100.000 Euro pro Jahr

ABDA-Mitgliederversammlung beschließt neue Vorstandsvergütung

Berlin - 11.12.2019, 17:00 Uhr

Unter anderem für ihre Sitzungen im neuen Apothekerhaus in Berlin sollen die Vorstandsmitglieder von ABDA, Bundesapothekerkammer und Deutschem Apothekerverband künftig mehr Geld bekommen. (s / Foto: imago images / Steinach)

Unter anderem für ihre Sitzungen im neuen Apothekerhaus in Berlin sollen die Vorstandsmitglieder von ABDA, Bundesapothekerkammer und Deutschem Apothekerverband künftig mehr Geld bekommen. (s / Foto: imago images / Steinach)


Nach einer langen, holprigen Diskussion ist es nun beschlossene Sache: Die ABDA-Mitgliederversammlung hat nach Informationen von DAZ.online am heutigen Mittwoch ein neues Vergütungsmodell für die ABDA-Vorstände beschlossen. Im ersten Jahr sollen 100.000 Euro aus den Betriebsmitteln dafür aufgewendet werden. Von den höheren Aufwandsentschädigungen sollen explizit nicht die obersten Spitzen der ABDA-Gremien profitieren, sondern die weiteren Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände.

Viel Kritik und sogar eine schriftliche Rüge musste sich ABDA-Präsident Schmidt im vergangenen Sommer für seine Pläne rund um die Vorstandsvergütung der ABDA-Spitze anhören. Denn kurz vor der ABDA-Mitgliederversammlung im Juni hatte die ABDA einen Punkt in den Haushalt eingebracht, von dem weder der Haushaltsausschuss noch die Kammern und Verbände zuvor gehört hatten: Es ging darum, den Mitgliedern der geschäftsführenden Vorstände von Bundesapothekerkammer (BAK), Deutschem Apothekerverband (DAV) und ABDA höhere Aufwandsentschädigungen zukommen zu lassen. Konkret sollten die Ausgaben dafür im ABDA-Haushalt um 23 Prozent steigen. 

Später erklärte Schmidt selbst auf einer Pressekonferenz, worum es ihm ging: Die Vorstandsmitglieder sollten ihren berufspolitischen Tätigkeiten in Berlin leichter nachkommen können, indem ihnen mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, um beispielsweise Vertretungsapotheker einzustellen. Nach einer offiziellen Rüge des Haushaltsausschusses wurde das Thema dann aber vorerst von der Agenda genommen. In den vergangenen Monaten bastelten die ABDA und der Haushaltsausschuss dann an einer gemeinsamen Lösung. Nötig sind Änderungen in der ABDA-Satzung und in einer weiteren schriftlichen Regelung zu den Aufwandsentschädigungen der Vorstände.

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Diese Beschlussvorlage hat die ABDA-Mitgliederversammlung am heutigen Mittwoch dem Vernehmen nach einstimming angenommen. DAZ.online hatte kürzlich bereits über die Pläne berichtet: Konkret soll es für die Vorstandsmitglieder von ABDA, BAK und DAV an mehreren Stellen mehr Geld geben. Beispielsweise erhalten die Standesvertreter höhere Entschädigungen für Reisen, für die Teilnahme an mehrstündigen Telefonkonferenzen und für die Teilnahme an Vor-Ort-Meetings in Berlin. Auch die Pauschalen für die einzelnen Vorstandsmitglieder werden erhöht. Insgesamt werden die ABDA-Rücklagen daher um 100.000 Euro belastet – die Neuregelungen gelten ab Januar 2020. Dem Vernehmen nach wurde aber angekündigt, dass die so entstehenden finanziellen Aufwände der kommenden Jahre dann über gesteigerte Mitgliederbeiträge refinanziert werden sollen.

Auffällig ist, dass sich für die oberste ABDA-Spitze selbst nur minimal etwas ändert. Natürlich erhalten auch Friedemann Schmidt (ABDA), Fritz Becker (DAV) und Andreas Kiefer (BAK) künftig höhere Einzel-Pauschalen, etwa für die Teilnahme an längeren Telefonkonferenzen. Allerdings sind die für den ABDA-Präsidenten, den DAV-Vorsitzenden und den BAK-Präsidenten vorgesehenen pauschalen Vergütungen im Gegensatz zu den restlichen Mitgliedern der geschäftsführenden Vorstände nicht verändert worden.

Nach der ABDA-Mitgliederversammlung sagte ABDA-Präsident Schmidt, dass man aus seiner Sicht eine „beispielhaft gute Lösung“ gefunden habe. Änderungen an den Aufwandsentschädigungen seien nie einfach. Aber es sei der ABDA darum gegangen, dass die Mitglieder der geschäftsführenden Vorstände leichter Vertretungspersonal einstellen können, wenn sie in Berlin sind. „Ich persönlich kann eine Vertretung finanzieren, andere Kollegen nicht.“ Die Entscheidung, dass künftig auch die Teilnahme an längeren Telefonkonferenzen vergütet wird, bezeichnete der ABDA-Präsident als „zukunftsweisend“. Schmidt bestätigte, dass der Beschluss einstimmig gefällt worden sei.

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Hinweis der Redaktion: Wir haben den Artikel mit Statements von ABDA-Präsident Friedemann Schmidt aktualisiert. (Stand: 21:15 Uhr, 11. Dezember)


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Vergütung

von Alexander Zeitler am 17.12.2019 um 3:14 Uhr

Unsäglich. aber heutzutsage wohl üblich.

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Konkret

von Ulrich Ströh am 11.12.2019 um 19:09 Uhr

„Konkret soll es an mehreren Stellen mehr Geld geben“...so heißt es in der heutigen Meldung von DAZ.online.

So weit, so gut.

Herr Rohrer, kennen Sie aktuelle -konkrete- Zahlen zu diesem Sachverhalt?

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AW: Konkret

von Benjamin Rohrer am 11.12.2019 um 20:11 Uhr

Sehr geehrter Herr Ströh,

vielen Dank für Ihre Frage. Ja, ich kenne konkrete Zahlen. Allerdings ist der Empfängerkreis recht überschaubar. Eine konkrete Darstellung dieser Zahlen lässt Rückschlüsse darauf ziehen, welcher/welche Standesvertreter/-in künftig wie viel Geld (zusätzlich) bekommt. Ich finde, es liegt in meiner Verantwortung als Journalist, auch manche Dinge nicht zu berichten. Zum Beispiel, wenn es um die Persönlichkeitsrechte des/der Betroffenen geht.

Ich hoffe, Sie haben dafür Verständnis.

Beste Grüße

Benjamin Rohrer

AW: Konkret

von Ulrich Ströh am 11.12.2019 um 21:29 Uhr

Habe Verständnis Herr Rohrer!

Aber manchmal hilft allen konkrete Transparenz .

Beste Grüße
Ulrich Ströh

NEUE Geld"Flüsse"

von Dr.Diefenbach am 11.12.2019 um 18:54 Uhr

Da kann sich ja gleich die Spitzengruppe mal mit der AOK bundesweit auseinandersetzen was das mit diesen auch terminlich völlig inakzeptablen Schriftstücken auf sich hat in denen man sich zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären soll.Da bin ich mal gespannt was Telkos,die natürlich abgerechnet werden,an Effekt ergeben....

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