Apothekenreform, Lieferengpässe, Digitalisierung

Gesundheitspolitik – Das wird wichtig im Jahr 2020

Berlin - 06.01.2020, 17:45 Uhr

Auch in diesem Jahr wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen auf den Weg bringen. Welche davon könnten für Apotheker relevant sein? Was steht sonst noch an? Ein Überblick. (Foto: imago images / epd)

Auch in diesem Jahr wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wieder zahlreiche Gesetze und Verordnungen auf den Weg bringen. Welche davon könnten für Apotheker relevant sein? Was steht sonst noch an? Ein Überblick. (Foto: imago images / epd)


Das Jahr 2020 wird für Apotheker einige wichtige Entscheidungen mit sich bringen. Mit den Arzneimittel-Lieferengpässen und dem Versandhandelskonflikt gibt es für die Apotheker zwei größere Baustellen, die die Bundesregierung angehen will. Wichtige Neuregelungen dürfte zudem ein weiteres E-Health-Gesetz mit sich bringen. Und auch außerhalb der Arzneimittelpolitik plant der fleißige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einige Gesetze und Verordnungen. Ein Überblick.

Apothekenstärkungsgesetz

Schon länger als drei Jahre ist der gesamte Apothekenmarkt im Unklaren. Denn seit Oktober 2016 dürfen EU-Versender nach einem EuGH-Urteil die hierzulande geltende Rx-Preisbindung missachten und Rx-Boni geben. Der amtierende CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn will mit dem sogenannten Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz wieder für mehr Gerechtigkeit im System sorgen. Im Zentrum des Vorhabens steht das geplante Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich, das Spahn als Alternative für das Rx-Versandverbot eingeplant hat, das aber juristisch höchst umstritten ist. Die Bundesregierung will das Verbot im Sozialgesetzbuch V verankern, dafür die von der EU-Kommission seit Jahren kritisierte Rx-Preisbindung für EU-Versender im Arzneimittelgesetz streichen.

Aber der Gesetzentwurf enthält noch weitere wichtige Neuregelungen für die Apotheker: Es geht auch um die erstmalige Einführung vergüteter pharmazeutischer Dienstleistungen. Die Kassen sollen verpflichtet werden, über solche Leistungen Verträge mit den Apothekern abzuschließen. Welche Leistungen dies zu welchen Preisen sein könnten, steht allerdings noch in den Sternen. Die dritte wichtige Neuregelung aus dem Apotheken-Stärkungsgesetz betrifft die Einführung des E-Rezeptes: Die Bundesregierung will ein striktes Makelverbot für Ärzte und EU-Versender im Gesetz verankern, das über das normale Zuweisungsverbot hinausgeht. So soll vermieden werden, dass mit E-Rezepten neuartige Geschäftsmodelle aufgebaut werden.

Schon in den ersten Wochen und Monaten dieses Jahres dürfte es bezüglich dieses Vorhabens Neuigkeiten geben: Die Bundesregierung stimmt sich derzeit mit der neuen EU-Kommission dazu ab. Die EU-Kommission sieht jegliche Boni-Beschränkungen für EU-Versender kritisch und die Bundesregierung hatte das Einbringen des Gesetzes ins Parlament von der Einschätzung der EU-Kommission abhängig gemacht. Gibt die EU-Kommission grünes Licht, könnte das parlamentarische Verfahren hierzulande beginnen, ein Beschluss in diesem Jahr wäre dann möglich.

Kompliziert wird es allerdings, wenn aus Brüssel deutliche Widersprüche signalisiert werden. Denn dann müsste Spahn sein Vorhaben umschreiben – Deregulierungen im Bereich der Rx-Preisbindung sind dann nicht mehr ausgeschlossen. Denkbar wäre ein Boni-Deckel, wie er ursprünglich vom Minister favorisiert wurde. Das wiederum dürfte auf heftigen Protest im Apothekerlager stoßen, was das Verfahren nicht vereinfachen würde. Unabhängig davon haben auch die Krankenkassen heftigen Widerstand gegen die pharmazeutischen Dienstleistungen angekündigt.

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Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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Telematik-Infrastruktur und ärztliche Schweigepflicht

von Maghein am 06.01.2020 um 22:24 Uhr

Die zentrale Speicherung der Gesundheits- und Sozialdaten von 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten ohne deren Einwilligung und ohne Widerspruchsmöglichkeit verstösst nicht nur gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch gegen die DSGVO und gegen die ärztliche Schweigepflicht nach Paragraph 203 StGB. Deshalb verweigern viele Ärztinnen und Ärzte den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur und nehmen Honorarkürzungen und ggf. weitere Sanktionen in Kauf. Wer etwas tun möchte, unterzeichne und teile bis 16.1.2020 die Online-Petition 98780 des Bundestages. Bei mehr als 50.000 Unterschriften MUSS sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befassen. 40.000 Unterschriften auf Papier liegen bereits vor.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.html

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