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Umfrage
Wer soll die Kosten für den Heilberufeausweis tragen?
Der elektronische Heilberufeausweis (HBA) ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, aber für bestimmte Anwendungen, wie den elektronischen Medikationsplan oder die elektronische Signatur. Somit müsste jeder Apotheker, der abzeichnen soll, einen haben. Finanziell gefördert wird aber nur der des Inhabers. Folglich müssen alle angestellten Apotheker die laufenden Kosten selber tragen oder andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Wir wollen von unseren Leserinnen und Lesern wissen, wer in ihren Augen die Kosten für den HBA tragen soll.
Um an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden zu werden, müssen Apotheker so einiges anschaffen: zunächst einmal einen Konnektor und Kartenlesegeräte. Zudem braucht jede Apotheke einen Institutionsausweis, die sogenannte SMC-B Smartcard. Mit dieser authentifiziert sich die Apotheke innerhalb der TI. Der elektronische Heilberufeausweis (HBA) ist für den Zugang zur TI keine Pflicht. Man braucht ihn aber für bestimmte TI-Anwendungen, zum Beispiel den elektronischen Medikationsplan. Theoretisch reicht ein HBA pro Apotheke aus, um den Zugang freizuschalten. Allerdings braucht man ihn später auch für die elektronische Signatur, demnach ist es sinnvoll, dass jeder Apotheker der abzeichnet, einen solchen Ausweis besitzt. Das wird dann vor allem im Hinblick auf das E-Rezept wichtig. Allerdings gibt es den HBA nicht umsonst. Es fallen monatliche Kosten an. Die Kosten für den HBA des Inhabers sind über die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband abgedeckt. 449 Euro werden für fünf Jahre kumuliert ausgezahlt. Das entspricht knapp 7,50 Euro im Monat und soll kostendeckend sein. Keine Förderung gibt es hingegen für angestellte Approbierte. Die müssen folglich diese Summe selber aufbringen oder andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel, dass es der Arbeitgeber übernimmt.
Wer zahlt? Jeder Approbierte selbst oder die Inhaber für ihre Angestellten
Wir wollen von unseren Lesern wissen, wer ihrer Ansicht nach diese Kosten tragen soll – jeder Approbierte selbst oder die Inhaber für ihre Angestellten.
Die Umfrage ist beendet.
8 Kommentare
Kammerausweis
von Dr. Stephan Hahn am 10.12.2019 um 9:06 Uhr
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AW: Kammerausweis
von Max Meier am 10.12.2019 um 15:46 Uhr
So ein blödsinn
von Christoph Stackmann am 09.12.2019 um 22:24 Uhr
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Juristisch geklärt: Arbeitsmittel müssen vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellt werden
von Max Meier am 09.12.2019 um 22:02 Uhr
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AW: Arbeitnehmer muss nicht aufkommen
von Christian Becker am 10.12.2019 um 11:28 Uhr
schöner Unfug
von Karl Friedrich Müller am 09.12.2019 um 18:31 Uhr
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AW: schöner Unfug
von Max Meier am 10.12.2019 um 6:40 Uhr
Apothekentreue
von Reinhard Rokitta am 09.12.2019 um 18:14 Uhr
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