Wann ein Antibiotikum nötig ist

CRP-Schnelltests als pharmazeutische Dienstleistung?

Stuttgart - 17.12.2019, 10:14 Uhr

Innerhalb weniger Minuten kann in der Rathaus-Apotheke in Hagen eingeschätzt werden, ob es sich um einen viralen oder bakteriellen Infekt handelt, an dem der „Gast“ leidet. ( r / Foto: privat)

Innerhalb weniger Minuten kann in der Rathaus-Apotheke in Hagen eingeschätzt werden, ob es sich um einen viralen oder bakteriellen Infekt handelt, an dem der „Gast“ leidet. ( r / Foto: privat)


„Ich bin erkältet, aber brauche ich deshalb ein Antibiotikum?“ Mit dieser Frage kommen zunehmend Kunden in die Apotheke. Um diesen Patienten weiterzuhelfen, bietet das Team der Rathaus-Apotheke in Hagen CRP-Schnelltests in der Offizin an. Inhaber Dr. Christian Fehske hat gegenüber ptaheute.de und DAZ.online erklärt, wieso diese Tests nicht nur vor unnötigen Antibiotika-Einnahmen schützen, sondern bei ihm auch schon seit zehn Jahren eine der vielbeschworenen pharmazeutischen Dienstleistungen sind. 

Eine Ursache von Antibiotikaresistenzen (bis hin zu den gefürchteten MRSA) ist unter anderem die stellenweise ungezielte Verschreibungspraxis. Das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AMVSG), das im Frühjahr 2017 in Kraft trat, beinhaltet Maßnahmen für einen gezielteren Antibiotikaeinsatz: Zum 1. Dezember 2017 sollte darüber entschieden werden, welche Diagnoseverfahren vergütet werden. Dem Gesetzgeber schwebten dabei unter anderem schnelle und einfache Tests vor, die auch in der ärztlichen Hausarztpraxis durchführbar sind. Der eingesetzte Bewertungsausschuss legte für die hausärztliche Praxis jedoch ein Testverfahren fest, welches nur im Labor durchführbar ist und deshalb nicht in der Praxis umsetzbar war. 

Im Bewertungsverfahren für Hausärzte 2017 nicht berücksichtigt wurden Schnelltests zur quantitativen Bestimmung des Entzündungsmarkers C-reaktives Protein (CRP). In mehreren Studien mit Patienten mit Atemwegsinfektionen, deren Ergebnisse unter anderem im Lancet veröffentlicht wurden, konnte der Einsatz von solchen CRP-Schnelltests die Antibiotikagabe aber signifikant reduzieren. 

Patienten mit Anweisung vom Arzt oft überfordert

Hier, so Dr. Christian Fehske, Inhaber der Internationalen Rathaus Apotheke Dr. Fehske in Hagen, kommt die Apotheke vor Ort ins Spiel. Immer wieder kommen Patienten, die Fehske allerdings als seine „Gäste“ bezeichnet, vom Arzt zu ihm in die Apotheke und sind sich entweder nicht sicher, ob sie das verordnete Antibiotikum überhaupt nehmen sollen, oder der Arzt hat es nur „zur Sicherheit“ mitgegeben, wenn die Beschwerden schlimmer werden. Die Patienten seien mit dieser Anweisung oft überfordert. „Was meinen Sie, soll ich es nehmen, oder nicht?“, werden er oder eines seiner Teammitglieder dann gefragt. 

Auch die Rathaus-Apotheke in Hagen sei natürlich keine Arzt-Praxis, die Diagnosen stellen darf, aber Fehske und sein Team können den Gästen zumindest einen Hinweis darauf geben, ob die Beschwerden von einer viralen oder bakteriellen Infektion herrühren und wie plausibel in welchem Fall eine Einnahme eines Antibiotikums ist. Misst der Hagener Apotheker bei einem Gast einen niedrigen CRP-Wert, „kann ich davon ausgehen, dass es sich um einen viralen Infekt handelt und sich der Gast einen Arztbesuch vermutlich sparen kann. Dann beraten wir ihn natürlich ausführlich zur symptomatischen Behandlung seiner Beschwerden mittels OTC-Arzneimitteln“, so Fehske. 

Ist der Wert erhöht, wird der Gast zum Arzt geschickt, auch wenn der Wert durch eine nicht akute Ursache wie beispielsweise eine gerade abgeheilte Infektion, eine Operation oder ähnliches bedingt sein könnte. „Das ist dann Sache des Arztes, das herauszufinden“, so der Apothekeninhaber. „Wir beraten im Rahmen unserer Verantwortung und solange kein erhöhtes Fieber oder schwerwiegende Symptome auftreten.“ 



Cornelia Neth, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Super - absolut nachahmenswert!

von Erich Pfister am 17.12.2019 um 14:07 Uhr

Finde den Service, den der Hagener Kollege seinen Patienten bietet ( sorry, aber mit der Bezeichnung „Gast“ und der Apotheke entspr. als „Gasthaus“ kann ich nichts anfangen - schlechter Marketing-Gag ?), absolut klasse und nachahmenswert!
Wenn sich KV und GKV nach 2 Jahren noch immer nicht auf eine Übernahme in den regulären GKV-Leistungskatalog geeinigt haben, ist das doch ein Paradebeispiel für eine pharmazeutische Dienstleistung, die zwar nicht das große Geld in die Kassen treibt, die aber für einen enormen Image-Gewinn bei Politik, Medien und Öffentlichkeit sorgen könnte. Und nachdem die Versandapotheken hier eindeutig außen vor sind, kann diese pharmazeutische Dienstleistung ein starker Impuls zur Stärkung der Apotheke vor Ort sein. Selbst wenn die Bezahlung (noch) nicht von den Kassen übernommen wird.

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