Belegausgabepflicht ab Januar 2020

Becker: „Die Bonpflicht ist in Apotheken überflüssig!“

Erst am gestrigen Montag hat das Bundesfinanzministerium nochmals klargestellt: Die Bonpflicht kommt wie geplant! Zuletzt hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier darauf gedrängt, die für Januar 2020 geplante Belegausgabepflicht wieder einzustampfen. Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbandes, ist verärgert. In einer Pressemitteilung bezeichnete er die neue Verpflichtung für Apotheker als „bürokratisch, überflüssig und umweltschädlich“.

Becker: „Die Bonpflicht ist in Apotheken überflüssig!“

Die neuen Regelungen, die Steuerbetrug reduzieren sollen, treten nach und nach in Kraft. Bereits im vergangen Jahr wurde die Kassennachschau eingeführt. Am 1. Januar 2020 wird die sogenannte Bonpflicht für alle Steuerpflichtigen starten, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Die ABDA hatte die Apotheker bereits zu dieser Neuregelung informiert. Demnach muss der Papierbeleg ausgedruckt und dem Kunden angeboten werden. Der Kunde wiederum müsse den Beleg weder annehmen noch aufbewahren. Auch für die Apotheke bestehe keine Pflicht, die nicht entgegengenommenen Papierbelege aufzubewahren. Bei der Entsorgung dieser Belege sollte aber sichergestellt sein, dass deren Inhalt nicht Dritten zugänglich gemacht wird. Um berufs- und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, rät die ABDA Apotheken, diese Belege zu schreddern oder auf andere geeignete Weise zu vernichten.

Weil nun wohl auch der politische Druck des Wirtschaftsministeriums ins Leere läuft, wird der Deutsche Apothekerverband (DAV) nochmals tätig. In einer Pressemitteilung fordert der Verband die Bundesregierung auf, auf die Bonpflicht für Apotheken und viele andere klein- und mittelständische Unternehmen zu verzichten. DAV-Chef Fritz Becker sagte dazu: „Die Bonpflicht ist bürokratisch, in Apotheken überflüssig und umweltschädlich obendrein. Es ist doch widersinnig, einen Kassenbon für Kunden ausdrucken zu müssen, die ihn gar nicht wollen, nur um ihn anschließend datensicher entsorgen zu müssen. Jeder Kunde, der den Bon braucht oder will, bekommt ihn ohnehin.“

Becker: Schon jetzt maximale Transparenz

Natürlich unterstütze der DAV das grundsätzliche Ziel des Gesetzgebers, europäische Vorgaben umzusetzen und Steuervermeidung beziehungsweise -hinterziehung in allen Einzelhandelsbereichen zu unterbinden, so Becker. Aber die Maßnahmen dazu müssten auch tauglich und notwendig sein. Die Bonpflicht brauche es schon wegen der ohnehin lückenlos dokumentierten Geschäftsvorgänge in Apotheken nicht: „Jede Apotheke in Deutschland ist heute schon vollends durchdigitalisiert. Von der Warenbestellung beim Großhandel bis zur Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen wird jeder Schritt elektronisch dokumentiert und bleibt überprüfbar. Da herrscht maximale Transparenz.“

Becker weiter: „Viele Patienten haben zudem Stammapotheken, die ihnen am Jahresende eine vollständige Übersicht aller geleisteten Zahlungen für die Steuer oder die Krankenkasse ausdrucken. Die Patienten wollen und brauchen nicht zusätzlich jedes Mal den Kassenzettel. Und diesen Wunsch müssen wir doch respektieren.“

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