Neuregelungen in 2020

Das ändert sich für Apotheker im kommenden Jahr

Berlin - 23.12.2019, 14:00 Uhr

Für Apotheker und ihre Mitarbeiter stehen 2020 einige Neuregelungen an. DAZ.online hat einen Überblick zusammengestellt. (c / Foto: imago images / bonn-sequenz)

Für Apotheker und ihre Mitarbeiter stehen 2020 einige Neuregelungen an. DAZ.online hat einen Überblick zusammengestellt. (c / Foto: imago images / bonn-sequenz)


Das neue Jahr steht vor der Tür und bringt auch im Gesundheitswesen Neuregelungen mit sich. Auch für die Apotheker wird sich im Laufe des Jahres 2020 einiges ändern: Das Apothekenhonorar erhöht sich, es gibt höhere Tariflöhne in Apotheken, die Apotheker müssen sich an die Telematikinfrastruktur anbinden und bei der Einführung des E-Rezeptes werden sich einige Weichen stellen. Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen im Apothekenmarkt zusammengestellt.

Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken

Erst vor wenigen Tagen winkte der Bundesrat das Masernschutzgesetz durch, mit dem ab März 2020 eine Impfpflicht für Masern gilt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass künftig alle Ärzte Impfungen verabreichen dürfen. Und: Eltern von ungeimpften Kindern drohen zudem Bußgelder. Für die Apotheker enthält das Gesetz zwei wichtige Neuregelungen. Erstens sind im Masernschutzgesetz Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken enthalten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte schon 2018 auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) angekündigt, dass er Impfungen in Apotheken ermöglichen will. Dies soll durch das neue Gesetz zunächst in Modellvorhaben möglich sein. Einzelne Apotheker oder „Gruppen“ von Apothekern können dementsprechende Verträge mit den Krankenkassen aufsetzen.

Hier erfahren Sie mehr über die Modellvorhaben.

Hier erfahren Sie mehr über das gesamte Masernschutzgesetz.

Wiederholungsrezepte

Die zweite apothekenrelevante Änderung im Masernschutzgesetz betrifft die sogenannten Wiederholungsrezepte. Ärzte können zukünftig darüber entscheiden, ob sie „normal“ gültige Verordnungen ausstellen oder solche, die länger gültig sind und in der Apotheke mehrfach beliefert werden können. Der Gesetzgeber will damit insbesondere Chroniker entlasten, die wegen ihrer Folgerezepte häufig zum Arzt müssen.

Hier erfahren Sie mehr über die Wiederholungsrezepte.

Mehr zum Thema

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken 

BMG: Modellvorhaben für Grippeimpfungen in der Apotheke und Dauerverordnungen

Höheres Apothekenhonorar

Die beiden oben genannten Regelungen waren ursprünglich Teil des Entwurfs zum Apotheken-Stärkungsgesetz. Das Gesetz, mit dem die Bundesregierung mehr als drei Jahre nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung den Versandhandelskonflikt auflösen will, hängt aber wegen der Abstimmung mit der EU-Kommission weiterhin fest. Das Bundesgesundheitsministerium hatte deswegen einige Regelungen zur Sofort-Umsetzung ausgegliedert.

Auch zwei Anpassungen am Apothekenhonorar wurden auf diesem Weg in einer Sammelverordnung zunächst im Kabinett und dann im Bundesrat beschlossen. Einige Neuregelungen an der Apothekenbetriebsordnung waren bereits kurz nach dem Bundesratsbeschluss in Kraft getreten: Unter anderem gibt es neue Pflichten und Regelungen zum Botendienst und zur Temperaturführung im Botendienst und im Versandhandel. Außerdem gibt es seitdem auch eine Aut-idem-Regelung für den PKV-Bereich. (Mehr dazu hier)

Am 1. Januar treten dann noch die beiden Neuregelungen am Apothekenhonorar in Kraft. Mehr Geld geben soll es über eine Erhöhung des Zuschlags für den Notdienst: Dieser steigt von 16 auf 21 Cent je abgegebener Rx-Packung. Die Notdienstpauschale soll damit laut Gesetzentwurf auf rund 350 Euro ansteigen. Zudem wird der Aufwand bei BtM- und T-Rezepten künftig besser vergütet: Statt derzeit 2,91 Euro soll es hierfür künftig 4,26 Euro geben. Diese beiden Erhöhungen sollen über die Änderungsverordnung erfolgen. Im Gesetzentwurf ist hingegen der neu in der AMPreisVO vorgesehene 20-Cent-Zuschlag für die pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehen. Für die höhere Notdienstpauschale erhalten die Apotheker laut Verordnung insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich, die Erhöhung im BtM-Bereich soll 15 Millionen Euro mehr pro Jahr bringen.

Mehr zum Thema

Notdienste, BtM-Vergütung, ApBetrO

Höheres Apothekenhonorar wohl ab Januar 2020

Bonpflicht

Den Steuerbehörden soll kein Geld mehr durch manipulierte Kassensysteme entgehen. Daher verabschiedete der Gesetzgeber bereits Ende 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Die neuen Regelungen, die für mehr Sicherheit sorgen sollen, treten nach und nach in Kraft. Bereits im vergangen Jahr wurde die Kassennachschau eingeführt. Am 1. Januar 2020 wird die sogenannte Bonpflicht für alle Steuerpflichtigen starten, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Apothekenkunden künftig ein Bon ausgedruckt oder auf elektronischem Weg in einem standardisierten Format zum Beispiel auf das Smartphone geschickt werden.

