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Masernschutzgesetz
FDP will mindestens 50 Apotheken pro Impf-Projekt
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Masernschutzgesetz mit zahlreichen Änderungen beschlossen. Mit dabei: die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken. Die FDP-Fraktion hat zu den Apotheken-Impfungen einen eigenen Vorschlag eingebracht. Ein Unterschied zu den Modellvorhaben der Großen Koalition: Die Projekte sollen nur in größeren Apotheken-Verbünden stattfinden. Erfolg hatten die Liberalen damit aber nicht.
Nach Informationen von DAZ.online hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages dem Masernschutzgesetz am heutigen Mittwoch zugestimmt. Neben der Union und SPD soll auch die FDP für das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestimmt haben. Enthaltungen gab es von den Linken und den Grünen, die AfD lehnt das Vorhaben ab. Das Gesetz kann nun am morgigen Donnerstag im Bundestag besprochen werden. Der zweite Durchgang im Bundesrat steht voraussichtlich kurz vor Weihnachten an, das Gesetz soll im März 2020 in Kraft treten.
Mehrfach hatte DAZ.online bereits darüber berichtet, dass neben dem Kernelement des Gesetzes – die Masern-Impfpflicht – nun auch zwei wichtige Regelungen für die Apotheker enthalten sind. Weil es mit der EU-Kommission Abstimmungsverzögerungen gibt, ist das Apotheken-Stärkungsgesetz vorerst auf Eis gelegt – die Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen sowie die Wiederholungsverordnungen sollen nun mit dem Masernschutzgesetz beschlossen werden.
Auch in der Opposition macht man sich Gedanken zur genauen Ausgestaltung dieser beiden Vorhaben. Konkret hat die FDP Bundestagsfraktion eigene Änderungsanträge zu dem Gesetz entworfen, einer davon dreht sich um die Modellvorhaben zu Grippeimpfungen in Apotheken. In den Grundzügen ähneln sich die rechtlichen Vorgaben der Liberalen und der Großen Koalition für die Modellprojekte. Allerdings gibt es bei der FDP einige für die Apotheker wichtige Details, die anders formuliert sind. Erstens wollen Union und SPD die Kassen schlichtweg verpflichten, mit den Apothekern Verträge abzuschließen, wenn die Apotheker sie „dazu auffordern“, heißt es in ihrem Änderungsantrag im Masernschutzgesetz. Im FDP-Antrag heißt es, dass die Kassen mit den Apothekern solche Verträge abschließen „können“.
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