Anzeige
Umfrage
Wer soll die Kosten für den Heilberufeausweis tragen?
Der elektronische Heilberufeausweis (HBA) ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, aber für bestimmte Anwendungen, wie den elektronischen Medikationsplan oder die elektronische Signatur. Somit müsste jeder Apotheker, der abzeichnen soll, einen haben. Finanziell gefördert wird aber nur der des Inhabers. Folglich müssen alle angestellten Apotheker die laufenden Kosten selber tragen oder andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Wir wollen von unseren Leserinnen und Lesern wissen, wer in ihren Augen die Kosten für den HBA tragen soll.
Stuttgart – Erstellt am 09.12.2019, 16:45 Uhr

Anzeige
Error loading data. undefined
Nächster Artikel
Wer soll die Kosten für den Heilberufeausweis tragen?
Der elektronische Heilberufeausweis (HBA) ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, aber für bestimmte Anwendungen, wie den elektronischen Medikationsplan oder die elektronische Signatur. Somit müsste jeder Apotheker, der abzeichnen soll, einen haben. Finanziell gefördert wird aber nur der des Inhabers. Folglich müssen alle angestellten Apotheker die laufenden Kosten selber tragen oder andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Wir wollen von unseren Leserinnen und Lesern wissen, wer in ihren Augen die Kosten für den HBA tragen soll.
Wer soll die Kosten für den Heilberufeausweis tragen?
Der elektronische Heilberufeausweis (HBA) ist für den Zugang zur TI keine Pflicht, aber für bestimmte Anwendungen, wie den elektronischen Medikationsplan oder die elektronische Signatur. Somit müsste jeder Apotheker, der abzeichnen soll, einen haben. Finanziell gefördert wird aber nur der des Inhabers. Folglich müssen alle angestellten Apotheker die laufenden Kosten selber tragen oder andere Vereinbarungen treffen, zum Beispiel eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Wir wollen von unseren Leserinnen und Lesern wissen, wer in ihren Augen die Kosten für den HBA tragen soll.
Deutscher Apotheker Verlag Logo
Service
Rechtliches
Jetzt auch als App für iOS und Android
© 2025 Deutsche Apotheker Zeitung