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Neuregelung für Aufwandsentschädigung
100.000 Euro mehr für ABDA-Vorstandsmitglieder
Insbesondere für Apothekeninhaber ist die Mitarbeit in einem der Top-Gremien der Standesvertretung mit viel Aufwand verbunden. Oftmals müssen die ABDA-Vorstandsmitglieder neue Mitarbeiter einstellen, um die Apotheke und die ABDA-Arbeit unter einen Hut zu kriegen. Damit dies künftig leichter fällt, wollte die ABDA für einen Teil ihrer Vorstandsmitglieder die Bezüge erhöhen. Für das von ihr damals gewählte Verfahren wurde die Standesvertretung aber heftig kritisiert, insbesondere von den Kammern. Nun geht die ABDA den korrekten Weg und will sich die neue Regelung zur Kostenerstattung am 11. Dezember von der Mitgliederversammlung bestätigen lassen.
Am 11. Dezember steht in Berlin die nächste ABDA-Mitgliederversammlung an. Die etwa 140 Vertreterinnen und Vertreter aus den Kammern und Verbänden stellen das wichtigste Beschlussgremium der Apothekerschaft dar und entscheiden beispielsweise über die politische Ausrichtung der ABDA. Bei ihrer kommenden Sitzung hat die ABDA-MV über eine wichtige Frage zu entscheiden, die schon einmal Diskussionspunkt eines Treffens war. Es geht um die Aufwandsentschädigungen von Teilen der ABDA-Spitze.
Die ABDA-MV hatte im Juni einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 beschlossen. In letzter Minute war dort ein zusätzlicher Ausgabenpunkt für die Aufwandsentschädigung des Vorstands hinzugekommen: Rund 100.000 Euro mehr sollten dafür aufgewendet werden, das entspricht einem plötzlichen Wachstum um etwa 23 Prozent. Wie die ABDA diese Gelder genau verteilen wollte, blieb allerdings unbestimmt – obwohl es dafür sehr klare Regeln gibt. Denn zunächst muss der Haushaltsausschuss der ABDA sich mit dem Thema befassen, dann muss eine Änderung der „Regelung für Kostenerstattung bzw. Zahlung von Aufwandsentschädigung“ her. In diesem Papier ist genau geregelt, wie der ABDA-Präsident, sein Vize und die Vorstandsmitglieder des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), der Bundesapothekerkammer (BAK) und der ABDA für ihre Aufwände vergütet werden.
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In jedem Fall hätte die ABDA-MV gesondert über die Änderung dieser Regelungen abstimmen müssen. Doch das ist nie geschehen – was dem Haushaltsausschuss der ABDA überhaupt nicht gefiel. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kassierte daher eine Rüge des Ausschusses.
Doch nun ist die Standesvertretung den offiziellen Weg gegangen. DAZ.online liegt ein Änderungsvorschlag zu den oben beschriebenen Regelungen vor, aus dem hervorgeht, dass einige Mitglieder in den geschäftsführenden Vorständen der ABDA, der BAK und des DAV besser vergütet werden sollen. Das Ziel der ABDA ist in dem Papier so formuliert: „Durch die Zahlung einer Aufwandsentschädigung, insbesondere eines Ausgleichs für Personalkosten für die Vertretung in Abwesenheit, sollen zumindest die finanziellen Nebenwirkungen dieses wichtigen ehrenamtlichen Engagements für die jeweils aktiven Personen in Grenzen gehalten werden.“ Die vergangenen Jahre hätten aber gezeigt, dass „kein angemessener Ausgleich für den Aufwand auf Seiten der Ehrenamtlichen“ bestehe.
7 Kommentare
Die ABDA sieht keine Lücken ...
von Christian Timme am 05.12.2019 um 11:12 Uhr
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Konkret
von Ulrich Ströh am 04.12.2019 um 12:33 Uhr
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Gehaltserhöhung
von Stefan Meinhardt am 04.12.2019 um 11:45 Uhr
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"ERHÖHUNGEN"
von Dr.Diefenbach am 04.12.2019 um 10:28 Uhr
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Falsche Frage
von Dr Schweikert-Wehner am 04.12.2019 um 10:00 Uhr
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AW: Falsche Frage
von Conny am 04.12.2019 um 13:11 Uhr
Sie gehen jetzt den richtigen Weg
von Conny am 04.12.2019 um 7:20 Uhr
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