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Hamburger Zyto-Skandal
VZA-Chef Peterseim sieht Zyto-Apotheker in der Opferrolle
Erneut sind in der Branche der Zytostatika-herstellenden Apotheker schwerwiegende Vorwürfe bekannt geworden. Der Herstellbetrieb Zytoservice, Ärzte und Apotheker werden unter anderem wegen Bestechlichkeit beschuldigt. Weil dies nicht der erste negative Zwischenfall in der Versorgung krebskranker Patienten ist, werden nun vielerorts neue Strukturen in der Zyto-Versorgung gefordert. Selbst der Verband Zytostatika-herstellender Apotheker (VZA) fordert, dass es künftig ein Regionalprinzip in dem Bereich geben soll. Denn: Im derzeitigen Marktgefüge würden die selbstherstellenden Apotheken zum Opfer.
In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft eine ihrer größten Ermittlungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität gestartet hat. Konkret wurden die Räume mehrerer Unternehmen, darunter der Herstellbetrieb Zytoservice, Arztpraxen, Apotheken und Privaträume von mehreren hundert Polizisten durchsucht. Der Vorwurf: Über ein kompliziertes Geflecht an Subunternehmen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sollen sich Zytoservice und die mutmaßlich beteiligten Apotheker die Rezepte der Onkologen gesichert und sie dafür finanziell und sachlich „belohnt“ haben. Immerhin: Laut Staatsanwaltschaft gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass die abgegebenen Arzneimittel minderer Qualität waren.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt insgesamt gegen drei Apotheker sowie neun Ärzte und zwei Pharma-Manager wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen im besonders schweren Fall sowie bandenmäßigen Abrechnungsbetrugs. Den Beschuldigten drohen bis zu fünf Jahre Haft. Als möglicher Gesamtschaden werden von der Staatsanwaltschaft mindestens 8,6 Millionen Euro angegeben. Der Mutterkonzern von Zytoservice ist die alanta health group GmbH. Am vergangenen Freitag reagierte das Unternehmen erstmals auf die Vorwürfe und bezeichnete sie als gegenstandslos. „Wir werden uns dazu mit der Staatsanwaltschaft und den zuständigen Behörden austauschen. Wir sind überzeugt, dass wir die Vorwürfe in diesem Sinne vollständig ausräumen können“, sagte ein Unternehmenssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
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Nach dem Urteil gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. werden nun erneut die Rufe lauter nach größeren Veränderungen im Bereich der Zyto-Versorgung. Und auch der Verband der Zytostatika-herstellenden Apotheker (VZA) sieht Änderungsbedarf. Der VZA fordert in einer Mitteilung, „nur noch die ortsnahe pharmazeutische Versorgung und Betreuung von Krebspatienten zuzulassen“. Ein solches Regionalprinzip sei bei anderen pharmazeutisch anspruchsvollen Aufgaben wie der Klinik- und Heimversorgung bereits gesetzlich geregelt. „Für die hochkomplexe pharmazeutisch-onkologische Versorgung mit Sterilrezepturen ist es nur konsequent“, sagte VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim.
Gerade in der Zyto-Versorgung sei die „enge, kommunikative Zusammenarbeit zwischen dem behandelnden Arzt und der versorgenden Apotheke zwingend, so Peterseim. Daher schlägt der VZA vor: Das Apothekengesetz solle eine Kooperation nur noch erlauben, wenn die öffentliche Apotheke die Zubereitung in der Regel innerhalb von 90 Minuten ab Herstellungsbeauftragung durch den Arzt liefern kann. Und: Selbstherstellende Apotheken müssten gegenüber Apotheken, „die nur von Dritten beliefert werden“, ihrer fachlichen Kompetenz und besonderen Leistungsstärke entsprechend berücksichtigt werden, heißt es weiter. Durch eine solche Regelung ließen sich auch „Fehlsteuerungen und Systemmissbrauch“ vermeiden.
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