„Kassengesetz“

Bundesregierung: Ausnahmen von der Bonpflicht nur bei „sachlichen Härten“

Um den Steuerbetrug in Deutschland zu reduzieren, gelten ab dem 1. Januar für (Einzel-)Händler einige neue Regeln. Unter anderem sollen die Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Die ebenfalls geplante Belegausgabepflicht gehört auch dazu, ist jedoch umstritten. Zuletzt hatte die Bundesregierung klargestellt, dass keine Ausnahmen zur „Bonpflicht“ vorgesehen sind – auch die Apotheker hatten diese gefordert. In einer Antwort auf eine FDP-Anfrage erklärt die Bundesregierung nun, in welchen Fällen Ausnahmen erteilt werden können.