Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands

Pharmazieräte fordern Makelverbot und konkretisieren Temperaturkontrolle

Auch die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) spricht sich gegen das Zuweisen und Makeln von Rezepten aus. In weiteren Resolutionen der APD geht es um die kontaktfreie Abgabe von Arzneimitteln, die Befugnisse von PTA und die Überwachung niederländischer „Grenzapotheken“. Die wichtigste Botschaft für den Apothekenalltag dürfte sein, dass die APD kalibrierte, möglichst webbasierte Datenlogger als Stand der Technik für Kontrollen der Lagertemperatur in Apotheken betrachtet.

Pharmazieräte fordern Makelverbot und konkretisieren Temperaturkontrolle

Die APD verabschiedete bei ihrer Jahrestagung am 9. Oktober in Kassel einige Resolutionen, die erst jetzt bekannt wurden. Darin geht es insbesondere um die Folgen der jüngsten und der erwarteten Neuregelungen für Apotheken.

Arzneimittelsicherheit vor Bequemlichkeit

In einer Resolution bekräftigt die APD den Vorrang der Arzneimittelsicherheit. Sie betont den Versorgungsauftrag der Apotheken und folgert daraus für die Arzneimittelversorgung: „Diese Tätigkeit setzt die Abgabe von Arzneimitteln aus den öffentlichen Apotheken durch pharmazeutisches Personal unter Verantwortung eines approbierten Apothekers zwingend voraus. Jegliche Gesetzgebung muss diese Forderungen berücksichtigen. Die Arzneimittelsicherheit darf nicht Convenience-Überlegungen geopfert werden.“ Damit bezieht sich die APD offenbar auf die Neuregelung des Botendienstes, der nun eine Regelversorgung darstellt. Die APD fordert, die Arzneimittelsicherheit über die Bequemlichkeit für die Patienten zu stellen. In einem Bericht, den der APD-Vorsitzende Christian Bauer für die DAZ verfasst hat, verweist er zu diesem Punkt auf einen Vortrag des ABDA-Justiziars Lutz Tisch bei der APD-Tagung. 

Tisch habe dort berichtet, dass derzeit in verschiedenen Kreisen Überlegungen zur kontaktfreien Abgabe von Arzneimitteln angestellt würden. Mit der neuen Botendienstregelung könnten kontaktfrei verschreibungspflichtige Arzneimittel bezogen werden, ebenso im Versand, durch Pick-up-Stellen und über Ausgabeautomaten. Zur Beratung werde die Telepharmazie etabliert. Dies berge große juristische Risiken, die die Präsenz-Apotheke in ihren Grundfesten erschüttern könnten, habe Tisch bei der APD-Tagung erklärt; (den Bericht über die APD-Tagung finden Sie in der DAZ 46). Außerdem vertritt die APD in einer Resolution die Auffassung, dass PTA auch in externen Betriebsräumen der Apotheke „nur unter Aufsicht eines persönlich anwesenden Apothekers arbeiten“ dürfen. Damit widerspricht die APD den Vorschlägen, die PTA sollten künftig auch Aufgaben „unter Verantwortung“ eines Apothekers ausführen können.

APD gegen Rezeptmakeln

In einer weiteren Resolution fordert die APD, die Gestaltung digitaler Plattformen dürfe den rechtlichen Vorschriften für Apotheken nicht entgegenstehen. Gemeint sind insbesondere Plattformen zum Umgang mit E-Rezepten. Dazu erklärt die APD:

Insbesondere muss gewährleistet sein: - keine Bevorzugung einzelner Leistungserbringer - offen für alle Apotheken ohne Zugangsbeschränkung - keine Zuweisung, Steuerung, Lenkung oder Makeln von Rezepten,        Bestellungen usw.- freie und unbeeinflusste Auswahl der Apotheke durch den Kunden“

Resolution der APD

Damit reiht sich die APD in die Liste derer ein, die ein Makelverbot für alle Rezepte fordern.

APD fordert Überwachung von „Grenzapotheken“

Die APD beschäftigt sich in einer Resolution auch mit niederländischen Versandapotheken, die an Kunden in anderen Länder liefern. Die APD erklärt, diese „Grenzapotheken“ sollten nach den Vorschriften des Landes überwacht werden, in das sie hauptsächlich oder ausschließlich liefern. Dazu erklärt die APD:

„Diese Überwachung findet bisher nicht statt. Die APD fordert die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass auch diese Versandapotheken in die Überwachung mit einbezogen werden, um die Arzneimittelsicherheit und den Verbraucherschutz zu gewährleisten.“

Webbasierte Datenlogger zur Temperaturkontrolle

In einer weiteren Resolution geht es um die Einhaltung der Lagertemperatur gemäß § 4 Abs. 2d ApBetrO. Demnach sei die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagertemperatur für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Apotheke sicherzustellen, zu überwachen und zu dokumentieren. Diese Dokumentation sei zu archivieren. Für die praktische Arbeit und die Auslegung der Vorschrift erscheinen die beiden folgenden Sätze in der Resolution beachtenswert:

„Dazu ist auch erforderlich, dass Ausmaß und Zeitspanne der Abweichungen von den vorgeschriebenen Lagertemperaturen festgestellt und aufgezeichnet werden. Zur Überwachung der Lagertemperaturen entsprechen nach Auffassung der APD kalibrierte Datenlogger, möglichst webbasiert, dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.“

Je nach bisheriger Interpretation könnte damit zusätzlicher Aufwand auf einige Apotheken zukommen. Die APD geht in ihrer Resolution auch auf den Botendienst ein und erklärt, auch im Botendienst seien „die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagertemperaturen und ggf. deren Nachweis zwingend erforderlich“. An dieser Stelle gibt es allerdings keinen ausdrücklichen Hinweis auf die anzuwendenden Nachweisverfahren.

In einer Resolution zu § 11 Abs. 2 ApBetrO geht die APD auf die Identitätsprüfung von Ausgangsstoffen ein und erklärt, die Prüfung der Eigenschaften reiche nicht aus. Die Prüfungsergebnisse seien zu dokumentieren. Zur Bekräftigung heißt es anschließend in der Resolution, die Qualität der durchgeführten Prüfungen sei auch ein Hinweis auf die Qualität der Apotheke.

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