Nach der Preisanpassung

Wird die ABDA-Datenbank nur teurer oder auch besser?

Stuttgart - 30.10.2019, 07:00 Uhr

Die Anforderungen im Bereich der Medikationsanalyse und der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) steigen, die ABDA-Datenbank reagiert. (c / Foto: ABDA)

Die Anforderungen im Bereich der Medikationsanalyse und der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) steigen, die ABDA-Datenbank reagiert. (c / Foto: ABDA)


Die ABDATA, ein Unternehmensbereich der ABDA-Tochter Avoxa, erhöht die Lizenzpreise für die ABDA-Datenbank, die ja bekanntermaßen jede Apotheke in Deutschland über ihre Software nutzt. Diese Preiserhöhung wälzen die Softwarehäuser natürlich auf die Apotheker ab. Doch wird es einfach nur teurer oder bekommen die Apotheken auch mehr fürs Geld?

Die ABDA-Datenbank mit dem Interaktions- und CAVE-Check ist wohl eine der Anwendungen, die im Apothekenalltag am häufigsten zum Einsatz kommen. Seit 2015 gibt es mit dem Plus X-Modul noch eine Erweiterung, mit dem sich ein automatisierter Sonden-Check zwischen einer bestimmten Ernährungssonde und einem ausgewählten Arzneimittel durchführen lässt. Außerdem enthält es unter anderem Informationen zur Teilbarkeit. Apotheken, die Medikationsanalysen und ähnliche AMTS-Leistungen anbieten, reicht das allerdings bei weitem nicht. Sie greifen auf andere Datenbanken, wie die „Scholz Datenbank“, zurück, die zum Beispiel in der Lage ist, Interaktionen nicht nur paarweise zu berücksichtigen und zudem bei ungeeigneten Substanzen besser passende Alternativen vorschlägt.

Mehr zum Thema

Datenbanken zur Durchführung einer Medikationsanalyse

To „Tool“ or not to „Tool“

Lizenzgebühren, Preissteigerungen

Software-Gebühren für Apotheker werden erhöht

ABDA-Datenbank² soll die neue Version heißen

Das hat man offensichtlich auch bei der ABDATA, dem Unternehmensbereich der ABDA-Tochter Avoxa, der für die ABDA-Datenbank zur verantwortlich ist, gesehen. Denn seit 2013 arbeitet man dort nach eigener Aussage an einem neuen AMTS-Modul, „um den gestiegenen Anforderungen im Bereich der Medikationsanalyse und der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) auch in Zukunft gerecht zu werden“. ABDA-Datenbank² soll die neue Version heißen, und sie soll laut Aussage des Anbieters künftig ein vollständiges Arzneimittelinformationssystem darstellen. 

Seit der Auslieferung der ABDA-Datenbank²-Daten im Sommer 2019 sollen nun zahlreiche neue und erweiterte AMTS-Inhalte und -Funktionalitäten zur Verfügung gestellt werden, heißt es seitens der ABDATA. So werden beispielsweise die Interaktionschecks nun auf Stoff- und nicht mehr auf Stoffgruppenebene durchgeführt, somit erhöht sich die Zahl der Interaktionsmonographien von 1400 auf 80.000. Zudem erfolgt die Bewertung der Interaktionen nun nicht mehr allein maßnahmenorientiert, sondern gemäß klinischer Relevanz und auf Basis von ausgewerteten Literaturquellen. Der CAVE-Check berücksichtigt zusätzlich auch die Parameter Körpergewicht und Nierenfunktion und ist jetzt Teil der Datenbank und kein Extramodul mehr, somit können die Parameter aus dem bisherigen Cave-Modul im Interaktionscheck plus die beiden neuen mitberücksichtigt werden.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Höhe der Kostensteigerung noch unklar

ABDA-Datenbank wird teurer

Technik allein reicht nicht für die Patientensicherheit

„Plug and play“ wäre schön!

Datenbanken zur Durchführung einer Medikationsanalyse

To „Tool“ or not to „Tool“

Vergleich von acht Programmen zur Interaktionsprüfung in der Apotheke

Ich frag‘ mal schnell meine Datenbank!

Lizenzgebühren, Preissteigerungen

Software-Gebühren für Apotheker werden erhöht

Avoxa erneuert Interaktionsmodul der ABDA-Datenbank und erhöht Lizenzgebühren

Apotheken-Software: Es wird teurer

Interview mit Sarah Wessinger, Leitung Scholz online

Medikationsanalyse mit Scholz amts – was kann das neue Tool?

Wie die Scholz-Datenbank die Risikoanalyse unterstützt

Medikationsanalyse – leicht gemacht

1 Kommentar

Wieder steigende Betriebskosten!

von Heiko Barz am 31.10.2019 um 12:43 Uhr

Es müßte die originäre und auch selbstverständliche Pflicht der ABDA sein, ihren PFLICHTZAHLERN diese Datenerweiterungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Es werden immer mehr „selbstverständliche“ Zusatzleistungen verlangt ( AMTS, etc ). Wo bleibt denn die soviel besungene Dienstleistungsmonetik? Da gibt es dann wieder das große Achselzucken! Immer mehr Leistungen für die immer gleiche Abrechnung, die seit 15 Jahren „festgewurzelt in der Erden...“unantastbar scheint. Und der AOK Oberst Hermann kämpft derweilen -ich würde mich schämen - schon vor Gericht um eine Erhöhung seines ca. 230000 € Salärs. Und dabei stellt dieser Mann, wie auch andere KKassen -„Centurios“ und eine unübersichtliche Zahl von ignoranten Politikern die Wertigkeit der Vor Ort Apotheken wie bockige Teenager in Frage.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.