Aus Datenschutzgründen

Kammer Berlin: Keine Namen mehr auf Bons drucken

Seit dem 1. Januar müssen Apotheken für jeden Vorgang einen Kassenbon ausdrucken. Möchte der Patient ihn nicht mitnehmen, kann er vernichtet werden. Allerdings sind hierbei die Vorgaben des Datenschutzes zu beachten. Bons mit Patientendaten, zum Beispiel Namen, müssen somit datenschutzkonform vernichtet werden. Die Apothekerkammer Berlin rät daher zur Umgehung dieses Problems, keine personalisierten Bons mehr zu erstellen.