Hier sehen Sie, was Sie als Apothekeninhaber/-in bei der Bonpflicht beachten müssen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Das Land ist fertig...

von Klugscheißer am 24.12.2019 um 17:14 Uhr

Geiz ist Geil und die GIER unendlich, den Patienten und Kranken will man garnicht helfen, sondern nur wie immer Kohle machen...man brauch ja ein Lohnausgleich durch den geringen Umsatz wegen der Internet-Apotheke....warum heißen die Krankenhäuser nicht Gesundmacherhaus ? ganz einfach man braucht die Kranken ...sonst wäre man arbeitslos ...Pharma Apotheken usw...

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Tolles Geschenk

von Stefan Haydn am 24.12.2019 um 11:45 Uhr

Ist doch super, dass wir mehr Geld für Verwaltungstätigkeit bekommen, dass wir dann gleich an die Angestellten für ihre Arbeitstätigkeit weiterreichen können.
Honorar ist für mich aber was anderes und da werden wir seit nunmehr 15!! Jahren nicht nur beschissen, sondern gewaltig betrogen!

Wann klagen wir endlich mal vor dem Bundesverfassungs- oder Sozialgericht, so wie die Ärzte dies schon taten?

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BTM und Notdienst

von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 8:28 Uhr

Anpassungen haben NICHTS mit Honorar zu tun!
Dazu ist es lächerlich wenig. Zu wenig, um als "Honorar" durchzugehen. Almosen trifft es eher.
Unsere glorreiche Schweige-ABDA konnte sich nie durchringen, ein höheres Honorar zu fordern. nach 15 Jahren wäre das nicht zu viel verlangt. Nein, man will wieder viel mehr Bürokratie und weitere "Dienstleistungen", die für lächerliche Almosen angeboten werden. Das Preisdumping läuft schon, etwa 3,99€ (oder so) für Impfungen. Das ist nicht mal die Hälfte des Honorars der Ärzte.
Lügen brauch ich nicht auf den Tisch zu Weihnachten Tacheles, bitte!
Ach ja, Bürokratie: Die neuen Vereinbarungen zum Rahmenvertrag sind teilweise wieder nicht nachzuvollziehen und bringen weitere Probleme.
Warum wird im Parallelmarkt die Preisgrenzenregelung aufgehoben?
Zum Beispiel: Warum gilt ein Import AM über der Preisgrenze als unwirtschaftlich? Importe sind dermaßen unzuverlässig lieferbar, das hier jede Regelung unsinnig ist.
Bin schon wieder genervt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: BTM und Notdienst

von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 10:25 Uhr

im Grund gibt es nichts Positives.
Wiederholungsrezepte? Was genau heißt das? Wie wird das gestaltet? wieder so, dass die Oberschlauen mit Beziehungen abstauben (nicht nur die Versender). Muss die Wiederholung immer in 1 Apotheke geholt werden?
Bonpflicht ist einfach eine Psychose des BMF, der SPD und Scholz. Die uns viel Zeit! kostet, Aufwand und Geld.
Immer noch Apotheken"Stärkungs"Gesetz. Ist es nicht. es ist das Gegenteil und das "V" in der Abkürzung steht für "Versand" und nicht für "VorOrt" Apotheken.
Die PTA werden um eine bessere Anerkennung ihres Beruf betrogen, dank ABDA.
Selbstverständlich wieder sehr viel mehr Kosten für die Apotheken: höhere Tarife, mehr Urlaub und die TI, bei der die Unsicherheiten immer stärker werden. Und das kostet natürlich auch.
Finanziert durch die angebliche "Honorarerhöhung".
Das finanziert nicht mal einen Bruchteil davon!
Das eRezept, das eigens für DocMorris geschaffen wird, die APPS dazu für die Softwarehäuser, nicht zu vergessen für die Datenkraken, Ich bin überzeugt, dass Spahn überall mit abkassiert.,
Das alles ist eine unglaubliche ZUMUTUNG für uns und den Versicherten, das gesamte Gesundheitswesen und den dort Beschäftigten.
Schmidt tritt zurück und Nachfolger evtl Kiefer? Dann ändert sich doch nichts!
Wir brauchen neue, dynamische Leute, die und auch VERTRETEN!

AW: BTM und Notdienst

von Karl Friedrich Müller am 24.12.2019 um 11:19 Uhr

und wünschen würde ich mir, dass das Apotheken Tourette Syndrom bei allen, besonders bei Politik, GKV Und Krankenkassen endlich mal aufhören würde.
Das ist doch nicht mehr normal.
Für die Zukunft eine ehrliche, gute und effektive Zusammenarbeit. Für den Erhalt des Gesundheitswesen, zum Nutzen von Patenten und Mitarbeitern, nicht für Konzerne. Die gehören eleminiert.
Weg vom Zwang zum Gewinn,, vor allem in Krankenhäusern, bei denen immer klarer wird, wo es hinführt: Zur Vernachlässigung der Kranken, dafür unnötige Behandlungen, nur weil es Geld bringt. Die Berichte über KH, die Kinder abweisen und im Extremfall sterben lassen müssen, sprechen eine deutliche Sprache. Es ist zu vermuten, dass es bei den Erwachsenen nicht besser aussieht.
Das wär schön
Leider ist das ein unerfüllbarer Traum.

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