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„Kassengesetz“
BMF: Auslassen der Bonpflicht ist nicht bußgeldbewehrt
In diesen Tagen beschäftigen sich viele Apotheker mit der sogenannten „Bonpflicht“, die ab dem 1. Januar 2020 auf sie zukommt. Durch das Ende 2016 beschlossene Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sind alle (Einzel-)Händler unter anderem dazu verpflichtet, Kassenbelege auszugeben. Automatisch stellt sich da vielen Apothekern die Frage: Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte? Das Bundesfinanzministerium teilt dazu auf seiner Homepage mit, dass zumindest kein Bußgeld droht.
Berlin – 11.12.2019, 14:15 Uhr

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BMF: Auslassen der Bonpflicht ist nicht bußgeldbewehrt
In diesen Tagen beschäftigen sich viele Apotheker mit der sogenannten „Bonpflicht“, die ab dem 1. Januar 2020 auf sie zukommt. Durch das Ende 2016 beschlossene Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sind alle (Einzel-)Händler unter anderem dazu verpflichtet, Kassenbelege auszugeben. Automatisch stellt sich da vielen Apothekern die Frage: Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte? Das Bundesfinanzministerium teilt dazu auf seiner Homepage mit, dass zumindest kein Bußgeld droht.
BMF: Auslassen der Bonpflicht ist nicht bußgeldbewehrt
In diesen Tagen beschäftigen sich viele Apotheker mit der sogenannten „Bonpflicht“, die ab dem 1. Januar 2020 auf sie zukommt. Durch das Ende 2016 beschlossene Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sind alle (Einzel-)Händler unter anderem dazu verpflichtet, Kassenbelege auszugeben. Automatisch stellt sich da vielen Apothekern die Frage: Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte? Das Bundesfinanzministerium teilt dazu auf seiner Homepage mit, dass zumindest kein Bußgeld droht.
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