Mitgliederversammlung

PTA-Reform: ABDA rechnet mit Vermittlungsausschuss

Berlin - 12.12.2019, 16:44 Uhr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte am gestrigen Mittwoch nach der Mitgliederversammlung, dass man in der Standesvertretung bei der PTA-Reform mit der Einberufung des Vermittlungsausschusses rechnet. (b/Foto: imago images / Hayst)

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt erklärte am gestrigen Mittwoch nach der Mitgliederversammlung, dass man in der Standesvertretung bei der PTA-Reform mit der Einberufung des Vermittlungsausschusses rechnet. (b/Foto: imago images / Hayst)


Am 20. Dezember wird die PTA-Berufsreform zum zweiten Mal im Bundesrat besprochen. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer empfiehlt die Einberufung des Vermittlungsausschusses, weil man mit dem Bundestagsbeschluss nicht zufrieden ist. Die ABDA ist weiterhin gegen eine Verlängerung der PTA-Ausbildung. Nach der gestrigen Mitgliederversammlung erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt aber, dass die Positionen der Apotheker zu dem Gesetz in den Bundesländern derzeit nicht auf viel Gegenliebe stoßen.

Rund um die von der Bundesregierung geplante PTA-Berufsreform gibt es weiterhin viele kontroverse Diskussionen. Der Bundestag hatte das Gesetz im November passieren lassen und an vielen Stellen die Wünsche des Bundesrates, des BVpta und der Apothekengewerkschaft nicht mit aufgenommen. Unter anderem geht es um eine verlängerte und neu strukturierte Ausbildung, um die Ausbildungsvergütung und das Schulgeld. Doch die Länderkammer bleibt bei ihrer Haltung: Kürzlich war bekannt geworden, dass der Gesundheitsausschuss des Bundesrates dem Plenum empfiehlt, das Gesetz nicht anzunehmen und einen Vermittlungsausschuss einzuberufen.

Die Gesundheitsexperten beschweren sich über mehrere Punkte im Gesetz: Sie fordern eine längere Ausbildung für PTA, die zur inhaltlichen Umstrukturierung der Ausbildung passt. Insgesamt drei Jahre würde die Ausbildung demnach betragen, im Gesetz ist derzeit keine Verlängerung geplant. Außerdem fordern die Länderexperten eine Vergütung während der gesamten Ausbildung und die Abschaffung des Schulgeldes für PTA-Schüler/-innen. Die ABDA hatte sich schon im ersten Bundesratsverfahren kritisch zu den Wünschen des Bundesrates geäußert. Aus Sicht der Standesvertretung der Apotheker soll die Ausbildungsdauer wie geplant bei 2,5 Jahren bleiben. Die ABDA will auch keine erweiterten Kompetenzen für PTA, wie vom Bundesrat ins Spiel gebracht. Und was die Struktur der Ausbildung betrifft, hat die Standesvertretung ebenfalls teils andere Ansichten.

Schmidt: Wir konnten uns nicht überall durchsetzen

Auf der gestrigen Mitgliederversammlung haben die rund 140 Vertreterinnen und Vertreter aus Kammern und Verbänden die PTA-Reform laut Friedemann Schmidt „ausführlich diskutiert“. Schmidt erklärte, dass man den Apothekern in den Regionen weiterhin rate, mit den dortigen Gesundheitspolitikern über die Forderungen der Apotheker ins Gespräch zu kommen. Bislang sei dies aber nicht von Erfolg gekrönt gewesen. Schmidt dazu: „Wir haben versucht, unsere Positionen den Ministerien in den einzelnen Ländern näher zu bringen. Aber gerade aus Sachsen kann ich sagen, dass mein Eindruck ist, dass wir uns damit nicht überall durchsetzen konnten.“

Aus inhaltlicher Sicht warnte Schmidt davor, PTA-Schüler „zu früh in den Apothekenalltag“ einzubinden. „Wie praktisch ist das, wenn die dafür benötigten Kompetenzen erst viel später in der schulischen Ausbildung vermittelt werden?“, fragte der ABDA-Präsident. Er rief den Bundesrat nochmals dazu auf, seine Position „zu durchdenken“. Aber viel Hoffnung macht sich Schmidt an dieser Stelle nicht: „Meine persönliche Prognose ist, dass es einen Vermittlungsausschuss zur PTA-Reform geben wird.“

Klar ist, dass das gesamte Gesetzgebungsverfahren durch die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verlängert würde. Am 20. Dezember wollen die Länder im Bundesratsplenum darüber beraten. Der Vermittlungsausschuss würde sicherlich erst Wochen bis Monate später im kommenden Jahr erstmals zusammenkommen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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