Falscher Verweis in der Apothekenbetriebsordnung

BMG muss wieder nachbessern

Erneut ist beim schnellen Stricken gesundheitspolitischer Gesetze und Verordnungen ein redaktioneller Lapsus unterlaufen. Die jüngst in die Apothekenbetriebsordnung neu eingefügte Regelung zur Substitution von Arzneimitteln, die PKV-Versicherten, Beihilfeempfängern und Selbstzahlern verordnet werden, hat für eine Verschiebung von Sätzen gesorgt, die nun zu merkwürdigen Verweisen führen.