Patienten ihre Arzneimittel künftig noch im Versand bestellen dürfen nicht nur zugespitzt, sondern falsch. Da sie in Richtung der Patienten adressiert ist, bleibt nur eine Schlussfolgerung: Die AOK-Lobbyistinnen wollen Versand-affinen Patienten Angst machen, dass ihnen etwas weggenommen werden könnte.
Aussagen zum DocMorris-Automaten in Hüffenhardt
Gleichzeitig sollen sinnvolle, auch digitalisierte Weiterentwicklungen der Arzneimittelabgabe, wie zum Beispiel Abgabeautomaten mit Online-Beratung, verhindert werden. Und dies von einem Gesundheitsminister Jens Spahn, der digitalisierte Angebote an anderer Stelle mit hohem Engagement fördert. (…) Prompt wird in dem Entwurf dem umstrittenen Arzneimittelabgabeautomaten der niederländischen Versandapotheke Doc Morris die rechtliche Grundlage entzogen. (…) Die persönliche fachkundige Beratung gewährleistete eine Videoschaltung in die Stammapotheke im niederländischen Heerlen. Diese Innovationsfeindlichkeit soll nun im Gesetzesentwurf festgeklopft werden.“
Kommentierung: Mit ihren Aussagen zum Thema Hüffenhardt liegen die AOK-Mitarbeiterinnen komplett daneben. Doch hier überschreiten Richard/Beckmann eine wichtige Grenze: die des Rechtsstaats. Das Bild des von den Apothekern klein lobbyierten Jens Spahn, der jetzt auf einmal Arzneimittel-Automaten verbieten und ihnen die „rechtliche Grundlage“ entziehen will, ist einfach nur falsch. Diese rechtliche Grundlage hat es nie gegeben: Es gibt Gesetze und Verordnungen, die solch ein Angebot schlichtweg verbieten – und das nicht erst seit gestern. So jedenfalls sahen es bislang alle mit der Sache beschäftigen Zivil- und Verwaltungsgerichte. Das zeigt, wie viel Respekt Richard/Beckmann vor bestehenden Regularien wie dem Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung sowie der Rechtsprechung haben.
Aber damit noch nicht genug. Hier offenbaren die beiden AOK-Expertinnen auch, dass sie den Gesetzentwurf Spahns offenbar gar nicht richtig kennen. Denn in seinem Entwurf will der Minister die Automaten nicht verbieten (sie sind es ja schon!). Er will sogar Regeln für den Betrieb „automatisierter Ausgabestationen" schaffen – damit würde es Versandhändlern sogar unter gewissen Umständen erlaubt, Ausgabeautomaten zu betreiben.
Und die Formulierung mit der „Stammapotheke in Heerlen“ ist eigentlich nur als reine Provokation gegen die Apotheker zu verstehen. DocMorris ist keine Apotheke nach deutschem Recht. Wenn es eine wäre, hätte sich der Konzern nicht einen Meter hinter der Grenze niederlassen müssen.
2 Kommentare
AOK möchte Vor-Ort-Privat-Patienten haben ?
von Alfons Neumann am 29.10.2019 um 2:38 Uhr
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Kundenzeitschrift
von Brunsmann am 28.10.2019 um 18:53 Uhr
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